Wie verhält sich Garantie bei OC Karten?

suali

Urgestein
Thread Starter
Mitglied seit
14.05.2006
Beiträge
2.912
Ort
Südlich des Weisswurschtäquators
Mir kam grad so in den Sinn, wie sich das ganze rechtlich gesehen mit der Garantie verhält bei Grakas die ab Werk zig Möglichkeiten zum OC geben.
Damit meine ich nicht die Bereitstellung von simplen allgemeinen Tools wie Afterburner sondern explizit darauf abgesehene wie GPU Tweak von Asus.

Meine hier erworbene Graka im Board (Asus 580 Mars Platinum) bietet ja on Board schon "Safe boot", VCORE Erhöhung per Knopf und solche Spässe. GPU Tweak hat gleich nach dem Apply und Profil Speichern einen Knopf mit "Burn", also gleich flashen. Der Hersteller zielt ja gekonnt darauf ab das die Graka genau für diese Zwecke genutzt werden SOLLTE.

Wenn hier also ein Rechtsverdreher ist, hätte ich gern Aufklärung :)
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Man könnte meinen, die hersteller haben keine lust auf garantieübernahme :d

Gesendet von meinem E15 mit der Hardwareluxx App
 
Aber das ist doch Blödsinn. Das ist wie wenn ich im Auto mit Automatik verkaufe wo man zwischen "Stadt" und "Sportlich" umschalten kann.
Sportlich belastet die Substanz der Mechanik und des Auto mehr und wenn innerhalb der Garantiezeit was ist, muss das auch gerichtet werden.

Oder verfällt etwa dort die Garantie? :)

Rein laienhaft gesehen heisst es für mich "Hersteller bietet diese Funktion an und bewirbt diese auch, also ist es erlaubt".
 
Rein laienhaft gesehen heisst es für mich "Hersteller bietet diese Funktion an und bewirbt diese auch, also ist es erlaubt".

in österreich fahren die dort gekauften autos auch schneller wie 130 obwohl mehr nicht erlaubt ist. nach deinem system könnte man dann ja sagen, der staat erlaubt den verkauf von autos die 200 fahren, somit darf man das damit dann auch.

die hersteller ködern mit dem features kunden, die garantie ist bei ocing dann trotzdem weg. total bescheuert, aber ist so.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller und nur er definiert, was wie darin enthalten ist.

1.4 Ausschluss der Herstellergarantie

Die Herstellergarantie erstreckt sich nur auf solche Defekte, die aus der normalen Verwendung des Produkts entstehen; Keine Garantieansprüche seitens ASUS bestehen für Produkte, bei denen

1) Schäden durch zweckentfremdete Verwendung , Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und , oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts , etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen aufgetreten sind , deren Kompatibilität ASUS nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat

2 ) keine Seriennummer erkennbar ist bzw. der Seriennummeraufkleber mit Barcode beschädigt oder unleserlich gemacht wurde,

3 ) unerlaubte Veränderungen vorgenommen wurden ,

4 ) Schäden durch Reparaturversuche Dritter , d.h. nicht von ASUS oder von ASUS benanntem Service partner , aufgetreten sind.

5 ) Schäden durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verpackung , bei Rücksendung des Produkts an ASUS , entstanden sind.

6 ) durch unsachgemäße Installation von weiteren Produkten eine Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit verursacht wurde.
7 ) Schäden entstanden sind , die aufgrund externer Einwirkungen oder auf den Ausfall eines weiteren installierten Produkts zurückzuführen sind.

Im Fall der Geltendmachung eines unberechtigten Garantie falls nach diesem Vertrag , der sich als solcher insbesondere aus dem Verstreichen der Garantie zeit oder dem Nichtvorliegen eines Garantie falles ergibt , ist ASUS berechtigt für ihre Tätigkeit bzw. die Reparatur Entgelt für Zeit und Materialien zu erheben. D as Entgelt wird in Höhe der ASUS Standardgebühren für Service erhoben (Gebührentabelle auf Anfrage erhältlich).

