Kein Rechtsweg für Datenschützer: BND muss keine Kontrolle dulden

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) keine gerichtliche Handhabe hat, um ihre Kontrollrechte gegenüber dem Bundesnachrichtendienst durchzusetzen. Mit Urteil vom 4. März 2026 (Az. BVerwG 6 A 2.24) wiesen die Richter eine Klage der Datenschutzbehörde als unzulässig ab. Nach Auffassung des Gerichts fehlt der Behörde eine sogenannte wehrfähige Rechtsposition, die notwendig wäre, um die Einsicht in Unterlagen des Auslandsgeheimdienstes gerichtlich einzufordern.
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Das wäre ja noch schöner, wenn irgendwer in Deutschland die deutschen Geheimdienste kontrollieren würde! Nee, das machen die mal schön selber... ;)

...da gibts dann alle paar Wochen im Bundestagsausschuß "Parlamentarisches Kontrollgremium" eine Art "Briefing" ausgewählter Abgeordneter, die auch kein Recht darauf haben, Informationen zu erhalten, die der Geheimdienst nicht rausgeben will. Und das Beste: Die Mitglieder dieses Ausschusses müssen anschließend den Mund halten! Dürfen also noch nicht mal dem Bundestag sagen, was sie da erfahren....

So geht das in "Unsere Demokratie".
 
Das der Bundesnachrichtendienst Daten auftreiben soll per Definition, ohne dabei auf den Datenschutz der Ziele zu achten ist aber schon klar, oder?

Was soll denn der Datenschutzbeauftragte da machen? Sicherstellen das Geheimsachen wirklich geheim sind, indem man diese ihr zur Kontrolle übergibt? Oder interne Behördenabläufe optimieren?
Das beißt sich doch maximal mit dem Begriff "Geheim".
 
Das wäre ja noch schöner, wenn irgendwer in Deutschland die deutschen Geheimdienste kontrollieren würde! Nee, das machen die mal schön selber... ;)

...da gibts dann alle paar Wochen im Bundestagsausschuß "Parlamentarisches Kontrollgremium" eine Art "Briefing" ausgewählter Abgeordneter, die auch kein Recht darauf haben, Informationen zu erhalten, die der Geheimdienst nicht rausgeben will. Und das Beste: Die Mitglieder dieses Ausschusses müssen anschließend den Mund halten! Dürfen also noch nicht mal dem Bundestag sagen, was sie da erfahren....

So geht das in "Unsere Demokratie".
Wie soll den gewahrt bleiben, das sich Kriminelle/Politiker sonst nicht unbeobachtet fühlen bei kriminellen Tätigkeit?.
Wenn die Polizei niemanden beschatten darf, wie soll sie einen kriminellen Ring aushebeln???

Wie Trump, er hat immer angekreidet von FBI und Konsorten verfolgt und zu unrecht beobachtet zu werden, jetzt macht er mit ICE nichts anderes bei anderen Menschen (Ob berechtigt oder nicht).
Ich glaube aber man versteht alles ein wenig falsch.
Der BND zweck ist hauptsächlich Auslandsgeheimdienst und es wäre fatal wenn herauskommen würde das ein Ali S. oder Vladislav Y. oder what so ever für den BND arbeitet, aber teil der Polizei von Moskau oder irgendwo in der Iranischen Regierung arbeitet etc.. Das wäre lebensgefährlich!
Das ist der Hauptgrund warum die Öffentlichkeit nicht alles erfährt.
Es ist auch richtig so, das die Politik nur beschränkten zugriff auf den Geheimdienst hat.
Das führt dazu das dieser auch relativ unabhängig der gewählten Regierung agieren kann.
Deutsche Spione sind wohl am unscheinbarsten.
 
Da der BND sowieso zum Status Geheimdienst mit besonderen Befugnissen und Möglichkeiten, auch außerhalb des Landes, angehoben werden soll, erübrigt sich dieser Rechtsweg. Um eine Kontrolle des Datenschutzes zu installieren, muss man Maulwürfe in den Geheimdiensten installieren. Das kostet natürlich Geld, was verdeckt und unauffällig schwierig umzusetzen ist, da es Sonderausgaben sind, die man geschickt verdeckt und schwer nachvollziehbar angeben muss. Ich glaube, es wäre kein Thema, wenn die Welt nicht so spinnen würde, oder Autokraten installiert werden, die eine Karriere in Geheimdiensten absolvierten und zur Politik gekommen sind. 🤡
 
Und ich altmodischer Typ dachte, der Zweck eines Geheimdienstes wäre das exakte Gegenteil von Datenschutz.
 
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