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erdilein
Guest
Abend!
Ich befinde mich derzeit in einem Handyvertrag, den ich seit Januar 2006 nutze, die erste 24-monatige Vertragslaufzeit ist somit abgelaufen, jedoch habe ich im Februar 2008 ein neues Handy erhalten und den Tarif gewechselt, Zweiteres sollte laut Vertrag keine Erneuerung einer zweijährigen Vertragslaufzeit bewirken, das neue Handy evtl. schon, ob dem so ist, kann ich jedoch momentan nicht aus den Unterlagen entnehmen.
Wie dem auch sei, der Vertrag sollte im Februar 2010 auslaufen und ich kann den Vertrag regulär bis Dezember 2009 kündigen.
Wenn ich jedoch auf die Rechnungen schaue und den Betrag sehe und mir überlege wie häufig ich das Handy nutze, nämlich so gut wie nie, könnte ich mir in den Hintern treten.
Ich würde daher gerne wissen wie es um die "wichtigen Gründe", die zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung eingebracht werden können, steht, denn wenn es dadurch eine Möglichkeit zur frühzeitigen "Entlassung" gibt, würde ich diese gerne nutzen, auch wenn ich dabei gegebenenfalls den Restbetrag für das im Februar 2008 erhaltene Handy zahlen muss.
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich befinde mich derzeit in einem Handyvertrag, den ich seit Januar 2006 nutze, die erste 24-monatige Vertragslaufzeit ist somit abgelaufen, jedoch habe ich im Februar 2008 ein neues Handy erhalten und den Tarif gewechselt, Zweiteres sollte laut Vertrag keine Erneuerung einer zweijährigen Vertragslaufzeit bewirken, das neue Handy evtl. schon, ob dem so ist, kann ich jedoch momentan nicht aus den Unterlagen entnehmen.
Wie dem auch sei, der Vertrag sollte im Februar 2010 auslaufen und ich kann den Vertrag regulär bis Dezember 2009 kündigen.
Wenn ich jedoch auf die Rechnungen schaue und den Betrag sehe und mir überlege wie häufig ich das Handy nutze, nämlich so gut wie nie, könnte ich mir in den Hintern treten.
Ich würde daher gerne wissen wie es um die "wichtigen Gründe", die zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung eingebracht werden können, steht, denn wenn es dadurch eine Möglichkeit zur frühzeitigen "Entlassung" gibt, würde ich diese gerne nutzen, auch wenn ich dabei gegebenenfalls den Restbetrag für das im Februar 2008 erhaltene Handy zahlen muss.
Vielen Dank für eure Antworten!