unabsichtliche Folgen einer Schlägerei - wie gehts weiter?!

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supernode

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Zu meiner selbst: Ich bin rund 20,5 Jahre alt und war bis vor Kurzem Zivi und ab Oktober Student. Einkommen habe ich selber keins.
Nicht vorbestraft oder sonst irgendwie auffällig geworden.


Folgende Sachlage/Hergang:
Samstag am Stadtfest wurde ein guter Freund von mir von einer "aggro gang" angestresst und sie fingen die Schlägerei auch an. Da er sowieso schon gegen 2 zu tun hatte und noch mehr auf ihn los stürmten bin ich ihm zu Hilfe geeilt. Leider waren die 4:1 in der Überzahl und so ging ich auch schnell zu Boden und bekam gar nicht mehr richtig mit was um mich passiert und wer wen schlägt und hab mich einfach nur noch gewehrt. Gut, zugegeben ich hatte schon etwas getrunken aber durch die Schläge auf den Kopf war alles etwas verschleiert/unwirklich.

Ich weiß nur noch dass ich am Boden kauerte und 3 auf mich einschlugen und dann half mir irgendwann mein Freund wieder auf und dann bekam ich direkt ins Gesicht und flog rücklings auf meinen Rucksack mit Glasflasche drin die dabei zerbrach. Dann redete auch schon irgendwer auf mich ein dass es vorbei wär.

An mehr kann ich mich nicht erinnern, auch nicht wer da war oder sonstiges. Am Beginn dieser Schlägerei war ich nicht beteiligt, stand sogar rund 5 Meter abseits weil ich mich mit Jemandem unterhalten habe.


Nun gut ich hab einige Schürfwunden abbekommen und ein blaues Auge aber das wär jetzt nicht so schlimm da ich eigentlich keinen blassen Schimmer habe wer die anderen waren geschweige denn wer was war.

Außerdem hab ich gehört dass bei den Anderen mehrer sich was gebrochen haben bei uns allerdings nicht viel fehlt.

Vorwurf:
Am nächsten Tag hatte ich eine Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei im Postkasten und diese war heute.
Vorgeworfen wurde mir dass ich einem die Nase gebrochen und 2 kleine Teile von den Vorderzähnen abgebrochen sind.

Mit dem Typ war ich einmal in der 5 Jahrgangsstufe in einer Klasse und deshalb hat er meinen Namen gekannt.

Seine Aussage:
Er sei bei der Schlägerei vorbei gekommen und habe ein Mädchen "Helft doch" schreien hören. Darauf hin habe er einen Streithals von nem anderen runtergezogen und als er wieder aufgestanden war hätte ich ihm eine gerade ins Gesicht gegeben.
Er hat angeblich zwei Zeugen. Sind Freunde von ihm also wäre die Richtigkeit ihrer Aussagen zu bezweifeln.

Meine Aussage bei der Polizei:
Durch die Überzahlsituation und die Benommenheit hab ich mich einfahc nur noch gegen Angreifer gewehrt und ihn nicht als Schlichter bzw. als die eigentliche Person erkannt.



Ich hab gar nichts mitbekommen und so kann ich diese Tat nicht abstreiten, ich besteh aber darauf dass das als Notwehr gilt.

Zusätzlicher Punkt:
Er kommt aus der gleichen Stadt wie die ganzen Angreifer und könnte durchaus mit denen unter einer Decke stecken, das klärt aber gerade ne Bekannte von mir und gibt mir die nächsten Tage bescheid ob das so ist oder nicht.


Was mich nun interessiert ist:
  • Welche Folgen kann das noch haben?
  • Denkt ihr dass eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird?
  • Wie hoch wird die Geldstrafe sein? Krankenhaus & Co.
  • Wie ist das mit dem "vorbestraft", ist man das automatisch falls ich in diesem Fall vor Gericht schuldig gesprochen werde?
  • Was für Strafen erwarten mich?
  • Sollt ich mich bei ihm melden und entschuldigen? Kenn ihn ja eigentlich gar nicht.




