aljura
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Das habe ich bis heute auch noch als allgemeingültig verstanden. Aber ist wohl seit ein paar Jahren nicht mehr. Zumindest anhand einiger Urteile (z.B. eins in 2016 nach einem ebay-Kauf mit anschließender Abholung und Begutachtung der Uhr) scheint das nicht mehr zu gelten. Zum Glück, muss ich sagen.Nochmal zum Thema Marktabholung. Bisher war mein Stand, dass in dem Moment wo man die Abholung im Markt beauftragt nicht mehr MM-Online der Vertragspartner ist, sondern der ausgebende Markt. Dies hat auch zur Konsequenz, dass andere Regeln gelten können, zum Beispiel bei Wiederruf und Rücknahme, da es statt Versand dann ein lokaler Kauf im Geschäft wird. Diese können auch nochmal von Markt zu Markt unterschiedlich sein, wenn man in den Bereich Kulanz kommt. Außerdem gelten glaube ich für Club-Mitglieder auch nochmal andere Zeiten und in der Pandemie-Zeit kann es auch nochmal anders aussehen. Im Zweifel vor Annahme im Markt nach den aktuell gültigen Bedingungen fragen.



Schade, 1009€ wäre ja mal ein "guter" Preis gewesen aktuell.
