Naja, du hättest ja auch selber Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können (Widerspruch zum Beispiel, der hat auch aufschiebende Wirkung). Wäre da nix bei rausgekommen, hättest du mit einer Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO) den Bescheid angreifen können. Ist alles ohne Anwalt möglich und Einsicht wurde dir auch gewährt. Kann hier jetzt nicht die Ungerechtigkeit erkennen.
Ich habe aber kein Beweismittel nutzen können. Da ich keine "Kopie" davon anfertigen darf, kann die Polizei theoretisch dem Gericht erzählen was sie wollen.
Bei Aussage gegen Aussage = Beamter sticht Bürger/Beschuldigter. Ich kann nicht Nachweisen das sie Gerät XY verwendet haben, ich weiß das vielleicht aus den Akten, wenn es drin steht.
Manchmal steht auch nicht das genaue Messinstrument da.
Sondern nur die Art der Messung und nicht der Hersteller und diese "tiefere" Einsicht kriegst du nicht als Bürger. Ich meine damals stand das Messgerät nicht drin, das hat der Anwalt verlangt/beantragt.
Ja, der Anwalt darf nachbohren und darf dir Gerechtigkeit verschaffen. Aber Gerechtigkeit nur erstmal gegen Geld und das ist hier die Ungerechtigkeit und wenn man sich das Verfahren anschaut ist es schon ungerecht gewesen ein als bereits fehlerhaftes Gerät zu verwenden und Leuten damit falsch anschuldigen und zur Kasse bitten.
Wenn es nicht gedrohte hätte einen Punkt in Flensburg zu erhalten und es bei 35€ belaufen wäre, so auch die Aussage der Rechtsschutzversicherungen oder Anwälte..
Wollen sie für 35€ wirklich ein Fass aufmachen?
Genau das ist das Kalkül, das war berechnend "in kauf genommen". Das von 100 Knöllchen sich nur vielleicht 10% wehren oder als die höchste Instanz festgestellt hatte das es illegal ist eine private Person Blitzen zu lassen und vom Beamten nur die Unterschrift drunter zu setzen, der ja nicht dabei ist aber "Zeugnis" ablegt.
Gelebte Praxis für Jahre, glaubst du etwa die Knöllchen werden rückwirkend zurück genommen?
Und zu guter Letzt sagt dir niemand was dein Recht wirklich ist und was du "verlangen" kannst und darfst. Das heißt, wenn du nicht Ahnung hast was du beantragen kannst kriegst du auch nix.
Ist wie bei anderen Dingen wie Sozialhilfen Fördertöpfen etc... aber das ist wieder ein anderes Thema