Ich danke euch für die Antworten denn mir liegen die Nerven schon wieder blank und bin psychisch richtig fertig. :/
Bin kein Schlägertyp aber seinem Freund dabei zusehen wie er verprügelt wird ist nicht gerade lustig.

Falls irgendwelche Fragen auftauchen sollten bitte einfach fragen bin um jede Hilfe dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das ist wircklich hart! Ich hoffe du kommst da so schnell wie es geht wieder raus.

Im moment steht doch Aussage gegen Aussage, sehe ich das richtig? Gab es denn keine anderen Zeugen? Sind diese denn vorbestraft?

Im Grunde war es von euch ja Notwehr. Also wenn ihr keine anderen Zeigen findet müsst ihr es halt richtig mit Anwalt und Co klären. Vllt. sind die wahren Täter ja schon vorbestraft!
 
Ein Hardwareforum als Rechtshilfe bei so einem Vorfall heranzuziehen ist bestimmt keine so gut Idee. Sprich doch mal mit einem Anwalt darüber.

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen in Sachen Strafrecht kenne ich mich nicht so gut aus.
 
Na deshalb hab ichs ja auch in den off-topic container geworfen.
Bin nur in diesem Forum unterwegs und vielleicht hat ja einer ne idee oder erfahrung damit.

Ja ich werd morgen nen Anwalt anrufen und das über ihn abwickeln.

Im moment steht doch Aussage gegen Aussage, sehe ich das richtig? Gab es denn keine anderen Zeugen? Sind diese denn vorbestraft?

Im Grunde war es von euch ja Notwehr. Also wenn ihr keine anderen Zeigen findet müsst ihr es halt richtig mit Anwalt und Co klären. Vllt. sind die wahren Täter ja schon vorbestraft!

Das mit Aussage gegen Aussage stimmt nicht so recht denn die Polizei interessiert die Schlägerei außen herum überhaupt nicht bzw. nur als äußeren Umstand aber die Anzeige gegen mich hat damit nichts zu tun. Auch wenn ich jetzt die Schlägergruppe anzeigen würde würd das bei dem Fall gar nichts helfen. Die Gruppe ist nach hörensagen vorbestraft, zumindest einige davon aber das hilft ja bei mir nichts.

Das mit Notwehr ist so eine Sache, natürlich ist es Notwehr aber eben bei der Notwehr den falschen erwischt. Das passiert in dem Gedrängel sehr schnell vor allem war es dunkel und ich war geistig benommen.


Na vielleicht hat ja noch wer ne Idee.
 
deswegen: bei vorladungen ect von polizei NIEMALS hingehen. die laden dich nur ein um belastendes gegen dich zu finden. wenn du nichts sagst kannst du nichts falsches sagen. dann sofort zum anwalt.


da kann dir hier auch keiner helfen. strafen vor deutschen gerichten sind wie russisches roulette - glaubs mir.
 
@maddes : genau so siehts aus... bin auch nie zu denen gegangen :xmas: direkt zum anwalt. weil die verdrehen dir alles im mund und dann stehst du am ende als der schuldige da....

greetz
fooki
 
die sind da auch extra geschult drauf dass die dich in die scheisse reiten können. die wissen ganz genau was die dürfen und was nicht - die wissen aber auch ganz genau wie man das so auslegt als wären die sachen alle freiwillig geschehen. schweigen wird nachher immer als "ja" interpretiert. das kotzt einfach nur noch an. sowas sollte man den kindern in der schule ma beibringen was man überhaupt über sich ergehen lassen muss und was nicht.
 
also ich bin ja auch kein Anwalt, aber so teilweise interessieren mich auch diverse Gesetze,, aber ich denk mal nach den Paragraphen da unten bist du eigentlich nicht wirklich schuldfähig zu sprechen

StGB §32-35

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 35
Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
 
Also zuerst einmal herzlichen Dank für die Antworten!
Vor allem die Rechtslage in LeviathanX's post hat mir sehr geholt und mich ein bisschen beruhigt.