ASUSTeK Computer Inc.-Support-

Ich sehe hier keinen Passus, der Overclocking mit den Asus-eigenen Tools ausschließt.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller und nur er definiert, was wie darin enthalten ist.



Ich sehe hier keinen Passus, der Overclocking mit den Asus-eigenen Tools ausschließt.

Passus 3, oc ist eine veränderung ;)

Gesendet von meinem E15 mit der Hardwareluxx App
 
Wobei schon Leute einige Hersteller wegen Garantie bei OC geschrieben haben. Die Antwort war immer wenn keine veränderungen oder mods an der Karte vorgenommen wurden wird die Garantie nicht abgelehnt. (wie auch, es ist gar nicht nachweisbar)
 
Jupp, das sind die "unerlaubten Veränderungen".

Unerlaubt ungleich werkseitig übertaktet mit Tool dabei. Darum ging es ja hier. Im Prinzip ist die Garantie auslegungssache und der Hersteller kann es sich immer so hindrehen dass er sie ablehnen kann. Ich denke da an die Threads wo plötzlich pins am Sockel vom MB beschädigt sein sollen.... ;)
 
Also unerlaubt ist es auf keinem Fall. Es bietet ja die Optionen und wirbt damit. Ergo erlaubt. Wenn eine Warnung beim GPU Tweak dabei wäre mit dem Hinweis auf eigenes Risiko, dann wärs was anderes.

Ich hasse das Rechtsystem. Das soll mal einer kapieren :)

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Hardwareluxx App
 
Ich als Laie ging bisher davon aus, dass a) 1/2 Jahr Garantie Pflicht ist und b) wenn hier was passiert in dem halben Jahr, der Hersteller beweisen muss, dass unsachgemäß mit dem Produkt umgegangen wurde.

Stimmt das so wirklich nicht?
 
Ja, das stimmt so nicht. Du hast 2 Jahre Gewährlesung, allerdings nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Dieses Recht hast du auch gegenüber deinem Händler, nicht dem Hersteller.
Die Garantie hingegen ist vollkommen freiwillig und da kann der Hersteller quasi reinschreiben, was er will.
 
achso dann heißt das was ich meine Gewährleistung ... ist aber im endeffekt schon so wie ich meinte. Und Garantie ist sozusagen Herstellergarantie, so dass die Beweislast beim Hersteller in diesem Garantiezeitraum liegt?
 
Nein, die Garantie ist unabhängig von der Gewährleistung. Die Beweislast liegt beim Händler, nicht beim Hersteller (außer der ist wie bei Dell z.B. gleichzeitig der Händler..).
 
ok denke ich habs jetzt verstanden. Und wie verhält sich das in der Praxis im Falle von Grafikkarten? Angenommen, meine Grafikkarte geht kaputt NACH diesen 6 Monaten. Eigentlich könnte der Händler jetzt immer behaupten, dass die Grafikkarte zu heiß wurde oder was auch immer. Hatte glücklicherweise noch nie einen Gewährleistungsfall.
 
Das kommt ganz auf den Händler an. Bestellst bei Amazon, hast meiner Meinung nach sehr gute Chancen, des die Karte getauscht wird. Bestellst hingegen bei irgend so nem ebay-Dealer, würde ich mir keine großen Hoffnungen machen.
 
hmmm ja das dacht ich mir schon... ok dann danke für die Infos ;) Meine hardware werd ich auch weiterhin moderat übertakten, da man wohl sowieso weder nachweisen kann, dass das gemacht wurde im nachhinein noch es der Hardware wahnsinnig schadet wenn man die Spannungen nicht groß verändert.
 
