Zotac GTX260² Zeitwert nur noch 83 Euro?

ANGELRIPPER

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Hi,

Ich habe bei Alternate meine defekte Zotac GTX260² eingeschickt. Kaufdatum ist der 01.2009. Jetzt nach 6 Wochen bekomme ich eine Mail, dass nichts gemacht werden kann und 83 Euro Zeitwert errechnet wurden.

Welche Karte für 83 Euro soll bitteschön meine GTX 260 ersetzen können.

Hat jemand nen Tipp wie ich weiter vorgehen sollte?

Ich finds richtig schwach was Alternate da abzieht. Die standen eigendlich schon immer ziemlich weit oben in meinen bevorzugten Händlern.

mfg

Blum0r
 
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die müssen dir die karte mindestens mit einer gleichwertigen ersetzen.
 
Leider normal !
Der Grafikkarten Markt ist doch eh komplett entgleist ! Alle halbe Jahr ne Graka für weit über € 300,- kaufen, damit man angeblich auf dem Laufenden ist.
Hab meine EVGA GTX 285 SSC bei Ebay verkauft. Resultat - € 100,-. Die war gerade mal ein knappes Jahr alt.
Ich hab mir ne Zotac GTX 470 Amp geholt, nur wegen DX11. Naja, jetzt bleibt die erst einmal für lange Zeit drin.


Gruß,
Skull

---------- Beitrag hinzugefügt um 10:27 ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:26 ----------

die müssen dir die karte mindestens mit einer gleichwertigen ersetzen.

... falls vorhanden ( sagt der Gestzgeber ). Ansonsten Zeitwert !

Skull
 
Die Frage ist ob Alternate die Karte überhaupt eingeschickt hat. Kann mich dunkel erinnern das es jüngst im Forum ich glaube bei CPU einen ähnlichen Fall gab. Da wurde dem Com-Mitglied ein Restwert von 9 € oder so Angeboten.
Wenn ich den Fred finde füge ich ihn hier mal ein.

Ruf mal bei Zotac an und frage was die dazu sagen, sind ja noch keine 2 Jahre um und vielleicht haben die ja noch eine rumliegen.

Hier mal der Link zum CPU-Fred
http://www.hardwareluxx.de/community/f11/garantiefrage-intel-cpu-752229.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleichwärtig wäre nen HD 5770 von ATI frage sie ob sie mit sich reden alssen, da du eine Karte und kein geld brauchst!

Und ja 83€ sind leider korrekt.... Siehe dich mal im MP um .

Eagleone19
 
Ich will auf keinen Fall eine ATI.

Die GTS 450 ist doch sicher auch gleichwertig.
Ich finde das Gesetz für den Verbraucher total bescheuert. Mir würde meine GTX 260 reichen aber jetzt kann ich 50 - 100 Euro zahlen, damit ich wieder bei gleicher Leistung bin.
 
oder die Karten Max 2-3 Monate Halten und verkaufen so kommt mann im schnitt 1-2J ohne groß zuzahlen rum:-)
 
die müssen dir die karte mindestens mit einer gleichwertigen ersetzen.

Müssen sie gar nicht. Sie können ebenfalls Zeitwert geben, sofern nicht mehr ersetzbar/reparierbar. Und auch das sind lediglich die gesetzlichen Regelungen im Gewährleistungsfall.
Wenn Alternate nun aber statt über die eigene Gewährleistung über die Garantie gegangen ist, dann haben sie das an Zotac weiter geschickt, die können sie nicht reparieren, zudem ist die Karte EOL, also bieten die in Form ihrer Garantie einen Zeitwert an und Alternate gibt das weiter.
 
Ohne weitere Ausführungen: der Zeitwert von 83€ ist absolut ok.
Lege 'nen Fuffi drauf und kaufe dir eine GTX460
 
Jap so würde ich das auch machen,und es ist erstaunlich noch vor 1 Jahr oder so wa die GTX 260 mein Schätzchen und ich wollte sie nie abgeben,und nun muss sie schon fast "verschenken".
 