Der Anwalt wird eingeschaltet und dann denk ich mal dass ich da mit einem blauen Auge davon komme. ;) Dass ich die Arztkosten zahlen muss ist mir aber klar.
 
Oh je, ich wünsch dir viel Glück.
Bring dann bitte nen Statement, wie's gelaufen/ausgegangen ist.
 
Also ich studiere nur Wirtschaftsrecht und kenne mich mit Körperverletzung und Co. nicht aus aber folgende Sachen gelten immer (auch wenn sie nicht die feine Englische sind):

-geh auf keinen Fall zur Polizei (-Vorladung), sondern direkt zum Anwalt!
-schildere den Vorgang deinem Anwalt genau!
-geh mit deinem Kumpel zum Anwalt, macht auf jeden eine Gegenanzeige...das dürfte gefährliche Körperverletzung sein, weil es mehrere gegen dich waren.
-Versuche soviele (echte) Zeugen wie möglich zu finden! Unbeteiligte, Zuschauer, etc.
-Du solltest auch falsche Zeugen also Freunde von dir benennen. Ist zwar nicht OK aber manchmal geht es nicht anders...wahrscheinlich ist es nicht mal nötig das sie Aussagen.

Grüße:)
 
Falsche Zeugen benennen, ist das mit Abstand allerdämlichste, was man machen kann!!! In der Gerichtsverhandlung kriegt das selbst der dümmste Richter sofort heraus. Die fragen oft nach Dingen, die nicht vorhersehbar sind, die man also nicht richtig abgesprochen hat. So fliegt das ruck zuck auf. Und dann ist man dran wegen Falschaussage oder gar Meineid.

@Supernode: Wie schon gesagt wurde, musst Du in jedem Falle einen Anwalt einschalten! Die Staatsanwaltschaft wird nun mind. ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§223 StGB) einleiten, da kommst Du um den Rechtsbeistand nicht herum.

Leider steckst Du momentan in der Zwickmühle. Daher musst Du alles daran setzen, einen glaubwürdigen Zeugen zu finden, der Eure Aussagen bestätigt. Der Richter wird nicht denen glauben, die mehr sind. Also NICHT nach dem Motto: 8 gegen 2, dann glaube ich den 8 Leuten. Vor Gericht ist vieles eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wenn die anderen dumme Assis sind, die dann wie gesagt auch noch lügen oder sich gegenseitig widersprechen, habt ihr die besten Karten. Ein einzelner glaubwürdiger und unabhängier Zeuge kann Euch sofort entlasten!

Ich kann Deine Angstsituation gut nachvollziehen und wünsche Dir alles Gute!
 
Zuletzt bearbeitet:
EL PRESIDENTE schrieb:
Falsche Zeugen benennen, ist das mit Abstand allerdämlichste, was man machen kann!!! In der Gerichtsverhandlung kriegt das selbst der dümmste Richter sofort heraus. Die fragen oft nach Dingen, die nicht vorhersehbar sind, die man also nicht richtig abgesprochen hat. So fliegt das ruck zuck auf. Und dann ist man dran wegen Falschaussage oder gar Meineid.

@Supernode: Wie schon gesagt wurde, musst Du in jedem Falle einen Anwalt einschalten! Die Staatsanwaltschaft wird nun mind. ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§223 StGB) einleiten, da kommst Du um den Rechtsbeistand nicht herum.

Leider steckst Du momentan in der Zwickmühle. Daher musst Du alles daran setzen, einen glaubwürdigen Zeugen zu finden, der Eure Aussagen bestätigt. Der Richter wird nicht denen glauben, die mehr sind. Also NICHT nach dem Motto: 8 gegen 2, dann glaube ich den 8 Leuten. Vor Gericht ist vieles eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wenn die anderen dumme Assis sind, die dann wie gesagt auch noch lügen oder sich gegenseitig widersprechen, habt ihr die besten Karten. Ein einzelner glaubwürdiger und unabhängier Zeuge kann Euch sofort entlasten!

