Mustis
Legende
- Mitglied seit
- 18.08.2015
- Beiträge
- 1.167
Nö, du hast grundsätzlich ein Recht auf eine legale Privatkopie. Die soll damit abgegolten werden. So in der Theorie. In der Praxis darf ich diese legale Kopie wiederum nur anlegen, wenn ich keinen Kopierschutz umgehe, denn das ist nicht erlaubt. Ich habe also das Recht auf eine legale Kopie, bezahle diese, kann sie aber quasi nicht nutzen, da die Werke, die die Verwertungsgesellschaft vertritt, quasi nie ohne Kopierschutz verkauft werden, den ich ja nicht umgehen darf.versteh ich das richtig? wir sollen pauschal mehr für einen usb stick bezahlen um raubkopien mitzubezahlen?
also stellt man erstmal jeden usb stick käufer unter verdacht dass er urheberrechte verletzt und dabei der stick im spiel ist?
![]()
Intransparent und in meinen Augen illegitim, da ich etwas bezahle, worauf ich ein Recht habe, aber was ich nur bekommen kann auf illegalem Wege, ergo de facto nicht haben darf.