Ich wollte erst siM Recht geben, auch wenn das alles sehr verwirrend ist, aber dann habe ich das gefunden...Es gibt da einen großen Unterschied was den Pfeil angeht.
"Grüner Blechpfeil
Wenn ein Auto an einer roten Ampel mit Grünpfeil nach rechts abbiegen möchte, muss er zunächst unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten. Dabei muss er prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung gefährdet werden könnten. Autofahrer müssen insbesondere Fußgänger und Fahrradfahrer beachten, denn diese können den Grünpfeil übersehen. Dadurch stößt das Auto möglicherweise mit ihnen zusammen.
Zudem muss der momentan herrschende Verkehr das Rechtsabbiegen zulassen. Tut er dies nicht, ist das Anhalten an der Haltelinie zwingend. Grundsätzlich dürfen Autofahrer an dem Verkehrsschild „grüner Pfeil“ nur aus der rechten Fahrbahnseite nach rechts abbiegen.
Trotz Grünpfeil an einer roten Ampel herrscht nach hiesigem Verkehrsrecht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Die StVO sieht bei der Verweigerung des Rechtsabbiegens bei einer roten Ampel mit Grünpfeil keine Behinderung des Verkehrsflusses. Somit ordnet der Bußgeldkatalog weder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot an.
Grüner Leuchtpfeil
Trifft der Rechtsabbieger auf einen grünen Leuchtpfeil, gilt keine Wartepflicht an der Haltelinie. Dies gilt natürlich nur, wenn der Grünpfeil gerade leuchtet. Der Fahrer kann in dem Fall davon ausgehen, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet."
Demnach darf er dort normal abbiegen.
"Grüner Blechpfeil
Wenn ein Auto an einer roten Ampel mit Grünpfeil nach rechts abbiegen möchte, muss er zunächst unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten. Dabei muss er prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung gefährdet werden könnten. Autofahrer müssen insbesondere Fußgänger und Fahrradfahrer beachten, denn diese können den Grünpfeil übersehen. Dadurch stößt das Auto möglicherweise mit ihnen zusammen.
Zudem muss der momentan herrschende Verkehr das Rechtsabbiegen zulassen. Tut er dies nicht, ist das Anhalten an der Haltelinie zwingend. Grundsätzlich dürfen Autofahrer an dem Verkehrsschild „grüner Pfeil“ nur aus der rechten Fahrbahnseite nach rechts abbiegen.
Trotz Grünpfeil an einer roten Ampel herrscht nach hiesigem Verkehrsrecht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Die StVO sieht bei der Verweigerung des Rechtsabbiegens bei einer roten Ampel mit Grünpfeil keine Behinderung des Verkehrsflusses. Somit ordnet der Bußgeldkatalog weder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot an.
Grüner Leuchtpfeil
Trifft der Rechtsabbieger auf einen grünen Leuchtpfeil, gilt keine Wartepflicht an der Haltelinie. Dies gilt natürlich nur, wenn der Grünpfeil gerade leuchtet. Der Fahrer kann in dem Fall davon ausgehen, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet."
Demnach darf er dort normal abbiegen.