[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

@Nubert
Soweit ich weiß muss du die Nebentätigkeit beim Haupt AG anmelden. Der AG hat dann ein Veto Recht wenn er meint dass du damit in einen Interessenkonflikt kommst (Einsicht Geschäftsdaten zB.), Wenn der Nebenjob zu nah an der direkten Konkurrentz ist, oder wenn dein Haupt Job unter der Nebentätigkeit leidet (du deine Prio nicht klar hast).

Wie das genau ist und wo es herkommt müsste ich noch Mal suchen.
 
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@Nubert
Soweit ich weiß muss du die Nebentätigkeit beim Haupt AG anmelden. Der AG hat dann ein Veto Recht wenn er meint dass du damit in einen Interessenkonflikt kommst (Einsicht Geschäftsdaten zB.), Wenn der Nebenjob zu nah an der direkten Konkurrentz ist, oder wenn dein Haupt Job unter der Nebentätigkeit leidet (du deine Prio nicht klar hast).

Wie das genau ist und wo es herkommt müsste ich noch Mal suchen.
Das stimmt so wie du sagtest zu 99%.
Das eine % sind sagen wir mal mögliche Abweichungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh ich richtig in der Annahme, dass ich die Genehmigung von meinem Arbeitgeber dafür benötige?

Umsatz darf ich maximale 22k machen, wie wird das dann versteuert, kommt das auf mein Gehalt drauf und wird gemäß meinem persönlichen Steuersatz versteuert oder wie läuft das.
Du brauchst auf jeden Fall eine Genehmigung des Arbeitgebers. Diese sollte in den meisten Fällen aber Formsache sein, wenn Du mit gesundem Menschenverstand agierst. Hier ist es eigentlich relativ gut zusammengefasst worauf Du bei der Anmeldung und beim arbeiten achten solltest: https://www.personio.de/hr-lexikon/nebenbeschaeftigung/

Tl;dr: Keine Aufträge für Konkurrenzunternehmen, Maximalarbeitszeit von 48h die Woche darf nicht überschritten werden, ..

Zusätzlich kann ich einen Steuerberater (mindestens für den Anfang) wärmstens empfehlen, der alle deine Steuer- und Verdienstfragen individuell für deine Situation beantworten kann (wie muss was versteuert werden, wieviel darfst/sollst du verdienen). Außerdem nicht zu vergessen ist die Anmeldung der Nebentätigkeit bei deiner Krankenkasse und Anlage eines Geschäftskontos.

Das sollte es eigentlich gewesen sein.

Umsatz darf ich maximale 22k machen, wie wird das dann versteuert, kommt das auf mein Gehalt drauf und wird gemäß meinem persönlichen Steuersatz versteuert oder wie läuft das.
Das stimmt so nicht. Du meinst sicher diesen Punkt: Als Gewerbetreibender, auch mit Kleingewerbe, bist du grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen. Allerdings besteht auf Wunsch die Möglichkeit, die Kleinunternehmer-Regelung anzuwenden und dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Dies kannst du machen, wenn dein Gewerbebetrieb im letzten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro eingenommen und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wird.

Wie oben geschrieben, bitte lasse dich dazu vom Steuerberater aufklären. Das wirst Du auf keinen Fall bereuen, denn wenn bei der Geschichte was schief läuft, hast Du da keinen Spaß mit..

Ansonsten kann ich dich nur ermutigen das Ganze auszuprobieren, vllt. entwickelt sich ja irgendwas draus, was dir noch viel mehr Spaß macht und wenn nicht, kannst Du auch jederzeit aufhören :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht grundsätzlich, das kommt auf das Ausmaß der Tätigkeit an, wenn es ein 450 Euro Job oder etwas im wirklich geringen Arbeitssegment ist dann kann das entfallen.
Wichtig wäre aber immer eine Absprache damit es später nicht zu etwaigen Problemen kommen kann.

Hatte das als ich mich selbstständig gemacht habe und noch in einer Firma angestellt war, ich wollte klein beginnen und es nebenbei laufen lassen, hätte sich beides nicht überschnitten.

Den AG mal höflich gefragt und der lehnte alles ab.-

Habe Ihm dann ins Gesicht gesagt dass ich hiermit kündige und diese am Abend schriftlich ausgehändigt wird.


Der Anblick seines Gesichtsausdrucks war es wert, da in dem Geschäft Land unter herrschte, kein Personal zu bekommen war und ich eine Schlüsselposition hatte.

