Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten?

H@koSaN

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Hallo,

eins vorab, ich weiß das es nicht gerade das geeignetste Forum für meine Frage ist, aber ich schätze mal dass hier genug Arbeitnehmer "rumlaufen", die mir meine Frage beantworten können. Ich bin jetzt in einem Unternehmen als Teilzeitkraft tätig, wo ich vorher (in der Ausbildung) normal mit einer 40 Std. Woche tätig war.

Damals in der Ausbildung hatte ich normal als Volljähriger einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr und das wie gesagt bei einer 40 Stunden Woche. Jetzt als Teilzeitkraft und mit einer 25 Std. Woche hätte ich ja quasi, zwar nicht genau genommen, einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen im Jahr. Quasi genau die Hälfte. Und nun wollte ich für den kommenden Montag Urlaub nehmen und bin der Meinung das dann auch nur ein halber Urlaubstag von meinem urlaubskonto abgezogen werden muss, da wie gesagt ich ja auch nur halbtags tätig bin. Meine Chefin hingegen ist der Meinung das von meinen 12 Tagen ein ganzer Tag abgezogen werden muss, sodass ich im Endeffekt auf ein Jahr gerechnet auch nur 12 Tage insg. habe. Ich mein, diese 12 Tage gelten ja für komplette Arbeitstage, also gilt auch ein GANZER Urlaubstag auch nur für einen GANZEN Arbeitstag. Habe mich jetzt auf das Gespräch nicht weiter eingelassen, da ich mich vorher erst einmal erkundigen wollte welche Theorie denn richtig ist.

Gruß und Danke vorab für Antworten
Hako
 
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Also bei mir als Werkstudent ist es so, dass sich der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle berechnen lässt.

Arbeitet man 3 Tage/Woche hat man Anspruch auf 3/5 des Urlaubs einer Vollzeitstelle. Mir wird immer genau ein Urlaubstag abgezogen, egal wieviele Wochenstunden ich insgesamt vertraglich arbeite. Nur die Anzahl meiner Urlaubstage steht in Abhängigkeit der Arbeitstage/Woche. So wirds zumindest bei mir geregelt.

Arbeitest du die 25Stunden an 5 Werktagen ab, oder weniger?
Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest, müsstest du auch 24 Tage Urlaub haben, welche dann eben rechnerisch nur die Wertigkeit eines halben Urlaubs haben.
 
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Genau wie Fischhirn schreibt.

Berechnung von Urlaub bei Teilzeit - Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald

Urlaubstag ist Urlaubstag. Wenn du jeden Tag arbeitest aber du weniger Stunden am Tag arbeitest hast du trotzdem volle 24 Tage Urlaubsanspruch. Nur sind die vollen Tage halt weniger Stunden wert.

Wenn du deine 25h in 3 Tagen machst ist dein Urlaubstag 8h und ein bischen was wert und du hast entsprechend auch nur 3/5 der 24 Tage.
 
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Also muss man ganz unabhängig von den Stunden nur die Relation an Arbeitstagen berechnen. Und da ich 5 Tage die Woche á 5 Std. arbeite, habe ich also auch volle 24 Tage Urlaubsanspruch?

Weil es kam mir schon komisch vor als es hieß dass ich nur 12 Tage im Jahr Urlaub habe. Ich dachte mir dann "ok, dann wird es wohl so berechnet, dass ein in Anspruch genommener Urlaubstag auch nur als ein 1/2 Tag von meinem Urlaubskonto abgezogen wird"
 
Also muss man ganz unabhängig von den Stunden nur die Relation an Arbeitstagen berechnen. Und da ich 5 Tage die Woche á 5 Std. arbeite, habe ich also auch volle 24 Tage Urlaubsanspruch?
Rischtisch!

