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PSN-Hack

Sony will Nutzer mit PSN-Leistungen entschädigen

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Sony will Nutzer mit PSN-Leistungen entschädigen
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Im April 2011 hatten sich Unbefugte Zugriff auf die Benutzerdatenbank des Sony-Netzwerkes „PlayStation Network“ sowie des Musik- und Video-Dienstes „Qriocity“ verschafft und sensible Daten wie Name, Wohnort und Geburtsdatum samt der dazugehörigen Passwörter kopiert. Zudem wies man seine Kunden darauf hin, verdächtige Konto-Bewegungen direkt an seine Hausbank zu melden, da vermutlich auch Kreditkartendaten gestohlen worden seien. Rund 77 Millionen Nutzer waren damals betroffen. Die Dienste waren wochenlang nicht erreichbar. Als Entschädigung gab es mehrere PlayStation-3-Spiele kostenlos, doch nicht alle betroffenen Kunden zeigten sich damit zufrieden und leiteten rechtliche Schritte in den USA ein.

Einem Bericht von Polygon zufolge soll Sony in diesem Gerichtsprozess kurz vor einer Einigung mit den Anwälten und Klägern stehen. Zwar betonte man immer wieder, ausreichend für die Sicherheit seiner Datenbanken gesorgt und diese nicht vernachlässigt zu haben, doch zeigt man sich auch bereit, seinen Kunden eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Echtgeld gibt es jedoch nur, wenn man nachweisen kann, dass die eigenen Daten tatsächlich durch den Hackerangriff missbraucht wurden.

Alle anderen sollen mit PSN-Leistungen entschädigt werden. Hier sollen dem Bericht zufolge mehrere PSN-Leistungen zur Auswahl stehen, aus denen zwei ausgewählt werden dürfen. Zur Auswahl stehen nicht nur PS3-Themes oder kostenlose Plus-Mitgliedschaften, sondern auch eine Reihe von PSP- und PS3-Spielen, die Sony allerdings noch nennen muss. Zudem gibt es „Station Cash“-Gutscheine, der virtuellen Währung im PlayStation-Netzwerk, und Freimonate für den Musik-Dienst „Qriocity“. Letztere gibt es jedoch erst dann, wenn der Geschädigte zum Zeitpunkt des Hackerangriffs kein PSN-Konto besaß. Diese Sachentschädigung ist allerdings bis zu einem Betrag von 6 Millionen US-Dollar gedeckelt. Wer zu spät kommt, könnte womöglich leer ausgehen.

Wer bereits am ersten Entschädigungsprogramm teilgenommen hatte, soll immerhin noch einen der Vorschläge in Anspruch nehmen dürfen. Auch hier gilt: „First-come, first-serve.“ Die Entschädigung ist bis 4 Millionen US-Dollar gedeckelt.

Ob es zu diesem Vergleich vor Gericht kommen wird, bleibt abzuwarten. Die endgültige Entscheidung soll am 1. Mai gefällt werden.

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