Hab als Fußgänger noch keinen Strafzettel für das blockieren eines Radweges bekommen und würde mich bestimmt nicht im Internet darüber beschweren und auf Mitleid oder Sympathie hoffen. Erst recht nicht würde ich das ausbleiben selbiger als Steilvorlage für den Versuch einer Ablenkung mit einem unpassenden Vergleich nutzen.
Stell dich mit deinem Auto halt nicht dahin wo du nichts verloren hast, dann gibts auch keine Strafzettel über welche du dich dann nicht künstlich im Internet aufregen musst. Die StVO gilt auch für dich, auch am Wochende. Insbesondere hast du an der Stelle nicht zu entscheiden ob es dir erlaubt sein sollte einen Radweg blockieren. Nein, ist es nicht. Ende vom Lied.