[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Kann es nicht einschätzen da ich nie aufm Bau gearbeitet habe, aber 10h stelle ich mir halt schon hart vor bei körperlicher Arbeit. Aber ein 3 Tage Wochenende ist natürlich auch sehr attraktiv.
 
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Kann es nicht einschätzen da ich nie aufm Bau gearbeitet habe, aber 10h stelle ich mir halt schon hart vor bei körperlicher Arbeit. Aber ein 3 Tage Wochenende ist natürlich auch sehr attraktiv.

Frage ist halt ob du davon profitieren kannst wenn Du die 3 Arbeitstage "All-in" gegangen bist.
 
Kann es nicht einschätzen da ich nie aufm Bau gearbeitet habe, aber 10h stelle ich mir halt schon hart vor bei körperlicher Arbeit. Aber ein 3 Tage Wochenende ist natürlich auch sehr attraktiv.

Ich hab diesen Spaß 4 Jahre gehabt, hart körperlich habe ich nicht gearbeitet, aber schon körperlich, als Schweißer.
Bringt meiner Meinung nach nichts, da nach einer gewissen Zeit der Körper so erschöpft ist, dass du den gewonnenen Freitag meist zu nichts zu gebrauchen bist.
 
Naja sonst bist halt den Samstag zu nichts zu gebrauchen. Seltsame Logik.
 
Bringt meiner Meinung nach nichts, da nach einer gewissen Zeit der Körper so erschöpft ist
Das denke ich auch. Würde das auch selbst für meinen Bürojob so einordnen, nach 8h kann ich nicht mehr denken. Kann es also sein lassen da zu arbeiten weil Produktivität ist dann eh stark reduziert.
 
Als reiner Ruhetag ist das gut, dann bleiben dir zwei volle und erholte Tage WE.
Zumal doch eh viele auf dem Bau ab Mittag dicht machen.
 
Das machst du dir leider zu einfach. Praktisch ist es so, dass die EU Richtlinie immer noch kein bindendes deutsches Recht ist. Der Fall am 13.09 hat lediglich entschieden dass ein AG der keine Dokumentation der Arbeitszeit ermöglicht im Zweifel keinen Anspruch hat. Insofern kann ein AN solange es keine Doku gibt sich immer darauf berufen, dass er 40 Wochenstunden geleistet hat.

Siehe angesprochenes Urteil des BAG:
https://www.bundesarbeitsgericht.de...eiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

..und dessen juristische Interpretation:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/p...erfassung-besteht-bag-1-abr-22-21-204266.html
In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13. September 2022 entschieden (Az.: 1 ABR 22/21). Demnach ist der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Damit knüpft das BAG an das viel beachtete sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 an (Az.: C-55/18). Der EuGH hat schon vor drei Jahren entschieden, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gemessen werden kann. Ohne ein solches System könne weder die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers noch die Zahl der geleisteten Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, so der EuGH.

Während in der Politik noch diskutiert wird, inwieweit das Arbeitszeitrecht in Deutschland aufgrund des EuGH-Urteils angepasst werden muss, hat der BAG nun Nägel mit Köpfen gemacht. „Nach der Entscheidung des BAG ist klar, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Und zwar nicht irgendwann in der Zukunft, sondern schon jetzt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte

..oder auch hier:
https://www.bbh-blog.de/alle-themen...terfassung-das-bag-ueberholt-den-gesetzgeber/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/p...beschl-v-13-9-2022-az-1-abr-22-21-204279.html
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bin recht überzeugt, dass es nur sehr wenige Menschen gibt welche in der Lage sind, sich 8h zu 90%+ zu konzentrieren. Besonders im HO, bei dem die übliche Kaffeeecke-Pause oft wegfällt. In Notfällen, wenn das Adrenalin hoch genug ist, etwa bei Einsatzkräften/OP-Ärzte/Börsenhändler geht das schon. Aber keinesfalls dauerhaft 12h-15h am Tag. Durch viel Büro Arbeitszeit wird die geleistete Arbeit nicht besser oder mehr, sondern ineffizienter und fehlerbehafteter.

