Grundsätzlich stellen Gewinne aus diesen Geschäften Einkünfte gem. § 22 Abs. 2 EStG dar. Der Sparerpauschbetrag nach § 22 Abs. 9 wird in Abzug gebracht.
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Ja.. Nennt sich dann Günstigerprüfung.Aber das ist doch hier die Frage gewesen oder ? 27% sind eine Pauschalbesteuerung. Wenn mein Einkommen zu gering ist, kann ich doch die Gewinne auf mein Bruttojahreseinkommen anrechnen lassen und dann mit meinem persönlichen Steuerbetrag versteuern oder ?
Das heißt, wenn mein Einkommen gering ist, kann ich mir einen Teil der 27% zurückholen. Wenn mein Einkommen aber so hoch ist, das ich eh schon bei 45% liege... muss ich das dann machen und es wird sogar noch höher versteuert?Ja.. Nennt sich dann Günstigerprüfung.
Unter der Pauschal-Einkommensgrenze bekommst du vom FA sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung und zahlst goar nix.
Nein, dann bleibt es bei der Abgeltungsbesteuerung.Das heißt, wenn mein Einkommen gering ist, kann ich mir einen Teil der 27% zurückholen. Wenn mein Einkommen aber so hoch ist, das ich eh schon bei 45% liege... muss ich das dann machen und es wird sogar noch höher versteuert?
Wenn dein persönlicher EkSt.-Satz unter diesen 27% liegt, kannst du dich "günstiger" prüfen lassen. Dann werden die Gewinne auf dein Einkommen addiert und dann mit deinem persönlichen, niedrigeren Steuersatz besteuert.Das heißt, wenn mein Einkommen gering ist, kann ich mir einen Teil der 27% zurückholen. Wenn mein Einkommen aber so hoch ist, das ich eh schon bei 45% liege... muss ich das dann machen und es wird sogar noch höher versteuert?
Naja eben die Summe aus Jahresbruttogehalt und Aktienerträgen, bei der du <25% an Steuern zahlst.Gibts einen Wert an Jahresbruttogehalt bis wann es sich lohnt sein Gehalt mit Günstigerprüfung/Individualbesteuerung zu besteuern ?
Woher soll ich wissen, das mir mein Bankberater Mist erzählt? Ich gehe zu einem Bankberater WEIL ich annehme das der Ahnung hat und mir das erklärt.@Liesel Weppen: Lies dich doch in Ruhe in die Grundlagen ein. Wenn ein Bankberater wirklich so viel Mist erzählt, würde ich den wechseln.
Wobei ich aber sagen muss, dass es in dem Protokoll eher nicht um steuerliche Aspekte sondern eher um die Eignung der Anlage mit deinen Zielen geht.Nein... oder doch... ? Ich hab was unterschrieben, glaube ich... ist schon Jahre her.
Du willst wohl darauf hinaus, das in dem Protokoll was anderes stand, als das was er mir erzählt hat und ich das Protokoll hätte lesen (und vorallem komplett verstehen) sollen?
Na sorry, wenn ich das Protokoll lesen und verstehen muss, dann brauch ich kein Beratungsgespräch, dann kann man mir auch direkt nur das Protokoll geben und unterschreiben lassen.
Verluste kann ich aber wohl nicht angeben, die sich dann steuermildernd auswirken?
Wenn du irgendwo online fragst wie man als Neuling sich am besten ins Investieren einarbeitet, dann wird zu 120% der Hinweis kommen, dass du dich bloß nicht von deiner Bank beraten lassen sollst.Bin dann übrigens eher dafür, das man ohne Prüfung überhaupt nicht mit Aktien und Co rumpfuschen dürfen sollte, wenn man sich schon nicht darauf verlassen kann, das einem der Berater das richtige erzählt.
Jetzt bist Du doch darüber informiert und genau jetzt ist der Punkt, an dem Du dich kurz(!) steuerlich einlesen kannst. Das Konstrukt der Abgeltungsbesteuerung ist nicht so furchtbar kompliziert. Ein PDF vom BMF hatte ich ja schon verlinkt.Woher soll ich wissen, das mir mein Bankberater Mist erzählt? Ich gehe zu einem Bankberater WEIL ich annehme das der Ahnung hat und mir das erklärt.
Wenn ich mir jeden Scheißdreck selbst beibringen muss, weil man sich eh auf niemanden verlassen kann, dann wäre ich mit 183 Jahren immernoch im Studium und noch nicht mal ansatzweise damit fertig.
Und wenn ich mir alles schriftlich geben lassen würde nur um die nachher verklagen zu können, dann müsste ich ebenfalls 150 Jahre alt werden, bis ich das alles selbst verstanden habe und das Gegenteil beweisen kann.
Sorry, aber das kekst mich gerade enorm. Ich kann schlicht und einfach nicht alles selber machen und fünfzehnmal querchecken. Einlesen hilft ja auch nichts, wer garantiert mir denn dann, das das was ich gerade gelesen habe richtig ist, oder noch aktuell?