NEWS

VG Media zieht im Kampf gegen Google den Kürzeren

Portrait des Authors


VG Media zieht im Kampf gegen Google den Kürzeren
5

Werbung

Vor rund zwei Wochen hat die VG Media um die Aussetzung des eigenen Leistungsschutzrechtes für weitere zwei Wochen gebeten. Google hatte diesem Wunsch entsprochen und wollte erst ab dem morgigen 23. Oktober keine Snippets und Thumbnails der betroffenen Verlage mehr anzeigen. Noch einmal zum Hintergrund: Unter der VG Media haben sich 25 Medienunternehmen zusammengeschlossen, deren Geschäftsanteile zu je 50 Prozent von privaten Fernseh- und Hörfunksendern und weitere 50 Prozent von Presseverlegern gehalten werden. Unter den Verlagen sind unter anderem Axel Springer, Hubert Burda Media, M. DuMont Schauberg sowie die ProSiebenSat. 1 Media AG. Diese hatten im vergangenen Jahr das Leistungsschutzrecht durchgesetzt, welches es Suchmaschinen und ähnlichen Diensten verbietet, ihre Presseerzeugnisse zu nutzen, soweit die Nutzung über einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte hinausgeht. Google verwendet entsprechende Snippets und Thumbnails für die Google-News-Übersicht.

Offenbar hat die VG Media aber vor ihrem eigenen Gesetzt kalte Füße bekommen, denn Google kündigte an die Presseerzeugnisse der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage einfach gar nicht mehr zu listen. Diese sahen sich daher natürlich benachteiligt und versuchten unter anderem eine Klage beim Bundeskartellamt. Doch bisher wiesen alle Instanzen solche Versuche der VG Media ab, weßhalb man sich wieder an die Poltik wendete, die in der Folge wieder von einer "Anpassung des Kartellrechtes" sprachen. Das Thema ist also noch lange nicht endgültig geklärt, zumindest nicht so lange die VG Media einen gewissen Einfluss auf die Politik ausübt.

Ab morgen also sollte das Leistungsschutzrecht in Kraft treten, in der Folge sollten Inhalte der betroffenen Verlage bei Google nicht mehr in der alten Form angezeigt werden. Kurz vor Mitternacht meldet sich die VG Media nun aber per Pressemitteilung zu Wort. Diese trägt den Titel "Google lehnt „Waffenruhe“ ab - Presseverlage beugen sich Druck Googles und lassen VG Media Gratiseinwilligung für Rechtenutzung erteilen".

Die VG Media lässt in dieser Mitteilung die Situation natürlich aus ihrer Sicht beschreiben. Unter anderem ist die Rede von einer "Gratiseinwilligung", die man Google erteile. "Angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google" sehe man sich zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen. Gestern versuchte die VG Media noch einmal Druck auf Google auszuüben. Google selbst hatte zuletzt am 17. Oktober 2014 beim Bundeskartellamt den Erlass einer Entscheidung gemäß § 32c GWB beantragt: Google verlangt vom Bundeskartellamt, positiv zu erklären, dass kein Anlass zum Tätigwerden des Bundeskartellamtes gegen den Suchmaschinenbetreiber bestehe. Dem entsprach das Bundeskartellamt in Form von Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes bereits: "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen."

Die VG Media forderte Google am 21. Oktober auf, die Entscheidung des Bundeskartellamtes abzuwarten und bis dahin auf die angekündigten Maßnahmen zur Schlechterstellung der Erzeugnisse der VG Media Presseverleger zu verzichten. Es entbehrt allerdings einiger Ironie, dass die VG Media Google an eine Entscheidung erinnern möchte, deren Anfangsverdacht bereits vom Bundeskartellamt abgewiesen wurde. Zudem sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die VG Media als wichtigster Unterstützer des Leistungsschutzrechtes nun offenbar Angst vor der eigenen Errungenschaft bekommen hat.

Einer von der VG Media zu bezeichneten Waffenruhe hat Google nicht entsprochen und wollte die Inhalte der betroffenen Verlage ab morgen nun endgültig nur noch in reduzierter Form anzeigen - genau so wie es das Leistungsschutzrecht vorsieht. Daraufhin sehen sich diese Verlage aufgrund eines "erheblichen wirtschaftlichen Druck" dazu gezwungen "Google eine Gratiseinwilligung zu erkla?ren". Laut der VG Media laufe Googles Umgang mit den Presseverlegern dem eigentlichen Sinn des Leistungsschutzrechtes zuwider. Man beuge sich nur einer Markmacht, sehe sich im Umstand einen finanziellen Ausgleich zu schaffen aber im Recht. Die VG Media Presseverleger halten das Vorgehen Googles für kartellrechtswidrig.

Im Mai/Juni 2015 wird in dem eigentlichen, zivilrechtlichen Verfahren der VG Media Presseverleger gegen Google zu dem streitigen Umfang und der Anwendbarkeit des Presseleistungsschutzrechtes eine Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt erwartet.

[h3]In eigener Sache ...[/h3]

Hardwareluxx agiert eigenständig und ohne Verlagsbindung. Das Leistungsschutzrecht wird von unserer Seite sehr kritisch gesehen und in der Umsetzung der VG Media nicht akzeptiert. Wir sehen das Leistungsschutzrecht in seiner aktuellen Form als Einschränkung der Möglichkeiten und Freiheiten des Internets.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (5) VGWort