Eon

hatten per 01.03.23 meinen Strompreis in der Grundversorgung (Vertragsbeginn 01.01.23) von ca. 32 Cent auf 54 Cent erhöht, ohne es zu kommunizieren.
Habe es erst mitbekommen, als ich im Juni die Kündigung vorbereitet hatte. Stand auch nirgends im Backend, ab wann die Preiserhöhung gelten sollte, nur der aktuelle Arbeitspreis. Dafür stand dort aber konkret, dass alles an Kommunikation in Briefform erfolgen muss. Auch in der Online-Postbox war kein entsprechendes Schreiben zu einer Preisanpassung. Nur Abschlagsanpassungsschreiben - sehr sinnvoll, zumal ich die selbst jeweils im Backend veranlasst/erhöht hatte.
Heute habe ich die Schlussabrechnung erhalten und entsprechend gut gelaunt dort angerufen. Angeblich sei der Brief mit der Preisanpassung wahrscheinlich bei der Post verloren gegangen, bzw. würde es in der Grundversorgung sowieso ausreichen, Preisänderungen in der Tagespresse & im Kundenaccount zu veröffentlichen. Wobei der Brief dann ja auch in Kopie in meiner Postbox existieren müsste, um verloren gegangen zu sein. Was eben nicht der Fall ist. Habe natürlich von allem Screenshots, auch von der Vereinbarung der ausschließlich schriftlichen Kommunikation.
Die Truller an der Beschwerde-Hotline hatte mir 100 € Entschädigung angeboten, ohne Schuldanerkenntnis. Ich habe jedoch durch die "heimliche" Erhöhung in den 4,5 Monaten seit 01.03 fast 900 € mehr auf der Rechnung, als es beim vereinbarten Tarif gewesen wäre. Habe daher dankend abgelehnt und ihr keinen schönen Tag gewünscht.
Nun habe ich Freitag ein telefonisches Beratungsgespräch mit nem Juristen der Verbraucherzentrale Brandenburg vereinbart, die ganz klar online schreiben, dass eine schriftliche Mitteilung (auch beim Grundversorger) 6 Wochen vor einer Preisänderung erfolgen muss.
Im worst case versuche ich es mit der Rechtsschutz, falls über den Verbraucherschutz nix gehen sollte. Ganz "widerstandslos" möchte ich mich von denen zumindest nicht über den Tisch ziehen lassen

Was für ein

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