Ende vom Lied- Buchse voll und gleichzeitig stolz mit dicken Eiern hat der AG dann doch gezwungener Maßen zugestimmt und es hat den Job niemals tangiert, eher im Gegenteil, es hat mir dort geholfen, die Firma hat indirekt profitiert.
 
es gelten aber auch noch die regelungen in tarifverträgen. ansonsten ja, wenn absolut nichts irgendwo stehen, kann der AN innerhalb von 4 wochen kündigen.
Habs nun nachgeschaut und es steht doch was im Vertrag, nämlich, dass die verlängerten Fristen auch für den AN gelten. Heißt für mich, drei Monate Kündigungsfrist... .
 
Mein AG wird im Dreieck springen, wenn ich kündige.
Der lässt mich sicher nicht vorher gehen.
 
Hehe ja, aber für das Angebot dass du bekommen hast, würde ich auch wechseln.
Sind einfach zugute Konditionen.

Evtl. kannst du dich ja auch kündigen lassen, notfalls nachhelfen wäre die eher unschöne Variante.
 
Auf jeden Fall. :) Noch habe ich die Stelle aber nicht.

Kündigen lassen, naja, ...
 
Sei froh, es gibt auch so geile Dinger wie sechs Monate zum Quartalsende.
 
Bei meinem alten AG hatte ich 2 Wochen zum Monatsende (glaube ich zumind. vllt. waren es aber auch 6 Wochen zum Monatsende. Letztlich egal, denn es war relativ kurzfristig :fresse: )
Das war offenbar nicht wirklich so gewollt, denn der AG hat das nicht glauben wollen, bis der BR das aber so bestätige.
Zack, war dann recht schnell weg :fresse2:

Glaub, die haben danach das direkt angepasst.
 
Heute hatte ich einen schönen Artikel im Newsletter, der auf die Stundensätze, Steuern und Gewinnermittlung von Selbstständigen eingeht.
Dieser durchleuchtet sehr anschaulich die Situation und man kann in den Kalkulatoren durchaus sinnige Zahlenbeispiele und Anregungen finden.

link zum Artikel: klick

Auch sehr schön, der BMF Steuerrechner: klick
Hier kann man seinen Steuersatz anhand vom Gewinn einsehen und planen was man abgeben muss.
 
Mein AG wird im Dreieck springen, wenn ich kündige.
Der lässt mich sicher nicht vorher gehen.
Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis geht immer.
Wenn alles gesagt ist, warum dann noch weiter Klammern... Hat der AG am Ende auch nix von.
 
Sei froh, es gibt auch so geile Dinger wie sechs Monate zum Quartalsende.
Ob das rechtlich bindend ist weiss ich ja nicht, es gibt viele Verträge wo einfach bullshit drin steht.
 
Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis geht immer.
Wenn alles gesagt ist, warum dann noch weiter Klammern... Hat der AG am Ende auch nix von.
Weil dann ne Menge Sachen liegen bleiben. Es ist schon immer ein Drama, wenn ich mal krank bin oder Urlaub machen will und die Leute, die noch da sind, sind selber schon >100%.
Das ist (dann) natürlich endlich nicht (mehr) mein Problem :), aber er wird mich auch nicht früher gehen lassen.
 
Weil dann ne Menge Sachen liegen bleiben. Es ist schon immer ein Drama, wenn ich mal krank bin oder Urlaub machen will und die Leute, die noch da sind, sind selber schon >100%.
Das ist (dann) natürlich endlich nicht (mehr) mein Problem :), aber er wird mich auch nicht früher gehen lassen.
Das typische Problem, das die "Obrigkeit" aber nicht versteht.. und wenn Du gehst, wird auch kein neuer MA eingestellt, sondern die Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt... :-(
 
Das typische Problem, das die "Obrigkeit" aber nicht versteht.. und wenn Du gehst, wird auch kein neuer MA eingestellt, sondern die Arbeit auf die Verbleibenden aufgeteilt... :-(
Korrekt. Deswegen nicht dem AG bis zur letzten Sekunde Zucker in den Arsch blasen, sondern ... Nennen wir es Dienst nach Vorschrift.
 
@Nubert
Soweit ich weiß muss du die Nebentätigkeit beim Haupt AG anmelden. Der AG hat dann ein Veto Recht wenn er meint dass du damit in einen Interessenkonflikt kommst (Einsicht Geschäftsdaten zB.), Wenn der Nebenjob zu nah an der direkten Konkurrentz ist, oder wenn dein Haupt Job unter der Nebentätigkeit leidet (du deine Prio nicht klar hast).

