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Das Bundeskriminalamt soll biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z ohne Einwilligung der Betroffenen an das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung weitergegeben haben. Dagegen hat der IT-Sicherheitsexperte Janik Besendorf beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage eingereicht. Dabei wird er nun auch vom Chaos Computer Club (CCC) unterstützt.
Nach Angaben des CCC handelt es sich um eine zweckfremde Nutzung der Daten, die ursprünglich nur für polizeiliche Ermittlungen gespeichert wurden. Ziel der Weitergabe sei es wohl gewesen, Softwaretests im Bereich der Gesichtserkennung durchzuführen. Auch Besendorf wirft der Behörde vor, sein Gesichtsfoto, das 2018 nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgenommen wurde, ohne rechtliche Grundlage weitergegeben zu haben. Nach seiner Auffassung sind wohl Millionen erfasster Personen so unwissentlich in Forschungsprojekte einbezogen worden.
Der Vorgang wurde bereits 2021 bekannt, nachdem CCC-Sprecher Matthias Marx eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte. Daraufhin hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Fall geprüft. Mehr als zwei Jahre später teilte die Behörde mit, dass sie den Vorgang für problematisch halte und ihre rechtlichen Bedenken an das BKA weitergeleitet habe. Eine anschließende Beschwerde Besendorfs blieb jedoch ohne Erfolg.
Die Diskussion um den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung ist in Deutschland nicht neu. Immer wieder gibt es politische Vorstöße, entsprechende Systeme einzuführen, während Datenschutzbehörden regelmäßig vor den damit verbundenen Risiken warnen. Zuletzt hatte ein Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei im Sommer 2025 eine Debatte ausgelöst, als diese forderte, Fußballstadien mit stärkerer Überwachungstechnik einschließlich automatisierter Gesichtserkennung auszustatten.
Mit der aktuellen Klage soll nun geklärt werden, ob das BKA mit der Weitergabe biometrischer Daten seine rechtlichen Befugnisse überschritten hat.