Weil es kam mir schon komisch vor als es hieß dass ich nur 12 Tage im Jahr Urlaub habe. Ich dachte mir dann "ok, dann wird es wohl so berechnet, dass ein in Anspruch genommener Urlaubstag auch nur als ein 1/2 Tag von meinem Urlaubskonto abgezogen wird"
Noe

Solltest ihr mal empfehlen nen Job bei McDoof anzunehmen wenn sie die Basics ihres Jobs nicht weiss

Hach wie gern wuerde ich dieses Gespraech fuehren :banana:
 
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Das würde ja heißen, wie du wohl selbst schon geschlussfolgert hast, dass du weniger frei nehmen darfst als andere, obwohl du genauso oft in der Firma bist..
Hoffe du wirst das noch klären können!

Goldene Regel: Immer nachfragen und solche Dinge eindeutig klären und sich nix "denken" ;)
 
Alles klar, Danke nochmal an alle die geantwortet haben.
 
Das würde ja heißen, wie du wohl selbst schon geschlussfolgert hast, dass du weniger frei nehmen darfst als andere, obwohl du genauso oft in der Firma bist..
Nicht unbedingt. Wenn ihm für den Urlaubstag dann 8h angerechnet werden, hat er effektiv nichts verloren. Setzt natürlich eine gewisse Flexibilität des Arbeitgebers mit dem Thema Überstunden abbummeln voraus.
 
So, das Thema angesprochen und mit dem Argument konfrontiert worden dass es unfair gegenüber den anderen wäre, wenn ich als Teilzeitbeschäftigter 24 Tage Urlaubanspruch habe und die anderen (nur Azubis) als Vollzeitbeschäftigte ebenfalls 24 Tage haben. Also wäre das mit den 12 Tagen, sowie die Tatsache das, wenn ich 1 Tag Urlaub nehme von meinem Urlaubskonto auch ein voller Tag abgezogen wird in Ordnung.


:hmm:

Ich zeig ihr mal den Link wo das mit der Rechtsbelehrung drin steht und dann schauen wir mal.

PS: Eigentlich hätte ich rein rechnerisch, wenn wir nach Ihrer Theorie handeln, auch 15 Tage und keine 12 Tage Urlaubsanspruch.

40 Std. Woche damals = 24 Tage Urlaub
25 Std. Woce jetzt = normalerweise 15 Tage Urlaub
 
Du hast Anspruch auf 24 Tage a 5 Stunden, andere haben Anspruch auf 24h a 8 Stunden.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?

Unfair ist, dass sie dich auf 12 Tage a 5 Stunden setzen will.
 
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Ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz hilft ungemein.

Link

Das Gesetz regelt die Mindesbedingungen. Per Tarifvertrag/Einzelvereinbarung kann
jeder Arbeitnehmer besser gestellt werden.
 
Gesetzestext hilft nur wenn du auch weisst wie die Urteile dazu sind.
Die oben auf der Arbeitgeberseite der IHK verlinkte Formel ist auch auf Gewerkschaftsseiten zu finden. Bin ueber Google eben bei der IGM gelandet: 6.2.8 Wie berechne ich den Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte?
Scheint also durchaus Konsens zu sein.

Auch die FAZ hat es in Worte gepackt:
Kolumne

Hach ja...
 
Du hast bei deinen 5 Tage Woche/5Std Tag = 20 Urlaubstage im Jahr Urlaub (lt. Gesetzgebung). 24 Tage sind auf eine 6 Tage Woche anzusetzen.
Alles da drunter ist Verstoß gegen das BUrlG.

Ps: Natürlich ist mehr erlaubt!
 
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Genau im Einzelhandel sind es im Minimum 24 Tage, da man um eine volle Woche Urlaub zu haben 6 Tage genommen werden müssen. 6 x 6,67h = 40 Stunden.

Wenn du nun Teilzeit bist hast du auch deine 24 Tage, nur werden diese eben mit deinen Stunden bewertet.

Z.B. hatte ich bei Kaufland einen 12h - 20h Gleitzonen Vertrag. Wenn ich nun Urlaub eingereicht habe, übrigens hatte ich 36 Tage wie alle anderen, wurden eben meine 6 Tage mit 2h abgeglichen um auf die 12h zu kommen.


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