Ich kann Deine Angstsituation gut nachvollziehen und wünsche Dir alles Gute!

Erst denken:stupid: ...es geht um die Einstellung des Verfahrens;)
...oft der Fall bei vielen verschiedenen Zeugenaussagen!

Ein einzelner Zeuge gegen Acht, die sich vorher abgesprochen haben...ja klar träum weiter:wall:
 
BudSpencer schrieb:
Erst denken:stupid: ...es geht um die Einstellung des Verfahrens;)

1. Wer redet hier von Einstellung? supdernode jedenfalls nicht...

BudSpencer schrieb:
...oft der Fall bei vielen verschiedenen Zeugenaussagen!

2. Was soll dieser Satzbestandteil für einen Sinn ergeben. Verstehe ich nicht!

BudSpencer schrieb:
Ein einzelner Zeuge gegen Acht, die sich vorher abgesprochen haben...ja klar träum weiter:wall:

3. Na Du scheinst Dich ja richtig auszukennen. Respekt, Bruder!! Vor allem frage ich mich, wie Du auf "einen" kommst. Aber das wirst Du bestimmt noch erläutern...


Lerne erst mal, wie man sich ausdrückt. Ich kann einen Großteil Deiner Ergüsse leider nicht nachvollziehen. Und ich bin mir darüber hinaus sehr sicher, dass das nicht an mir liegt.

PS: Man sollte nur mit Smilies um sich schmeißen, wenn man sich sicher sein kann, dass es angebracht ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ EL PRESIDENTE :

Ich weiß ja nicht wo dein Problem ist, aber ich versteh die Aussage voll und ganz, also wird das wohl doch an dir liegen.
Aber nochmal auch für dich :
Er sagt, dass man erst denken und danach schreiben solle, da es um die Einstellung des Verfahrens gehe. Dies sei auch oft der Fall bei vielen verschiedenen Zeugenaussagen.
Ausserdem ist es seiner Meinung nach auch ziemlich unmöglich einen Fall zu gewinnen, wenn man nur einen einzigen Zeugen anstatt acht hat, der/die für einen aussagt/aussagen.

Da muss ich dir allerdings zustimmen, da es hauptsächlich auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen ankommt, und nicht auf die Anzahl. Klasse statt Masse ;)

Greets
 
Jungs macht euch bitte nicht gegenseitig nieder und seid nett zueinander.

Falsche Zeugen benennen liegt mir fremd genauso wie Lügen oder Falschaussagen. Ich will mit der Wahrheit an die Sache ran gehen - viel zu verlieren habe ich ja nicht. Für die "erste" Schlägerei haben wir 2 Zeugen welche bezeugen können dass die "Aggros" angefangen haben. Noch nen Kumpel von mir könnte die Überzahlsituation bezeugen aber das hilft wohl nicht viel.

Durch die letzten Kommentare hab ich das Gefühl dass ihr die Angelegenheit etwas falsch versteht.

Also die erste Schlägerei hat ja nur indirekt was mit der Anzeige zu tun. Der Typ hat halt einen vom anderen runtergezogen und ich hab ihm wohl (weiß ich nicht mehr, Alkohol und Verwirrtheit sind der Grund) eine auf die Nase gegeben. Er hat angeblich zwei Zeugen (ein Pärchen).
Eine Gegenanzeige hat deswegen auch keinen Sinn da er nichts gemacht hat und sich die Anzeige wenn dann gegen die Aggros richten würde - was mir allerdings nichts helfen würde.

Das ist nun eben die Frage, kommt da eine Strafanzeige zustande oder darf ich "nur" bezahlen?!

Man man, das nächste mal bin ich der erste der weg ist wenns um ne Schlägerei geht...
 