Die Leute sind auch selbst schuld wenn sie den überteuerten Kram kaufen. Man muss sich ja nur die hohen Preise der ATI Karten angucken. Die GTX260 gabs Ende 2009 für 120€ und ein Jahr später wandert die bis auf dx11 gleichwertige 5770 für 100€ über die Theke. Zumal der Mehrwert von DX11 bei der ersten Generation gleich 0 ist.

Hoffentlich ändert sich das wieder ein wenig mit den neuen Karten von AMD...

Ich wüde dennen diesen Link schicken und sagen, dass du mindestens eine gleichwertige Karte für DX10 und DX9 haben willst:
http://www.computerbase.de/artikel/...-460/21/#abschnitt_performancerating_nach_api
 
Zuletzt bearbeitet:
nix da Zeitwert ! im Garantiefall ist 2.zuersetzen, 1.reparieren, volle Preiserstattung wenn 1. und 2. nicht möglich! Einen Abzug wegen Nutzung ist unrechtmäßig ! mfg
 
nix da Zeitwert ! im Garantiefall ist 2.zuersetzen, 1.reparieren, volle Preiserstattung wenn 1. und 2. nicht möglich! Einen Abzug wegen Nutzung ist unrechtmäßig ! mfg
Du erzählst blödsinn. Natürlich ist ein Abzug wegen Nutzung rechtmäßig. Er hat sie immerhin 1 3/4 Jahr nutzen können.
 
Im Garantiefall zählen die Bestimmungen des Herstellers. Sollte man versuchen direkt mit ihm abzuwickeln. In der Gewährleistung beim Händler nach über einem halben Jahr, kann man theoretisch froh sein, was zu bekommen. (Umkehrung der Beweispflicht) Das mit dem 1. & 2. Reparaturversuch ist eine andere Sache - wenn danach wieder ein Defekt auftritt, denn darf man den Kaufvertrag wandeln seitens des Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin mal gespannt was ich für meine defekte 280GTX (gekauft bei Notebooksbilliger) bekomme.. warte nun auch schon 6 Wochen.
 
Das haben waren so an sich, die nur über den Händler bzw. dessen Distributor abgewickelt werden.
 
Jap so würde ich das auch machen,und es ist erstaunlich noch vor 1 Jahr oder so wa die GTX 260 mein Schätzchen und ich wollte sie nie abgeben,und nun muss sie schon fast "verschenken".

Kann Dich absolut verstehen!
Habe mir 2007 eine 8800GTX für 519€ gekauft und extra noch nen anderen Kühler für 40€ besorgt - und nun ist sie hier die Tage für umgerechnet knapp 60€ weggegangen. :hmm:

Da blutet das Herz. *g*
 
Ich habe ja nicht gesagt, dass ich etwas erwarte.
Aber man muss sich ja auch mal vor Augen halten, dass andere Elektroartikel preislich nicht so schnell verfallen.
Für nen anständigen 3 Jahre alten HiFi-Verstärker für denselben Preis, erhalte ich heute noch mehr als das 4fache von dem Preis der GraKa. ;)

Aber so ist halt das halt mit den Computer-Teilen.
C'est la vie...
 
Du kannst auch nen Hifi Verstärker nicht mit ner Grafikkarte vergleichen ;)
Im Hifi Bereich ist es doch schon ausgereizt und fast nur noch "Voodoo". Dazu wird ein Hifi verstärker nicht so "abgenutzt" wie eine Grafikkarte (bezogen auf Temperaturen und die Bauteile)
 
Versuch doch dir für das erstattete Geld eine GTX260 im Forum zu kaufen - dann hast die gleiche Karte wieder.
 
