Urteil zum Thema Vorratsdatenspeicherung

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The_Unknown

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14.05.2006
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Hallo,

seit heute wurde ja die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

In diesem Zusammenhang habe ich mir die Frage gestellt, was denn nun mit Fällen passiert, bei denen User illegal (etwa in Tauschbörsen) Dateien bezogen haben und nur aufgrund der (ebenfalls illegalen verdachtslosen) Vorratsdatenspeicherung (->IP) ermittelt wurden.

Sind diese nun aus dem Schneider?

Ciao The_Unknown
 
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