Bei einfachen körperlichen Tätigkeiten mag so eine Arbeitszeit noch machbar sein. Wir reden von High Potentials und sehr komplexer Tätigkeit. Keine Ahnung, warum diese wissenschaftlich völlig überholten Vorstellungen bei Personalern „cool“ sein sollen. Man hat dann einen Kandidaten, der nicht in der Lage ist, eine langfristig stabile work-life Balance aufzubauen. Mit der Tendenz zu ineffizienten Arbeitsmethoden.

Einen Personaler mit solchen Ansichten würde ich direkt entlassen bzw. von einem entsprechenden Vermittler keine Kandidaten mehr einladen.
 
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Wenn die echt so klamme Kassen haben, können sie ja auch wieder mit deutlicher stundenreduzierung kommen.
Aus 39 werden 35 Stunden pro Woche bei gleichem Gehalt.
Entspricht rund 10% mehr.
Freizeit ist unbezahlbar.

Wenn wir ehrlich sind, niemand ist 39 std pro Woche 100% produktiv. Die Auswirkungen sind, bis auf teilweise etwas eingeschränkte Öffnungszeiten, marginal. Wobei letzteres sich sogar nach corona deutlich entspannt hat - das meiste läuft doch per Mail und Telefon und das ist gut so. Auf Projektbasis laufen die großen Büros und Konzerne sowieso nur noch auf Webkonferenz - keiner hat mehr bock für nen unproduktiven 3h Termin mit Kaffee und Keksen drei Stunden durch die Republik zu gurken.

Wäre ich absolut fein mit - pauschal Reduzierung der Stunden um zehn Prozent.
Weiterer Vorteil: man spart Räumlichkeiten und kann mit Telearbeitsmodellen Desk-Sharing umsetzen.
Wäre ich sofort dabei. Aber ich höre schon genau die Argumente der Arbeitgeberseite 😅
 
Meine Lesart ist:
Juristisch gilt das Urteil nur für die im Fall betroffenen Unternehmen, aber dadurch dass es BAG ist, ist es faktisch der Standard für alle anderen, da immer wieder dieses Urteil herangezogen wird.

Man kann also davon abweichen als AG, aber falls wer zuckt hat man faktisch verloren. Auch wenn's gesprochenes Recht ist und kein Gesetz.

Dass es offensichtlich immernoch Arbeitgeber gibt die die Grundzüge des ArbZG nicht kennen ist erschreckend 😱
Die 3000€ werden Verhandlungsmasse und dafür ne Nullrunde 2023. Könnte ich drauf wetten.
Die Diskussion hab ich gerade für M+E in Vorbereitung zum verdeutlichen.

Auf Eckengeld M+E Hessen E5 sind 8% knapp 3000€ pro Jahr, aber halt verteilt.
Und eben brutto und nicht steuerfrei.
Und im Vergleich 8% tabellenwirksam gibt's dieses Jahr, nächstes Jahr, übernächstes Jahr, ... Usw.
Würde bedeuten, die Entscheidung fürs Individuum ist entweder jetzt 3000€ ohne ca 25% effektive Lohnsteuer (aber mit sonstigen Angaben). Heißt auch, dass man nach ca. 15 Monaten mit den 8% im Plus ist. Bei höheren Entgeltgruppen noch schneller.

(Dicker Daumen, nur überschlagen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und im Vergleich 8% tabellenwirksam gibt's dieses Jahr, nächstes Jahr, übernächstes Jahr, ... Usw.
Würde bedeuten, die Entscheidung fürs Individuum ist entweder jetzt 3000€ ohne ca 25% effektive Lohnsteuer (aber mit sonstigen Angaben). Heißt auch, dass man nach ca. 15 Monaten mit den 8% im Plus ist. Bei höheren Entgeltgruppen noch schneller.

(Dicker Daumen, nur überschlagen)

Genau das ist doch der Punkt und somit gibt's für mich nichts zu rechnen. Die 8% halten ein (Arbeits-)leben lang und die 3000€ verpuffen im nichts...
 
