Eh nein absolut nein. Bei Aussage gegen Aussage steht die des Beamten über der des Bürgers.
Doch! Das ist das konkrete Prozedere. Was verstehst du eigentlich an dem Vorgehen nicht? Bei einem Widerspruch wird die Rechtmäßigkeit des VA geprüft. Du musst garnix beweisen, die Behörde muss nachweisen, dass der Bescheid korrekt ergangen ist!
Richtig, nützt dir alles nichts wenn dich jemand mit etwas beschuldigt musst du den Gegenbeweis erbringen.
Unschuldsvermutung: Wenn deine Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dann bist du unschuldig. Dafür braucht es keinen Gegenbeweis. Das ist die Idee der Unschuldsvermutung.
Da es der Staat selbst ist scheint keiner zu Prüfen ob die Anschuldigung legitim sind.
Doch, genau das ist Sinn und Zweck des Ganzen und in deinem Fall auch so passiert! Der "Staat" ist keine homogenes Konstrukt, sondern ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten, die sich gegenseitig überprüfen.
Das ist meine Anschuldigung hier am System.
Deine Anschuldigung am System ist eher deine eigene Ignoranz ggü. der Realität. Tatsachen und Fakten scheinen in deiner emotional geführten Argumention gar keinen Platz mehr zu genießen: Du siehst dich als Opfer, egal was die Sachlage hergibt.
Wenn ich als Privater dich Anzeigen möchte wegen XY. Muss ich grundsätzlich Beweise vorlegen
So ein Quark. Wenn du Anzeige erstattest, dann ist es Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaften Beweise anzuführen.
Wenn du mich verklagen willst, dann brauchst du zumindest eine plausible Forderung. Ist ja auch logisch: Im ersten Fall hat der Staat ein Interesse an Aufklärung (Strafrechtlich), im zweiten Fall willst du was von mir (Zivilrechtlich).
Ohne Beweise wird eine Anzeige relativ schnell eingestellt und wenn man noch Pech hat muss man noch ein Gebühr entrichten, weil man deren Zeit gestohlen hat und denen Arbeit gemacht hat.
Eine Anzeige kann nicht eingestellt werden. Verfahren hingegen werden gerne wegen Trivialitäten eingestellt, oder weil sich die Sachlage doch ganz anders darstellt. Das ist auch sinnvoll, um sowohl den Polizeiapparat, als auch die Justiz nicht zu überlasten. Aber wofür muss man bei einer Anzeige denn eine Gebühr entrichten? Davon habe ich noch nie gehört. Eine Strafanzeige bei der Polizei ist kostenlos.
Umgekehrt hast du einfach Pech habt und musst die Nötigung gewissermaßen erdulden.
Du weißt ja nicht einmal, was eine
Nötigung ist.
Hier wurden Beweise gewissermaßen die falsch waren durchgewunken. Möglicherweise absichtlich, da zum damaligen Zeitpunkt der Kenntnisstand über das Gerät bekannt war.
Da wurde ein Fehler gemacht. Der einfache Widerspruch deines Anwalts (den du nicht gebraucht hättest) hat gereicht, um das wieder gerade zu biegen. Oder glaubst ernsthaft, der hat auch nur einen müden Finger krumm gemacht, und für dich irgendetwas nachgeforscht?
Aber die Polizei reicht es halt die Hühneraugen zuzudrücken und es passiert halt nix.
Du hättest einfach nur schriftlich ausdrücken müssen, dass du dem Bescheid widersprichst, fertig. Insgesamt bist du ein Paradebeispiel dafür, warum Juristen um ihren Berufsstand nicht fürchten müssen, einfach nur, weil du offensichtlich Schwierigkeiten mit der Realität zu haben scheinst.
Ich hatte mal Einblick in eine Klageschrift, bei der jemand ein Unternehmen auf Schadensersatz verklagt hat, weil dieses angeblich die Meinungsfreiheit des Klägers beschnitten haben soll. Das Idiotische dabei ist, dass das faktisch garnicht möglich ist (mittelbare Drittwirkung von Grundrechten), und der Anwalt, der die Klageschrift aufgesetzt hat, das auch wusste (Grundwissen). Wieso also lässt sich ein Jurist darauf ein, obwohl er weiß, dass die Chancen für seinen Mandaten bei 0 liegen? Weil er sein Geld von dem Spinner trotzdem bekommt!
Ich glaube du hast auch mal steif und fest behauptet, dass ein Online-Forum deine Meinungsfreiheit einschränken könne...