Du kannst auch nen Hifi Verstärker nicht mit ner Grafikkarte vergleichen ;)
Im Hifi Bereich ist es doch schon ausgereizt und fast nur noch "Voodoo". Dazu wird ein Hifi verstärker nicht so "abgenutzt" wie eine Grafikkarte (bezogen auf Temperaturen und die Bauteile)

Ne, klar kann man das nicht vergleichen.
Aber eine Grafikkarte wird ja eigentlich auch nicht wirklich sooooo "abgenutzt".
Liegt eher daran, dass die großen Fabriken der Umwelt zuliebe kein Blei mehr im Lötzinn verwenden dürfen und sich dadurch bei höheren Temperaturen über kurz oder lang Mikrorisse bilden.
Mit einem anständigen Reballing und dem passenden Lot hält sone Karte dann 10 Jahre und mehr.^^

Aber das ist wohl nun zu off-topic. *g*
 
Na geil.. gerade kommt die Mail von Notebooksbilliger! Ich bekomm für meine defekte 280GTX noch 99,90€. :lol: So'n Dreck :-[ Hatte eigentlich auf ne Austauschkarte ala 460GTX gehofft. :bigok:
 
Was soll denn der Scheiß bitte? 100 Mücken für ne 280 oder gar 285? Alter Schwede, wie dreist!
Hab letztes Jahr meine 260 gekauft für 170, da kann ich ja froh sein, wenn ich die auf egay für 90€ wegkriege...:hwluxx:
 
Was soll daran dreist sein? Gebrauchte Karte, usw. Wer weiß was schon damit gemacht wurde, Stichwort Übertaktung o.ä.

Ihr freut euch doch auch wenn ihr günstig etwas bekommt, warum sollen immer nur die anderen draufzahlen? Denkt ihr für "Hardwareschrott" kriegt man fast Neupreise?
 
nun ja für ~80-90€ sollte man doch gebraucht locker eine 260 GTX bekommen.
 
Was daran dreist ist, verstehst du nicht, wtf?!

Hardwareschrott ist gut, meine Graka ist noch wie neu, gut erhalten usw. und dann soll da entspannt 60% vom Neupreis weg sein, allein wegen dem Zusatz "gebraucht", eine Frechheit ist das, wie schnell Hardware veraltet.
Aber mit so ner Antwort hatt ich schon gerechnet...
 
@Topic:

Es gibt Garantie und es gibt Gewaehrleistung. Klingt aehnlich, hat aber nix miteinader zu tun.

Gewaehrleistung - ist gesetzlich geregelt. Falls die Sache mangelhaft war, kann der Kaeufer vom Verkaeufer Nacherfuellung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB), Minderung oder Ruecktritt (§ 437 Nr. 2 BGB) verlangen. Bei einer Grafikkarte handelt es sich ausserdem um einen Verbrauchsgueterkauf (§ 474 BGB). Das ist deshalb wichtig, weil hier eine Beweislastumkehr (§ 476 BGB) greift - in den ersten 6 der insgesamt 24 Monate waehrenden Gewaehrleistung wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahruebergangs bestand (also bei Abholung / Versand der Grafikkarte). In den uebrigen 18 Monaten ist der Kaeufer beweisbelastet - er muss nachweisen, dass der Mangel schon zu diesem Zeitpunkt (!) bestand. Die Kosten fuer ein entsprechendes Gutachten duerften den Neupreis erreichen / uebersteigen. So schwer das zu akzeptieren sein mag: aber allein dass ALTERNATE hier ein Angebot gemacht hat, ohne ein solches Gutachten zu fordern, ist bereits als kulant anzusehen.

Zeitwert - ist eher ein umgangssprachlicher Begriff. Theoretisch sieht das deutsche Recht die Moeglichkeit vor, bei Ruecktritt den gezogenen Nutzungsvorteil abzuziehen; praktisch kollidiert das aber (vermutlich) mit europaeischem Recht.

Garantie - ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Ich kenne die Garantiebestimmungen von ZOTAC nicht, aber moeglicherweise waere es klueger gewesen, erst die zu fragen.
 
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