Wie wäre es mit 3000 für die Nullrunde die letzten 2 Jahre, und dann trotzdem 8% :)
 
klingt irgendwie als haben die headhunter und personalvermittler probleme die leute zu vermitteln

ignorniert hab ich jedenfalls kein Angebot
 
Zuletzt bearbeitet:
ne alles fein :d
 
Was für ein Abschaumchef...

Edit: Habe ich hier nicht einen Beitrag gesehen über den About You Chef?
 
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Meine Lesart ist:
Juristisch gilt das Urteil nur für die im Fall betroffenen Unternehmen, aber dadurch dass es BAG ist, ist es faktisch der Standard für alle anderen, da immer wieder dieses Urteil herangezogen wird.

Das Bundesarbeitsgerichts hat als höchstes deutsches Arbeitsgericht die gültige Interpretation der bereits vorhandenen EU Richtlinie getroffen und dies mit einem Passus aus dem deutschen Arbeitsschutzgesetzt begründet. Da letztes für alle Unternehmen in Deutschland gilt, ist es umgehend und für alle gültig.


Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts & vorsitzende Richterin des Ersten Senats :

"Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Nach dem EuGH-Urteil hat Deutschland Gestaltungsspielraum über das Wie, nicht das Ob“ der Arbeitszeiterfassung. Diese ist auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung."

Aus der europarechts-konformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes ergibt sich, dass keine Übergangszeit angesetzt werden kann.
Die Urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Auf ihrer Basis muss das Bundesarbeitsministerium prüfen, ob eine Anpassung deutscher Gesetze notwendig ist. Vorher wird vermutlich nicht viel passieren, außer ein AN klagt gegen seinen AG. Dieser hätte dann nach § 25 des Arbeitsschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25000€ zu rechnen. Wenn es Gefahren für die Gesundheit gibt (bei regelmäßiger 12h Arbeitszeit wird das grundsätzlich angenommen) gilt das Strafrecht.

Aus meiner Sicht: ein sehr gutes Urteil für alle Arbeitnehmer. Und für alle verantwortungsbewussten Arbeitgeber eine gute Bestätigung ihres Handelns.
 
Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.

Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.

Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.
Auch da sind Ausnahmen die Regel, in systemrelevanten Berufen sind bis zu 60 Wochenstunden zulässig und auch ein Übergang zwischen Feierabend und Dienstbeginn von 9 Stunden (Siehe angestellte Mediziner, Pflegepersonal, Rettungskräfte, LKW Fahrer, Busfahrer und restlicher ÖPNV).
 
Auch da sind Ausnahmen die Regel, in systemrelevanten Berufen sind bis zu 60 Wochenstunden zulässig und auch ein Übergang zwischen Feierabend und Dienstbeginn von 9 Stunden (Siehe angestellte Mediziner, Pflegepersonal, Rettungskräfte, LKW Fahrer, Busfahrer und restlicher ÖPNV).
Du meinst vermutlich die am 28.10.2020 beschlossene Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes, welche am 10.04.2022 ausgelaufen ist. Gibt es eine Nachfolgeregelung?
Es gibt jedoch Ausnahmen, welche im §7 ArbZG geregelt sind.

Aber ich glaube wir reden noch immer über das gezeigte Beratungsunternehmen? Bei dem dürfte keine Ausnahme zutreffend sein - und wenn doch wird sogar diese mutmaßlich deutlich überschritten.
 
Nein die Regelung bei systemrelevanten Berufsgruppen, gab es bereits vorher. Bei meiner Berufsgruppe greifen immer noch rechtliche Regelungen aus Zeiten der Bundesbahn. Bei medizinischen Personal war es auch vorher so, sowohl meine Tante als auch meine Cousine sind examinierte Krankenschwestern und machten beide regelmäßig über 50 Wochenstunden (Tante ist inzwischen in Rente und meine Cousine hat sich weitergebildet zur Ernährungsberaterin für Leistungssportler)
 
die Regelung bei systemrelevanten Berufsgruppen, gab es bereits vorher.
Gilt sogar für Podologen, Physiotherapeuten, alles was medizinisch arbeitet und systemrelevant ist.
Selbst bei Gruppen wo man es nicht denkt, kann man das Gesetz schieben und dehnen.
 