Oh man, el presidente:
Würde gerne mal wissen, was für eine juristische Ausbildung du hast, dass du dich so gut "auskennst"?!

Nochmal:
Das Ziel wäre für mich (an supernodes Stelle), die Einstellung des Verfahrens...
und so wie ich das sehe gibt es so gut wie keine unparteilichen Zeugen (Dritte), also gehören sie immer zu der einen oder anderen Sphäre....
Daher sind alle von der Glaubwürdigkeit in etwa gleich zu beurteilen, also kommt es eben doch auf die Masse an;)
[Vorrausgesetzt keiner von denen ist doof und verplappert sich]

Mr McBong: bitte nochmal übersetzen:bigok:
 
kann man da mit unzurechnungsfähigkeit nix machen? warst ja anscheinend gut im rausch...ob nun durch alkohol oder blutdurst (verzeih das wort, aber ich finds super das mal anbringen zu können:fresse: )
 
Bei Unzurechnungsfähigkeit passt bei Wikipedia der Satz
"Als tiegreifende Bewußtseinsstörung wurde in der älteren Rechtsprechung der Vollrausch angesehen, aber auch die Erschöpfung, Ermüdung, emotionale Verwirrtheitszustände, die dazu führen können, dass eine Tat „im Affekt“ begangen wird"

Blutdurst ist natürlich ein dummes Wort dafür allerdings könnte man das eigentlich auch so beschreiben wie du meinst. Natürlich teilt man dann auch aus wenn man zuerst vermöbelt wird. Leider hats da eben den Falschen erwischt, na geht schnell.

Heute schon einen Brief von seinem Anwalt bekommen indem u.a. auch der Alkoholkonsum kritisiert wurde - ich sei seiner Auffassung nach nicht fähig mit Alkohol umzugehen.
Ich für meinen teil würde meinen Zustand eigentlich als "lustig" bezeichnen, nicht mehr stocknüchtern aber ich weiß auch noch was NACH der Schlägerei passiert ist. Durch die Schläge auf den Kopf hat mein Gedächtnis nur Aussetzer während der Tatzeit.

Montag Morgen hab ich einen Termin bei meinem Anwalt und dann wird das hoffentlich schnell gelöst. Er meinte heute aber am Telefon dass der größte Fehler ist bei der Polizei was auszusagen - man soll immer gleich zum Anwalt laufen.

Beim nächsten mal bin ich schlauer. Halte euch gerne weiter auf dem Laufenden
 
sofort gegenanzeige machen bzw in so einer situation zuerst anzeigen bzw polizei holen dann bist nämlich nicht du der depp sondern die andren

hab sone ähnliche situation auch schon gehabt mit einer russenbande
erst das grosse maul riskiern dann beschweren wenn man von sanis abgeholt wird
dabei rausgekommen ist folgendes erstmal hat es sich 2.5 jarhe hingezogen bis überhaupt eine verhandlung kam
dann haben unsre anwälte denen ihre aussagen so zerfetzt das einer vor gericht zugegeben hat das sie sich abgesprochen haben
also so einfach is das nicht für die wenn du nen gescheiten anwalt hast
aber aufjedenfall bei der wahrheit bleiben sonst ficken sie dich die gegenpartei wird auch einen anwalt haben der dir schreibt ja für 10000 oder 20000 (je nachdem was er für angemessen hält) euro lassen wir die anklage fallen auf keinen fall zahlen und unterschreiben ist ein schuldgeständnis dein todesurteil sozusagen. und hat mit der eigentlichen anzeige garnichts zu tun

er wird dich auch als lügner hinstellen wollen deswegen schaun das du immer die wahrheit sagst dann passiert dir garnichts du hast einfach nur nothilfe geleistet was deine bürgerliche pflicht ist.

