Welche Ansprüche hat ein Käufer bei Ebay wenn...?

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Hallo,

ich habe bei Ebay grade ein dickes Minus eingefahren und will meine Ware nicht zum Schleuderpreis rausgeben, habe es dem Verkäufer sofort nach Ende der Auktion mitgeteilt und gesagt dass ich ihm die Ware nciht verkaufen werde. Er hat nun schon überwiesen, das Geld lasse ich zurückgehen, nun intressiert mich welche Ansprüche er laut Vertrag bei Ebay hat, eine schnelle Suche dort hat mir gezeigt dass beide Parteien einig seien müssen und dann gilt der Verkauf, was ja hier nicht der Fall ist.

Kann mir jemand da genaue AGB Vorschriften oder Exempel sagen die die Ansprüche des Käufers klären? Kann mir vorstellen dass es solche einen Fall in der Vergangenheit schonmal gab. Wenn jemand Erfahrungen damit hat dann würde ich auch gerne wissen auf was ich verklagt werden könnte, kann mir da Vertragsbruch o.Ä. vorstellen. Vielen Dank für eure Ratschläge!

mfg kaktusliebhaber

P.S.: Bitte keine moralischen Vorträge hier halten, das ist meine Sache.
 
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pech gehabt
du warst mit der versteigerung einverstanden - und er hat geboten.
 
wenn ich der käufer währe und es so billig wie du sagtest bekommen bzw ersteigert hätte. würd ich auch darauf bestehen das ich meine ware erhalte.

ist dann eben dein pech wenn es so günstig weggeht, das is das risiko bei ebay.;)
 
haste pech

du MUSST es ihm verkaufen, und wenns nur 1 euro war

und an SEINER stelle wuerd ich dafuer auch zur not vor gericht ziehn immerhin ist er im recht

selbst schuld wenn dus fuer zu wenig reinstellst :rolleyes:

bei ebay biste nicht bei wuensch dir was...
 
eine schnelle Suche dort hat mir gezeigt dass beide Parteien einig seien müssen und dann gilt der Verkauf, was ja hier nicht der Fall ist.

Wieso sollte das hier nicht der Fall sein? Du hast etwas angeboten, und der Käufer hat dein Angebot angenommen. Kennst du schon den sog. Passat-Fall? SK war 60.000,- EUR. Das Endgebot lag bei nur 51,- EUR. Der Verkäufer hat die Maschine anderweitig verkauft. Der Käufer klagte dann. Der Verkäufer wurde vom Gericht dann zur Zahlung von 59.949 EUR an den Käufer verurteilt, also der Differenz zwischen SK und Endgebot.
 
P.S.: Bitte keine moralischen Vorträge hier halten, das ist meine Sache.
__________________
StGB §328: Verursachen nuklearer Explosionen - 5 Jahre Haft
UrHG §108a: Verbreitung von Raubkopien - 5 Jahre Haft

no comment - just germany

Na das passt ja...:d

Verkauf es ihm einfach und lebe damit, ist nunmal ein Auktionshaus!
 
Er hat Anspruch auf die Ware, also schick sie ihm.
Du hättest den Startpreis von Anfang an höher ansetzen können.
 
Hallo,

ich habe bei Ebay grade ein dickes Minus eingefahren und will meine Ware nicht zum Schleuderpreis rausgeben, habe es dem Verkäufer sofort nach Ende der Auktion mitgeteilt und gesagt dass ich ihm die Ware nciht verkaufen werde. Er hat nun schon überwiesen, das Geld lasse ich zurückgehen, nun intressiert mich welche Ansprüche er laut Vertrag bei Ebay hat, eine schnelle Suche dort hat mir gezeigt dass beide Parteien einig seien müssen und dann gilt der Verkauf, was ja hier nicht der Fall ist.

Kann mir jemand da genaue AGB Vorschriften oder Exempel sagen die die Ansprüche des Käufers klären?

Guten Tag :)

#1 klärst du das besser @ebay direkt
#2 verweise ich hiermit auf unsere Rechtsfragen in den OT-Foren

Auszug:
Zudem empfehlen wir, vor jedem Vertragsabschluss zuerst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau durchzulesen, um eventuelle Streitigkeiten oder damit verbundene Schäden bereits im Voraus vermeiden zu können...

 
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