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Widerrufsrecht **Bitte um eure Hilfe**

Boomster

Semiprofi
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16.05.2006
Beiträge
2.784
Hallo,
ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht für Verbraucher.
Möchte jetzt erst einmal keinen Namen der Firma nennen.

Ich habe bei Firma X einen Monitor bestellt. Der kam heute mit der Post an. Ich habe diesen aber nicht angnommen, da ich zwischenzeitlich einen anderen erworben hatte.
Also hab ich mit dem Postmann gesprochen und der sagte, ich müsse nicht annehmen, dann gehts zurück. Hab ich gemacht.

Kurz darauf schrieb ich der Firma X eine mail, in der ich angab, meine Bestellung zu stornieren bzw von meinem Widerrufsrecht begrauch zu machen, wenn es für eine Stornierung zu spät sei.

Egal bei welchem shop ich auch bestellt habe, nie ist ein Problem aufgetreten. Manche shops schreiben sogar, ich solle die Annahme verweigern.

Aber dieser shop schrieb mir eine mail, in der ein Mitarbeiter angab, ich hätte kein Recht von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, weil ich die Ware nicht angenommen habe. Und er will einen Grund wissen.

Was haltet ihr von der Sache?

lg, boomster
 
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soweit ich das weiß kannst du ohne angaben von gründen den Artikel zurückschicken also ohne grund, ungeöffnet zurück. kann mir nicht vorstellen das das was damit zu tun hat ob du das paket nimmst oder nicht.

Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform (Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.

Weiß nicht was die anderen dazu meinen ich sag aber das er die Ware zurücknehmen muss.
 
Der Mitarbeiter hat keinen Plan. Das Widerrufsrecht greift auf jeden Fall. Lass Dir da keinen Scheiß erzählen.
 
Das dachte ich bisher auch. Und bei allen shops, wo dies mal vorkam, hat das bisher auch wunderbar geklappt.

Ich habe mal die AGBs gelesen und dort steht u.a.:

§2.1Widerruf

(1) Der Käufer ist innerhalb der gesetzlichen Fristen (innerhalb 14 Tagen - nach Erhalt der Ware) berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen/...


Nach Erhalt der Ware. Hätte ich diese annehmen müssen um widerrufen zu können?

(3)Rücksendung der Ware


Unsere Ware ist sofort nach der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden (Bitte kontaktieren Sie uns vorher telefonisch!, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.



§ 5 Annahmeverzug

(2) Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


Ist Annahmeverzug=Annahmeverweigerung? Nicht dass die mir 25% in Rechnung stellen.


Wie auch immer die das drehen und wenden, ein Vertrag kommt zustande, entweder durch Versand der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung.
Also habe ich doch das Recht, zu Widerrufen und das auch ohne Angaben von Gründen ?! Ein Vertrag kam ja zustande. nd nur von diesem kann ich zurücktreten bzw diesen Widerrufen.

Ist Annahmeverweigerung = Widerruf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unsere Ware ist sofort nach der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden (Bitte kontaktieren Sie uns vorher telefonisch!, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.


DA steht´s der soll seine AGBs mal selber lesen
 
Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster zu lehnen, aber Rücksendung impliziert doch dass das Paket erstmal ankommen müsste, oder? Und Ablehnung des Erhalts = nicht angekommen, Ware nicht erhalten.

Afaik hättest du das Paket erstmal annehmen müssen um es dann wieder zurückzusenden, die Kosten hättest du so oder so erstattet bekommen. Ich denke mal dass die Post jetzt dem Händler eine Gebühr aufbrummt die höher als der Rückversand ist den der Händler anders organisiert.
 
Ich denke, das wird auch der Grund sein... Viele bestellen aus Spaß und überlegen es sich dann doch wieder anders. Der Händler blebt dann auf den Versandkosten sitzen.

Ob er allerdings die Versandkosten auch erstattet bekommen hätte wage ich zu bezweifeln. Abgesehen von den Rück-Versandkosten natürlich.

Rein theoretisch sieht die Sache so aus:

Ware angenommen = recht auf Widerruf
Annahme verweigert = kein Recht auf Widerruf sondern Annahmeverzug

Theoretisch könnte der Händler also darauf bestehen, dass man die Ware annimmt.
Annahmeverweigerung ist aber nun mal in der gängigen geschäftspraxis gleichzeitig ein Widerruf. Von daher wird schon nichts mehr nachkommen. Der finanzielle Aufwand, den der Händler hätte, rechtlich etwas zu erwirken, ist unangemessen höher, als wenn er auf die 12€ Versand sche*** :)

lg, flyingX
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du die Ware berreits bezahlt? Oder war das alles per Nachnahme?
 
Schau nochmal in die AGB, bei vielen Shops steht auch dabei, daß das Widerrufsrecht erst gelten wird, wenn der kaufvertrag abgeschlossen ist.
Und abgeschlossen ist er erst, wenn du die Ware entgegeben genommen hast.
 
Der Kaufvertrag ist dann abgeschlossen, wenn man eine Annahmebestätigung erhalten hat ;) ($355 BGB)
Im"schlimmsten Fall" steht in den AGBs, dass der Vertrag erst mit Versand der Ware abgeschlossen wird... und versendet wurde die Ware ja ;)

Der Laden könnte aber auf Annahmeverzug hinaus wollen, nur wär das absoluter Schwachsinn. Dann lass dir den TFT wieder zuschicken, nimm an und dann schick zurück :)

Das wird schon...
 
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