Mein motto ist dabei immer eine schlägerei gegen leute die in der überzahl sind ist erst vorbei wenn keiner mehr steht und mich angreifen kann.

und falls du verurteilt wirst rechne mal mit etwa 20000-30000 euro die du zahlen musst je nachdem wie lang der krank macht
entschuldigen auf keinen fall ist ein schuldgeständnis nur schuldige haben was zum entschuldigen du verstehst

die kosten kannste dir ja fast selber ausrechnen dein und sein anwalt etwa 4000-5000 euro wenn die verhandlung einen tag dauert
richter staatsanwalt nochma n paar tausender verdienstausfall der zeugen kostet auch geld schmerzensgeld von ein paar 1000 euro krankenhaus+ arztkosten von ein paar 1000 euro da haste gleich ein bischen was zusammen dann kriegste noch mindestens ne hohe bis sehr hohe (ein paar monatsgehälter) geldstrafe je nach verdienst ich denk mal wenn du keine gefängnisstrafe bekommst. dann musste noch den verdienstausfall von dem opfer zahlen solang er krankgeschrieben ist. macht auch ein paar 1000 euro wenn er gut verdient und sehr gut im krankschreiben ist

ich kann deine lage verstehen wie gesagt war in genau derselben wie du und das 2.5 jahre lang das bringt einen um

man könnte es fast schon als schwere körperverletzung einstufen weil er entstellt ist mit abgebrochenen zähnen
aber das ist auslegungssache

schwere Körperverletzung (§ 226 StGB, das Opfer verliert Seh-, Hör-, Sprech- bzw. Fortpflanzungsvermögen oder ein wichtiges Glied des Körpers oder wird dauernd entstellt oder verfällt in Siechtum oder ähnlichem; Mindeststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe),
dann haste aufjedenfall deine vorstrafe

dann könnten sie noch das hier nehmen
# gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB, der Täter handelt mit Gift, mit Waffen, gemeinschaftlich, hinterlistig oder mit mehreren Tätern gemeinschaftlich; Mindeststrafe: 6 Monate Freiheitsstrafe),
weil ihr zu 2 wart oder weil du ihn niedergeschlagen hast als er aufgestanden ist wen ich das richtig verstanden habe=hinterlistig
auch vorstrafe

ne normale vorsätzliche körperverletzung wirds wohl nicht werden zumindest wird der staatsanwalt dich sicher nicht so anklagen das wäre ihm zu wenig.

und nicht jeder der bei der polizei lügt lügt auch vor gericht (augenzeugen)

also mein tip gegenanzeige sofort einen anwalt konsulitieren
sone scheisse kann dein ganzes leben zerstören

du darfst auf teufel komm raus auf keinen fall schuldig gesprochen werden oder du arbeitest die nächsten 5 jahre etwa umsonst wenn du nich sogar einwanderst wenn es ganz blöd läuft


bei mir gings im endeffekt so aus ich musste nur meinen anwalt zahlen gottbewahre bloss 1700 euro weil ich die gegenpartei zuerst niedergeschlagen hab (der richter war wohl der meinung das ich mich erst von 3 leuten festhalten lassen muss das mich einer verprügeln kann bevor ich sie niederstrecken darf) aber egal hauptsache fein raus.


aber wenn du freigesprochen wirst musst du garnichts zahlen ansonsten alles entweder oder es gibt nicht zwischendrin

es kann höchstens passiern das du wie ich deine anwaltskosten vom staat nicht ersetzt bekommst so als denkzettel sozusagen daste beim nächsten mal erst hinschaust bevor du zuschlägst oder nichtmehr unter starkem alk das prügeln
anfängst bzw das saufen lässt.


