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Nicht nur die vielerorts fehlende Infrastruktur erschwert die Erprobung autonomer Fahrzeuge, auch gesetzliche Vorgaben stehen den Herstellern im Weg. Dazu gehört in erster Linie die Frage, wer im Falle eines Unfalles haftet. Während dies bei konventionellen Fahrzeugen eindeutig geregelt ist, stellen sich bei selbstfahrenden PKW und LKW ganz neue Fragen. Eine erste Antwort liefert nun Volvo. Denn der schwedische Autobauer will nicht länger auf die gesetzgebenden Instanzen der einzelnen Länder warten, sondern so bald wie möglich starten.

Deshalb verspricht man, dass die Haftung im Falle eines Unfalls übernommen wird. Die Voraussetzung: Das Fahrzeug muss im autonomen Modus befunden haben. Inwiefern dies den Behörden reicht, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte Volvo mit der Ankündigung ein anderes Ziel verfolgen. Denn durch das Vorpreschen hat man den Druck deutlich erhöht, auch auf die Konkurrenz. Einzelheiten dürften im Laufe des Tages bekannt werden.

Die Schweden hadern aber nicht nur mit den Haftungsregeln, sondern auch mit den grundsätzlichen Rahmenbedingungen für autonome Fahrzeuge. Noch seien die USA in diesem Bereich führend, so Volvo-Chef Håkan Samuelsson. Doch es deute sich bereits an, dass man diese Position verlieren werde, wenn es nicht zu einem Umdenken komme. Konkret geht es ihm dabei um die fehlenden einheitlichen Richtlinien – jeder Bundesstaat nennt eigene Anforderungen, in einigen dürfen autonome Fahrzeuge bislang nicht einmal testweise im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Bleibe eine landesweite Regelung aus, werde es die gleichen Probleme wie in Europa geben, befürchtet Samuelsson. Hier gebe es einen regelrechten „Flickenteppich“, der die Arbeit ungemein erschweren würde. „Es wäre eine Schande, wenn die USA in diesem äußerst wichtigen Bereich den gleichen Weg wie Europa einschlagen würden“, so der Manager.

Reaktion von Seiten der Politik gibt es bislang nicht. Allerdings hatte sich die Bundesregierung bereits im Juli ähnlich geäußert. Vor drei Monaten hieß es, dass man aufpassen müsse, um den Anschluss nicht zu verlieren. Zwar sollen die Arbeiten im Bundesverkehrsministerium sowie im Bundesjustizministerium bereits begonnen haben, mit einem Ergebnis wird aber frühestens 2018 gerechnet.

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