Energiepreispauschale ... ganze 167,60€ sind von den 300€ auf meinem Konto gelandet.
Das federt gerade so vllt. 1 Monat Gas + 5 Tage Strom ab.
 
Ich hatte mit meinem Chef vor ein paar Wochen ja darüber geredet, ob wir die Zwischenstufe in meinem Stufenplan überspringen können, weil ich nach nicht einmal einem halben Jahr alle Ziele für den 1,5 Jahresplan erfüllt habe. Er hat das ganze jetzt mit dem Chef darüber und der Personalabteilung abgeklärt und nein, leider müssen wir uns daran halten. Aber so ist wenigstens noch einmal überall angekommen, dass ich mich deutlich besser als erwartet in der neuen Rolle entwickle und mein Chef ist von meiner Arbeitsmotivation, dass ich zum Beispiel auch selber oft größere Themen übernehme, und meiner Lerngeschwindigkeit begeistert.
Statt der Stufen-Überspringung gibt es jetzt einen Extra-Bonus für mich, wie hoch der ausfällt, kann mir aber noch keiner sagen, können 500€, aber auch 3000€ sein. Also zusätzlich zu dem Bonus, ~10% des Jahresgehalts, den ich sowieso bekomme. Und mir wurde auch noch einmal bestätigt, dass die Inflationsanpassung, die dieses Jahr kräftiger ausfallen könnte, man rechnet mit 5-7%, zusätzlich auf meine schon verhandelten Gehaltssprünge (8,5% zu Jahreswechsel und noch einmal 6% Mitte 2023) draufgerechnet wird. Also geschadet hat das Gespräch auch nicht.
Nächstes Jahr sollte somit deutlich mehr am Konto ankommen. In Österreich wird die kalte Progression ja zu 2/3 abgeschafft, die Lohnsteuerstufen steigen also zum Teil mit der Inflation, und die Lohnsteuerstufen ändern sich 2023 und 2024 auch noch einmal, dass Netto mehr ankommen sollte.
 
Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.

Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.

Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.


Ja und Nein. Das Gericht hat erstmal festgestellt, dass die Gesetze Anwendung finden und es hat nochmal nachgeschärft welche Pflichten sich daraus ergeben.
Aktuell ist es halt so, dass ein AN der klagt gegen Zeiterfassung bzw die Anzahl Stunden oder Gehalt anhand von Stunden usw in den Fällen Recht bekommt wo der AG keine Erfassung hat.
Trotzdem ist es nach wie vor an dem Gesetzgeber die EU Richtlinie nochmal bindend in ein Gesetz zu kippen. Einfach weil die Interpretation des Gerichtes jetzt neu ist.

Am Ende: Wir werden damit rechnen das das Thema Arbeitszeiterfassung Pflicht wird und es vielen Arbeitnehmern Freiheiten im Bereich Vertrauensarbeitszeit klauen wird.
Ich wette das es für viele schlechter wird und nur einige schwarze Schafe (Pflege, Sicherheitspersonal, Putzkräfte anyone)? Wobei zb. die Bühnenbauer dies umgehen indem sie Ich-Ags sind und daher als Selbsständiger an allen Arbeitszeiten vorbei eiern.
 
Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten.
Quelle?
Die Durchschnittsarbeitszeit ist auf 6 Monate bzw. 24 Wochen gerechnet.
Du kannst also 3 Monate jeweils 10h/d machen und dann die anderen 3 Monate 6h/d. (bei einer 6 Tagewoche)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich wette das es für viele schlechter wird und nur einige schwarze Schafe (Pflege, Sicherheitspersonal, Putzkräfte anyone)?
Das sind nicht unbedingt schwarze Schafe. Das ArbZG lässt sehr wohl Ausnahmen zu, die das Reißen der tägl. Arbeitszeit von max. 10h durchaus erlaubt.
Wenngleich bei so einigen Ausnahmen oftmals eher eine Unterstellung der Einhaltung der Vorgaben als Realität ist.
Getreu dem Motto, dass der Pfleger im Krankenhaus natürlich 2h sein Käffchen trinkt, weil zu wenig zu tun ist und so viele Leute da sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
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