Durch die Überzahlsituation und die Benommenheit hab ich mich einfahc nur noch gegen Angreifer gewehrt und ihn nicht als Schlichter bzw. als die eigentliche Person erkannt
dieser satz war übrigens ein sehr sehr schlechter der erste war klasse

durch die überzahl hab ich nur noch wild ummich geschlagen (vollkommen in ordnung kann keiner verlangen das du da nur noch geziehlt auf die leute losgehst jeder der sich dir nähert ist ein potenzieller angreifer logisch wer sonst sollte noch auf dich zulaufen)

aber benommenheit war absolut schlecht
das heist soviel wie ich hab keinen plan wieso warum und weshalb ich jemanden die fresse poliert hab vielleicht auch bloss zum spass das macht deine aussage zu so einer larifari er weiss garnicht was er sagt also entweder lügt er oder er weiss wirklich nichtmehr wenn er wann geschlagen hat mit andren worten du könntst es sogar getan haben ohne dich dran zu errinnern was die sache zu beweisen das es nicht so war garnicht so einfach macht weil du ja nicht weist was war
du verstehst

und was lernen wir daraus jedem der beteildigten eine gehirnerschütterung zu verpassen das es keine aussagen gibt :)

man man du tust mir echt leid

ich weiss echt wie es ist ich wünsch das keinen so auf heissen kohlen zu sitzen

ach und was ich vergessen hab die gerichtsverhandlung ist nicht die einzige wenn du schuldig bist danach kriegste noch ein zivil verfahren (nochmal gerichtskosten) wo das schmerzensgeld festgelegt wird
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm ich würde zu dem Herren hingehen und das außergerichtlich machen ...

Sprich du ruft ihn an (oder über Anwalt) und schilderst ihn alles und dass es nicht gewollt war.

Und dann einigt ihr euch über die Kosten, sprich du wirst so oder so seinen Zahn ahlen müssen xD

Mfg
 
@Lostprophets: Außergerichtlich kann man sich nur bei einem Zivilprozess einigen. Aber davor findet in jedem Fall der Strafprozess statt. Da kommt man leider nicht drum herum. Sobald die Staatsanwaltschaft einmal von so einer Anzeige mitbekommen hat, in der es um Personenschäden geht, MUSS sie in dieser Sache ermitteln!

@supernode: Bist Du selbst oder über Deine Eltern rechtsschutzversichert? Wäre in jedem Falle erst mal von großem Vorteil. Dann hast Du wenigstens mit den ganzen Prozesskosten erst mal soweit nix am Hut.

@all: Counderman bestätigt ja im Prinzip das, was ich zuvor schon gesagt hatte. Der Anwalt, Staatsanwalt oder Richter bekommt sehr schnell heraus, wenn jemand lügt. Die können sich noch so gut absprechen, aber alles werden sie dabei nicht im Voraus bedenken. Und wenn sich blos einer von den 8 Leuten (oder wieviele auch immer) verplappert, steht die ganze Truppe dumm da. Deswegen sagte ich ja, dass ein einziger, glaubwürdiger Zeuge Euch massiv entlasten kann. Am besten jemand, der nicht zu Eurem Freundeskreis zählt, also unbeteiligte Personen, die Euch nicht kennen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich soll Gegenanzeige machen? Gegen wen? Den Typen den ich vermöbelt hab weil er auf mich eingeredet hat?

Das geht niemals durch und die Anderen von der eigentlichen Schlägerei helfen bei der Gegenanzeige gar nichts.

@Counderman: Danke für die lange Schilderung deiner damaligen Auseinandersetzung. Wie du schon richtig geschrieben hast ist das mit der Benommenheit schlecht aber was soll ich anderes sagen wenn es wirklich so war. Es kann schon sein dass ich dem eine rein gehaut hab aber sicher nicht absichtlich.

Mein motto ist dabei immer eine schlägerei gegen leute die in der überzahl sind ist erst vorbei wenn keiner mehr steht und mich angreifen kann.

Das ist wirklich ein schöner und zutreffender Satz und so könnte man die Situation auch beschreiben - Dass mittendrin auch ein unbeteiligter rumhüpft kann ich ja nicht wissen.

Wenn ich in eine Schlägerei eingreif und nichts getrunken hab ist mir doch selber klar dass ich möglicherweise eine drauf bekomm wenn ich mitten drin rumhüpf.

