Kaktusliebhaber
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- Mitglied seit
- 10.03.2003
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- 2.871
Hallo,
ich habe bei Ebay grade ein dickes Minus eingefahren und will meine Ware nicht zum Schleuderpreis rausgeben, habe es dem Verkäufer sofort nach Ende der Auktion mitgeteilt und gesagt dass ich ihm die Ware nciht verkaufen werde. Er hat nun schon überwiesen, das Geld lasse ich zurückgehen, nun intressiert mich welche Ansprüche er laut Vertrag bei Ebay hat, eine schnelle Suche dort hat mir gezeigt dass beide Parteien einig seien müssen und dann gilt der Verkauf, was ja hier nicht der Fall ist.
Kann mir jemand da genaue AGB Vorschriften oder Exempel sagen die die Ansprüche des Käufers klären? Kann mir vorstellen dass es solche einen Fall in der Vergangenheit schonmal gab. Wenn jemand Erfahrungen damit hat dann würde ich auch gerne wissen auf was ich verklagt werden könnte, kann mir da Vertragsbruch o.Ä. vorstellen. Vielen Dank für eure Ratschläge!
mfg kaktusliebhaber
P.S.: Bitte keine moralischen Vorträge hier halten, das ist meine Sache.
ich habe bei Ebay grade ein dickes Minus eingefahren und will meine Ware nicht zum Schleuderpreis rausgeben, habe es dem Verkäufer sofort nach Ende der Auktion mitgeteilt und gesagt dass ich ihm die Ware nciht verkaufen werde. Er hat nun schon überwiesen, das Geld lasse ich zurückgehen, nun intressiert mich welche Ansprüche er laut Vertrag bei Ebay hat, eine schnelle Suche dort hat mir gezeigt dass beide Parteien einig seien müssen und dann gilt der Verkauf, was ja hier nicht der Fall ist.
Kann mir jemand da genaue AGB Vorschriften oder Exempel sagen die die Ansprüche des Käufers klären? Kann mir vorstellen dass es solche einen Fall in der Vergangenheit schonmal gab. Wenn jemand Erfahrungen damit hat dann würde ich auch gerne wissen auf was ich verklagt werden könnte, kann mir da Vertragsbruch o.Ä. vorstellen. Vielen Dank für eure Ratschläge!
mfg kaktusliebhaber
P.S.: Bitte keine moralischen Vorträge hier halten, das ist meine Sache.