Hi ToBIaS
Ich glaube es liegt viel am Hersteller der Karten wie die im allgemeinen Ihren Kundenservice sehen.Ich hatte ne 4870 X2 von Club 3D die ordentlich übertaktet 1 Jahr lief dann gaben die Spawas den Geist auf im übrigen mit Wakü der Händler von dem ich die Karte bezog war Pleite.Also schrieb ich 3D in Holland an dort teilte man mir mit das ich wenn ich damit einverstanden wäre 30€ für den Prüfvorgang zu bezahlen die Karte einschicken könnte was ich auch machte.Nach ich glaube es war 1 Woche bekam ich ne mail das die Karte defekt und nicht zu reparieren ist und das ich Ersatz bekomme.1 bis 2 Tage später schrieb man mich nochmal an das man keine 4870 X2 mehr hätte und ob ich damit einverstanden wäre eine damals Brandneue HD 5970 zu bekommen.Ich willigte natürlich ein 3Tage später traf die Karte bei mir ein war wohl damals einer der ersten in Deutschland.Ich muss sagen der Service war Top. Die Hersteller wissen natürlich das übertaktet wird und auch das Waküs eingesetzt werden die können genau die Foren lesen wie wir.Es liegt einfach für mich daran wie schon erwähnt wie die Philosophie des Kartenherstellers mit den Umgang des Kunden ist .Wenn man hier so zwischen den Zeilen liest kann man schon erkennen welcher Hersteller Kundenfreundlich ist.
mFG teclia
 
ok... dass ausgerechnet club-3D so kundenfreundlich ist hätte ich nicht gedacht, vor allem da du den Kühler ja gewechselt hast und somit die Garantie etc. erlischt.
 
Ja da gibt es auch einige Hersteller Die bei einen ordentlichen Umbau auf Wakü keinen Grund sehen keine Garantie mehr zu geben
mfG teclia
 
Moin

Ich denke das OC ist erlaubt aber das erhöhen der VCore eben nicht, deshalb ist diese Option auch nie in den Tweakern aktiviert und muss explizit eingeschaltet werden. Dann kommt ja auch schon der Warnhinweis, von wegen Garantie usw.
Die neuen Karten haben, was das normale OC angeht, alle Schutzmechanismen eingebaut und bei Erhöhung der VCore nützt diese eben nichts mehr, da dann direkt der GPU oder andere Teile durchbrennen könnten.
 
Moin

Ich denke das OC ist erlaubt aber das erhöhen der VCore eben nicht, deshalb ist diese Option auch nie in den Tweakern aktiviert und muss explizit eingeschaltet werden. Dann kommt ja auch schon der Warnhinweis, von wegen Garantie usw.
Die neuen Karten haben, was das normale OC angeht, alle Schutzmechanismen eingebaut und bei Erhöhung der VCore nützt diese eben nichts mehr, da dann direkt der GPU oder andere Teile durchbrennen könnten.

Des ist nicht richtig.
Erstens ist die Vcore Erhöhung begrenzt nutzbar.
Zweitens ist OC immer Veränderung an dem Gerät selbst. Und das ist ganz klar Garantieverlust.
GPU Tweak von Asus liefert KEINE Hinweise und Option ist sofort aktiv.

Mir gehts hier explizit um Modelle die damit werben und im Falle der Mars von Asus sogar Hardwareknöpfe liefern. Wenn ich schon Knöpfe für Vcore Erhöhung sogar direkt an die Platine mache, naja ihr wisst schon.
 
OC ist so oder so nicht wirklich nachzuweisen, also egal. :d
Nur sollte man die Karte beim Umtausch zurücktakten... :bigok:


Grüße
Sharie
 
Es kommt eigentlich auf den Händler oder das Geschäft an wenn sie gross genug sind wird anstandslos ersetzt bei kleineren könnte es mehr probs geben aber auch da klappt es, hab schon Karten zurück gebracht die nur 1 bis 3 Tage liefen und es gab Geld oder Hardware zurück(hab jo vollen Preis dafür bezahlt) wie es auch sein sollte das Zeug ist teuer genug um es ersetzt zu bekommen basta.:cool:

Wichtig ist nur der Kassenbeleg der ist bares Geld wert also ned verlieren.;)

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh