Wie ist das jetzt mit Garantie ?

sl4zer

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wie ihr vielleicht mitgekriegt habt, ist meine platte vor paar tagen verreckt!

die platte habe ich im januar 2003 gekauft. ich hab beim händler angerufen und ihm die sache geschildert und er sagte die können die platte einschicken aber ich kann das auch von zuhause machen wenn ich will. also ich ab auf maxtor.de und will die sache eben machen, da sagt der mir dass die garantie im februar 2004 abgelaufen ist. also ich wieder angerufen, dem die sache erzählt und nu wurde mir dort erzählt dass maxtor nur 6 monate garantie auf ihre platten gibt und sie die platte nicht zurück nehmen.

ich als endverbraucher habe doch 2 Jahre Garantie auf meine Hardware oder nicht? Das kann doch net sein...die können doch auch irgendwas in die agb schreiben und trotzdem zählt deutsches gesetz oder ?? bitte helft mir
 
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Welche Platte hast du genau?
Es kann sein, dass die nur ein Jahr Garantie hat. In diesem Fall hast du wohl Pech gehabt.
Von nur 6 Monaten Garantie für Festplatten habe ich noch nie etwas gehört, aber deine hatte ja wohl auch 12 Monate(Jan03-Feb04).
 
Hi!


Ja gut, selbst wenn der HERSTELLER mir nur 12Monate bietet, hab ich gegenüber dem HÄNDLER doch eine gesetzliche 24 Monate Garantie oder hab ich so schlecht aufgepasst in der schule o_O
 
sl4zer schrieb:
Hi!


Ja gut, selbst wenn der HERSTELLER mir nur 12Monate bietet, hab ich gegenüber dem HÄNDLER doch eine gesetzliche 24 Monate Garantie oder hab ich so schlecht aufgepasst in der schule o_O

Der Händler gibt nur eine 24monatige Gewährleistung, dass darfst du nicht mit Garantie verwechseln. Leider kenne ich mich da auch nicht so gut aus und kann deshalb hier nicht weiter ins Detail gehen.
 
Performer schrieb:
Du hast laut Gesetz 6 Monate Garantie und 24 Monate Gewährleistung, was bedeutet,
daß du nach der Garantiezeit beweisen mußt, daß die Platte von Anfang an defekt war.

Fazit: Die Gewährleistung ist für den Kunden eine typisch deutsche Verarschung. :heuldoch:

Um zu Beweisen, dass die Platte von Anfang an defekt war, musst du, wenn es überhaupt möglich ist, ein Gutachten erstellen lassen.
Solch ein Gutachten wäre aber wahrscheinlich schon deutlich teurer als eine neue Platte.
 
Zuerst einmal hat der Händler gegenüber dem Kunden eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Nur wenn er nach den ersten 6 Monaten (die Beweislast ist ab dem 7. Monat umgedreht) von dir einen Beweis verlangt, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat, musst du in erbringen. Praktisch ist das bei Festplatten für einen Endkunden aber so gut wie unmöglich und nur durch ein teures Gutachten zu machen. Wenn der Händler dies aber erst gar nicht verlangt und sich auch sonst nicht irgendwie querstellt, sehe ich kein Problem. Versuchs also mal beim Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
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