Wie das genau ist und wo es herkommt müsste ich noch Mal suchen.

Nur nochmal, weil es jetzt einige auch so oder ähnlich geschrieben haben. Es gibt KEIN Gesetz, dass dir vorschreibt was du dem Arbeitgeber zu melden hast. Es ist reine Vertragssache des Arbeitsvertrags!
Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel bezüglich Meldepflicht steht, dann kann man lustig Nebengewerbe haben wie man möchte und muss dem Arbeitgeber nichts! sagen.
 
eine hohe kündigungsfrist ist ja eigentlich für den angestellten gedacht, damit er auch eine gewisse planungssicherheit hat und nicht immer damit rechnen muss, das er sprichwörtlich nicht weiß, ob er übermorgen noch seine rechnungen zahlen kann.
wenn der angestellte kein bock mehr hat, bringt es den AG wenig, wenn er diesen noch ewig hält. am ende sitzt hier der angestellte einfach am längeren hebel, da ihn plötzlich einfällt, das das knie doch mal operiert werden müsste oder das burnout gerade hart kickt. war auch nur 1 auf der arbeit irgendwas sexistisches oder mobbing gefallen, kommt gleich noch die klage dank rechtschutzversicherung on top.
es ist natürlich trotzdem immer besser, sich im gute zu einigen. man glaubt häufig gar nicht, wie klein die welt ist und wie gut sich diese firmen untereinander kennen.
 
Nur nochmal, weil es jetzt einige auch so oder ähnlich geschrieben haben. Es gibt KEIN Gesetz, dass dir vorschreibt was du dem Arbeitgeber zu melden hast. Es ist reine Vertragssache des Arbeitsvertrags!
Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel bezüglich Meldepflicht steht, dann kann man lustig Nebengewerbe haben wie man möchte und muss dem Arbeitgeber nichts! sagen.

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig? Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann

Darauf war das von uns oben meist bezogen.
Zumal Nebentätigkeiten im selben Berufsfeld aufgrund von vielen Faktoren schwierig sind und zumeiust vertraglich ausgeschlossen werden, abgesehen davon dass das ein Vertrauen zum AN schwächt, wenn der AN dann beim direkten MItbewerber eine Nebentätigkeit aufnimmt.
 
Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig? Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann

Darauf war das von uns oben meist bezogen.
Zumal Nebentätigkeiten im selben Berufsfeld aufgrund von vielen Faktoren schwierig sind und zumeiust vertraglich ausgeschlossen werden, abgesehen davon dass das ein Vertrauen zum AN schwächt, wenn der AN dann beim direkten MItbewerber eine Nebentätigkeit aufnimmt.

Ist so faktisch falsch. Nur wenn es im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten bin ich gerne lernfähig wenn du mir das entsprechende Gesetz zeigst und keine unbekannte Sekundärquelle
 
Es gibt kein einheitzliches Gesetz welches dem Dienstrecht der Beamten und dem des öffentlichen Dienstes entspricht und Nebentätigkeiten derart regelt.

Es besteht eher aus einem Sammelsorium von einem halben Dutzend allgemein. gültigen und speziellen Regularien sowie Gesetzen.
 
Ich denke die Diskussion sprengt den Thread und es ist eh müßig, da jeder Arbeitgeber den entsprechenden Passus in den Vertrag schreibt. Ich bleibe trotzdem dabei, solange nichts im Vertrag diesbezüglich steht, gibt es keinerlei Meldepflicht.
Hier noch ein Zitat der Deutschen Anwaltshotline:

  • Es gibt keine generelle oder allgemeine Meldepflicht für Nebentätigkeiten, die Anzeigepflicht ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag .
 
Jop, wobei ich das bei Wikipedia in der Tat gut zusammengeführt finde.
Da erspart man sich wirklich das lange suchen.

Im Zweifelsfall Augen auf bei dem Was man unterschreibt.

Was macht man denn wenn man keine Ahnung von Arbeitsverträgen hat, wer kann denn mit geschultem Blick drüber schauen?

Edit: bin sogar noch Verdi Mitglied (meine Ex hat mich damals da angemeldet und zahlt wohl noch heute die Beiträge) auch wenn ich mit denen Beruflich nichts gemein habe, evtl. kann ich da mal anfragen bevor ich kündige.
 
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