Eins vorweg, wir sind hier keine Rechtsberatung
Ansonsten, wie schon gesagt wurde, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, man kann hier nicht pauschalisieren. Ebenso definiert der Hersteller die Bedingungen über die Garantie, sprich wie diese wirkt, was diese beinhaltet und bei welchen Problemen diese überhaupt greift.
Was du als Endkunde aber wohl so oder so hast, ist die Gewährleistung von zwei Jahren mit deinem Vertragspartner, was für gewöhnlich der Händler ist.
Dort gibt es noch das Thema Beweislastumkehr (solltest du dir ansehen) nach 6 Monaten.
Vieles gerade nach den ersten 6 Monaten läuft schlicht nur über Kulanz des Händlers... Aber dort gibts es wiederum keine Pauschalisierungsmöglichkeiten, da diese Kulanz von Händler zu Händler anders ausfällt.
Eine dritte Sache noch, einige Händler geben noch ihrerseits Garantien, welche über die Gewährleistung drüber raus gehen und welche nichts mti der Herstellergarantie zu tun haben.
So beispielsweise kaufe ich idR meine Festplatten mit einer Händler Garantie für einen Zusatzbetrag, und bekomme für die Laufzeit (idR 2-3 Jahre) dann die Garantie vom Händler, das ich im Schadensfall so oder so ein neues Gerät bzw. ein adequates Ersatzgerät bekomme.
Beim Thema Gewährleistung hätte ich die Beweispflicht nach den ersten 6 Monaten -> was schwierig wird, die Herstellergarantie, sofern sie überhaupt greift/existent ist wird idR direkt über den Hersteller abgewickelt und verspricht dahingehend auch nicht immer guten Ausgang, gerade das Einschicken und warten ist lästig.