Üblich ist Betriebsjahre x 0,5 Monatsgehälter. 1.5 ist also gut das Dreifache. Letztendlich hängt das auch damit zusammen ob der Laden nen Betriebsrat hat und was da rausgehandelt bzw. wie schlecht der Laden seine Chancen vor Gericht einschätzt. Wenn eh schon klar ist, dass man verliert und man sich nicht mit 500 Angestellten mit Anwälten rumärgern will, haut man halt gleich richtig was raus und hat seine Ruhe.
Das ist nicht üblich, das ist das Minimum. Wenn kein Kündigungsgrund vorliegt, kann man auch deutlich mehr herausholen. Und komm mir nicht mit § 1a KSchG. Das ist der Trostpreis, wenn man die Kündigung akzeptiert und sich gar nicht erst wehrt.