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Genau darum geht es ja, wir haben einen Wartungsvertrag, wir haben alle Module lizenziert und die technischen Notwendigkeiten (Aufgrund der gesetzlichen Änderungen (Löschen, Anonymisieren) sollten mMn nicht auf den Kunden abgewälzt werden können.
Ich spreche hier NICHT von neuen Versionen oder Updates, sondern der Anpassung der Standard ERP Software auf den gesetzlichen Standard.
Ändert nichts daran. Der Hersteller muss DSGVO Versionen seiner SW zur Verfügung stellen mit Stichtag 25.05 wenn er sie in der EU Verkaufen will (Individuelle Verträge sind nicht genau beschrieben/EInzelfallprüfung) aber das Ganze gilt für Neuverträge. Sprich wenn du Heute SW kaufst muss die SW entsprechende Funktionen enthalten. Da ihr die SW schon habt seit ganz allein ihr dafür verantwortlich euer Unternehmen DSGVO Konform zu gestalten (ehrlich gesagt ist das jetzt schon "etwas" spät...). Ihr könnte also selber entwickeln oder von extern zukaufen. Der SW Hersteller ist nicht verpflichtet, außer eure individuellen Verträge beinhalten dies, diese Sachen kostenfrei nachzuliefern, schließlich hatte das Unternehmen auch Entwicklungsaufswand, den er eben jetzt entsprechend einpreist. Lizenzvereinbarungen und Wartungsverträge sind eigentlich recht ausführlich bei sowas. Einfach mal prüfen (lassen) ob das abgedeckt ist oder nicht.
Hier ist ein sehr guter Artikel dazu, der das Ganze etwas beleuchtet, aber wie bereits Eingangs gesagt: Es hängt von eure individuellen Verträgen ab. Nehmt die Verträge in die Hand und prüft selbige bzw. lasst selbige von einem (Fach-)Anwalt prüfen.
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