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Win 7 Upgrade Fragen..

slikslak

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Hi!

hatte ein ACER Notrebook wo ich das Upgrade von Acer bestellt hatte!
Nun kam das teil an, aber ich habe in der Zeit schon das Notebook verkauft!

Es ist eine DVD mit Lizenzaufkleber drauf....

Kann ich das teil nun auch auf einem anderen Notebook(kein Acer) verwenden?

ist dasmöglich?

will es evtl auch verkaufen, kann mich noch nicht entscheiden
 
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Ist es denn eine originale Microsoft-Windows-Upgrade-DVD oder eine Acer-DVD mit einem speziellen OEM-Windows?
 
es ist eine ACER DVD + eben das Windows 7 Update...

zuerst muss man eine ACER DVD einlegen, sachen installieren, dann die Win7 DVD, dann ebenfalls wieder die Acer.....

denke ist dann nur für Acer oder?

weil eine Lizenzkey habe ich ja auch noch dazu bekommen
 
Damit dürfte es wohl rein technisch nicht funktionieren, mit dieser DVD Windows 7 auf einem anderen Rechner als einem ACER-Notebook zu installieren.

Notebook-OEM-DVDs sind auch meist recht speziell auf die jeweiligen Serien ausgelegt, enthalten zB. getestete, spezielle Treiber, die der Originialen Windows-DVD fehlen. Zwar enthalten sie auch ein vollständiges Windows, aber in welcher Form das ist, ist jeweils recht verschieden.
 
selbst wenn es funktioniert, ohne die Acer DVD sollte es auch gehen.
Aber gedacht ist es so nicht und wohl auch nicht erlaubt und erwünscht.
Das Upgrade gehört zu dem jeweiligen ACER PC.
Du müsstest das eigentlich dem neuen Käufer aushändigen, für den upgrade Betrag.
gehört zum Notrebook, wie das ursprüngliche Windows, (XP, Vista,) Aufladegerät oder Handbuch.
http://www.acer-userforum.de/window...scher-installation-auf-leerer-festplatte.html
Folgender Hinweis gilt nur für Nutzer, die das Upgrade rechtmässig erworben
haben und somit Upgrade-berechtigt sind! Das heisst, dass die bisherige Vista-Lizenz
ihre Gültigkeit verliert und NICHT MEHR genutzt werden darf!

Diejenigen, die ihre Vista-Lizenz weiter verwenden, handeln illegal und sollten
sich im Klaren darüber sein, dass Microsoft dagegen vorgehen kann.
Also beachtet das bitte!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, rechtlich sollte dieses Upgrade auf einer Stufe mit einem normalen Upgrade stehen. Sprich, wenn es technisch ginge, dürfte man damit wohl ein beliebiges Windows XP oder Vista auf Windows7 upgraden. Das war ja schließlich auch eine Aktion von Microsoft, die den OEM-Partnern zusicherten, für jedes ab einem bestimmten Stichtag verkaufte Vista eine 7-Lizenz nachzuliefern. Sonst hätten die über Monate kaum noch Rechner mit vorinstalliertem Windows verkaufen können.
 
naja Rudi Ratlos, da wäre aber wohl die Frage was ist denn mit dem ursprünglichen XP, Vista.
Wenn das mit dem Laptop, PC verkauft wurde, und noch aktiv ist, ist es nicht erlaubt.
Stell dir vor der Verkäufer aktiviert sein Win7 , wenn möglich, und der Käufer bekommt Probleme weil sein Vista nicht mehr legal ist.
Deswegen das Upgrade gehört zu der jeweiligen XP, Vista Lizenz, also damit eigentlich wohl auch zu dem ACER Notrebook.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein.

Wenn du ein Originales Upgrade-Windows kaufst, wird mit dessen Installation ja auch das alte aus dem Verkehr gezogen. So sieht die Lizenz aus. Ob das nun zwingend das auf dem Notebook sein muß oder ein beliebiges anderes, ist rechtlich gesehen wurscht.

Und das Verwandeln von OEM-Recovery-CDs in Windows-CDs, die sich auch ohne Hardware-Beschränkung auf anderen Rechnern installieren lassen, ist ja auch nach deutschem/europäischem Recht legal. Wichtig ist nur, daß man dabei keine Vervielfältigung von Lizenzen betreibt.

Man könnte rechtlich höchstens noch die Auffassung vertreten, daß mit dem Kauf eines Vista mit "kostenloser" Upgrade-Berechtigung offiziell eine Windows7-Lizenz erworben wurde, und die zwischenzeitliche Nutzung von Vista zeitlich begrenzt wäre.
Aber angenommen, ich hätte einen Rechner mit Vista und ein Notebook mit Vista+Win7-Upgrade, so müßte es rechtlich eigentlich Jacke wie Hose sein, welches der beiden Vistas ich in Win7 verwandele.
 
Zuletzt bearbeitet:
selbst wenn es funktioniert, ohne die Acer DVD sollte es auch gehen.
Aber gedacht ist es so nicht und wohl auch nicht erlaubt und erwünscht.
Das Upgrade gehört zu dem jeweiligen ACER PC.
Du müsstest das eigentlich dem neuen Käufer aushändigen, für den upgrade Betrag.
gehört zum Notrebook, wie das ursprüngliche Windows, (XP, Vista,) Aufladegerät oder Handbuch.
http://www.acer-userforum.de/window...scher-installation-auf-leerer-festplatte.html


na super.....

habe aber dem Käufer es schon angeboten zum erwerbs-preis, aber der sagte das er es eh nicht braucht da er schon WIN7 hat...
 
na es ist schon schwer hier,
ich bin bei solchen Fragen "Kann ich das teil nun auch auf einem anderen Notebook(kein Acer) verwenden" doch nur der Meinung das man nicht einfach ja oder nein sagen kann. (Ohne Hintergrundinfos.)
Es kommt doch darauf an was mit der ursprünglichen Windows Version geschieht, geschehen ist.
Wird diese mit verkauft und auch noch genutzt vom neuen Käufer, ist es kanz klar verboten, OEM gedönse, BGB usw. hin oder her, hat damit nichts zu tun.
habe aber dem Käufer es schon angeboten zum erwerbs-preis, aber der sagte das er es eh nicht braucht da er schon WIN7 hat...

da es nun aber endlich klar ist, die ursprüngliche Windows Version wird ja nicht mehr verwendet.
Kann man diese Frage mit Ja beantworten.
Ja, wenn die ürsprüngliche Windows Version (XP / Vista) nicht mehr verwendet wird sollte es funktionieren und auch erlaubt sein.
Die Windows CD unterscheidet sich nicht von einer normalen Win 7 CD.
Das würde wohl einen Haufen Problemen machen, für jeden PC Hersteller und PC Serien, ein extra Win 7 herzustellen.
wenn es ganz normal nicht gehen sollte, siehe oben Link zur Anleitung.
 
Zuletzt bearbeitet:
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