Versandhändler will Versandkosten für zurückgegangene Nachnahmebestellung

~Executer~

Neuling
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Frage, hat er dazu das Recht?

Also nochmal genau folgende Situation:

Packet kam, ich war nicht da. Ging zur nahegelegenen Post wo es abgeholt werden sollte. Ich habe es nicht abgeholt, also ging es zurück. Nun ruft mich der Laden an und will die Versandkosten erstattet. Einerseits verständlich, andererseits ärgerlich, da ich das Packet nur nicht angenommen habe da ein anderer Versandhändler den Fehler gemacht hat eine Bestellung nicht richtig zu stonieren welche meine Mutter dann angenommen hat (das war das selbe Zeugs).
 
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Das sollte in den AGB stehen, welche du anerkannt hast, als du die Bestellung aufgegeben hattest.

Theoretisch hättest du die Stornierte Ware zurückschicken sollen und die andere annehmen müssen.
 
Theoretisch ist mir vollkommen klar. Zum Thema AGB´s. Da kann viel drinn stehen, ob es auch rechtens ist steht auf einem anderem Blatt. Ich bekam nun folgende Nachricht:

Hallo,

anbei die Bankverbindung, wohin der zu ersetzende Betrag für die entstandenen Versandkosten zu überweisen ist.
Der Betrag beträgt 9,85 Euro.



Zur Erläuterung: Wenn eine Sendung versandt ist und nicht angenommen wird, so sind die entstandenen Kosten für den Versand und die Verpackung vom Empfänger zu tragen. Das Fernabsatzgesetz gilt erst, wenn eine Sendung angenommen wurde. Wird sie nicht angenommen, kann der Absender entweder die Annahme der Sendung oder ein Ersatz der entstandenen Versandkosten fordern.

Da die Sachen ja schon andersweitig besorgt worden sind, verzichte ich auf die Annahme der Sendung.
Bitte den Betrag schnellstmöglichst überwiesen, da sonst weitere Kosten hinzukommen.

Gruß

Harry Betz

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so wie sich die situation darstellt, hast du einfach falsch gehandelt! ich kenne mich zwar nicht 100% aus ... aber bei der sache würde ich nach meinem gelernten bwl-wissen, an deiner stelle, den betrag überweisen! ;)

sry, aber ich denke er ist im recht! u ich glaube, dass du dir darüber selber schon bewusst geworden bist ...
 
Stimmt schliesslich hat er seinen teil des verkaufsvertrages eingehalten. Du hast es bestellt er hat es geliefert. Also hat er schon das recht, für die nicht zustande gekommenen Handel zumindest den versand bezahlt zu kriegen.
 
Trotz allem finde ich es grotesk das wenn ich es angenommen hätte, wieder zurückschicken hätte können ohne das ich etwas bezahlen muss. Ja ich werde bezahlen, und das nächstemal wenn es sein muss nach seinem Vorschlag handeln. Annehmen, zurückschicken.
 
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