Klar hatte ich was getrunken aber warum sollte man auf einem Stadtfest nichts trinken, ist ja meine sache wieviel ich trink solange nichts passiert - ich hab nicht angefangen zu schlägern. :)

Wenn ich freigesprochen werden würd würd doch die Haftpflichtversicherung zahlen oder? Wegen Rechtsschutz muss ich mal meinen Vater fragen.
 
wenn du freigesprochen wirst zahlt alles der staat (zumindest das gericht halt)
gerichtskosten fallen der staatskasse zur last heist das dann immer im normalfall auch deine auslagen (anwalt)
und krankenhaus + arbeitsausfall für den fuzi zahlt dann ganz normal die krankenkasse von dem hat mit dir dann nixmehr zu tun

wie schon gesagt wer sagt den das der typ dich nicht angegriffen hat du lagst ja am boden und die leute haben auf dich eingetretten

dann ist die schlägerei in so einem masse das du nichtmehr entscheiden kannst wer auf dich eingeschlagen hat

Das mit der benommenheit ist richtig nur du darfst selber nicht sagen das du deswegen die situation nichtmehr richtig einschätzen konntest (das heist ja im grunde das du selber zugibst es falsch eingeschätzt zu haben und schuldig bist für mildernde umstände möglicherweise gut für nen freispruch sehr schlecht)

das problem ist wenn er wirklich bloss auf dich eingeredet hat wirst du schuldig gesprochen haste so gut wie 0 chance deswegen darfst du das auch auf keinen fall sagen.


tatsache ist du darfst diesen typen auf keinen fall als schlichter ansehen (dann wärst du weg vom fenster) der typ kann viel erzählen wenn der tag lang ist für dich hat er zu den andren gehört
und
logisch wird der nicht sagen ja ich hab auch in ihn reingetretten als er am boden lag und dann hat der wixer auch noch die frechheit zurückzuschlagen.

mal schaun was der anwalt sagt musst umbedingt hier posten der wird sich ez natürlich erstmal die aussagen holen von den andren leuten dann weiss er schon was sache ist
und wie es einzuschätzen ist


theoretisch könntest du natürlich auch sagen das es möglicherweise ein schlichter sein hätte können du aber leider kein schild auf sein kopf gesehen hast wo das draufsteht also natürlich nicht mit diesen worten aber sinnesgemäß du hast ihn einfach nicht als schlichter angesehen
sondern jemand der dich angegriffen hat und es auch wieder vor hatte

ich mein ich war ja bei der situation nicht dabei ein problem is es natürlich wenn du dem typen erst 10 minuten nach der schlägerei eine gelangt hast zb

aber wenns währenddessen war hat er eindeutig mitgeprügelt keine frage.
das kriegt man bei so viele aber eigentlich nimmer wirklich mit auch nicht wenn man nüchtern ist dann geht alles einfach zu schnell
juckt aber leider dem richter recht wenig weil er keine ahnung von sowas hat.

es ist echt schade das menschen so wenig zivilkurage haben und leuten die von mehreren angegriffen werden nicht helfen

das werd ich nie verstehen

wobei jetzt mittlerweile schon ein wenig immerhin war dann ich der depp der 2.5 jahre auf heissen kohlen gesessen bin und 1700 euro zahlen durfte

hab im grunde auch nur jemanden geholfen naja was soll man machen hät ich zugeschaut wie die den niedergeschlagen hätten und wäre weitergelofen hätte ich garnix

des soll mal jemand verstehen
 
Zuletzt bearbeitet:
@supernode: Ach ganz wichtig noch. Geh morgen SOFORT zu einem Arzt und lass Dich untersuchen und lass Dir vom Arzt Deine Verletzungen bestätigen. Du brauchst unbedingt einen Nachweis, dass Du auch etwas abbekommen hast. Und das war nicht nicht gerade wenig, wenn ich so an die Schläge auf den Kopf denke!

PS: Falls das hier schon so gesagt wurde, vergiss, was ich geschrieben habe.
 
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