turbosnake
Enthusiast
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Das dürfte keine Aussichten auf Erfolg haben, die Ampel gelten für die entsprechende Spuren.
Würde mich arg überraschen, wenn die StVO das anders sieht.
Tut sie auch nicht:
Würde mich arg überraschen, wenn die StVO das anders sieht.
Tut sie auch nicht:
Bei einem Grünpfeil würde es anders aussehenGrüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben".
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.