Voll Verarscht

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ahm viele progs können nachweißen wie lang du ne bestimmten komponenten in dem sistem hast
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ne ein konfigurierter rechner zusammen gebaut und da war der standart lüfter drauf und wie bitte soll ich das dann bemerkt haben
 
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Hi,

also wenn du mit Rechtsstreit kommst, verlierst du !

Der wird einfach sagen, das er dir nen BOX ( wo ja nur du das Siegel geöffnet haben kannst ) bekommen hast, und nun Plötzlich ist es n anderer Kern und ne ander SN !

ich würde da eher auf Bitte Bitte machen, weil der kann dich auch wegen Betruges anzeigen, und da verlierst du auch !

vorallem gabs vor 8 Monaten noch keine Manchester mit lasercut !
 
bei wikipedia steht das viele menchester bei der produktion kaputt gegangen sind und man nur den kaputten kern abgeschaltet hat und die dann als single core verkauft hat
 
Ja doof gelaufen, aber ein Anrecht hast Du nicht mehr. Du hättest innerhalb einer bestimmten Frist nachprüfen müssen, ob Deine erhaltene Ware mit der Bestellung übereinstimmt. Bei 8 Monaten kann man da wahrlich nicht mehr von ausgehen.
Die beträgt höchstens 4 Monate.
Zitat Kanzlei Agnesstr
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Hat der Unternehmer seine Informationspflicht nicht erfüllt, kann sich für den Verbraucher die Widerspruchsfrist auf maximal vier Monate verlängern. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflicht liegt dabei beim Unternehmer.

[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Hier kann man es komplett lesen:
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm
[/FONT]
 
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wie kommst du dann darauf, dass die cpu tray sein sollte? also wenn alles feritg eingebaut ist...
 
kommt auf die wissen aber auch dass sie das nicht dürfen an der hotline musste erst den chef holen und der sagt da würde man sich schon einig
 
darf ich mal fragen ob du Legastheniker bist?
Ist nicht böse gemeint, falls das der Fall sein sollte kannst du natürlich nichts dafür. Falls du keiner bist dann achte doch ein bisschen auf deine Rechtschreibung.
 
Dann würde ich ihn gerade deshalb behalten.
Oder bei E-gay versteigern, als Unikat, dann dir 2 Cpus kaufen.
In fertigen Rechnern werden aber nur Trays verbaut, könnte mich aber täuschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn Piefkes Behauptung, dass es vor 8 Monaten keine Manchester mit Lasercut gab wahr ist, wie erklärst du das? Bist du dir ganz sicher, dass genau diese CPU eingebaut war?
Würde mich mal interessieren. Vor allem, ob jemand die Behauptung von Piefke belegen kann...
 
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ich bestehe auf den vollen kaufpreiß weil der cpu KEINEN wiederverkaufswert hat weil es gar nicht gibt officiel

rofl :lol:
das wird ja immer besser!
Ich hab schon des öfteren Manchesters als "Singlecore" gesehen. 3200+, 3500+ oder 3800+...
da wirste nit viel machen können ;)

wie alt bist du eigentlich?
Ich kann mir grad nur vorstellen, das da so ein 14 jähriger sitzt und "ich will aber!" ruft und ohen Hirn Geld verlangt...
sry, aber ich komm mit sowas absolut nicht klar!
 
kannst Du verstehen was ich oben geschrieben habe? Du wirst nur den kürzeren ziehen.
 
Ja doof gelaufen, aber ein Anrecht hast Du nicht mehr. Du hättest innerhalb einer bestimmten Frist nachprüfen müssen, ob Deine erhaltene Ware mit der Bestellung übereinstimmt. Bei 8 Monaten kann man da wahrlich nicht mehr von ausgehen.
Die beträgt höchstens 4 Monate.
Zitat Kanzlei Agnesstr
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Hat der Unternehmer seine Informationspflicht nicht erfüllt, kann sich für den Verbraucher die Widerspruchsfrist auf maximal vier Monate verlängern. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflicht liegt dabei beim Unternehmer.

[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Hier kann man es komplett lesen:
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm
[/FONT]

Wie ich das verstehe, gehts da um die Widerrufsfrist, das hat damit nichts zu tun.
 
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