midnightrambler
Neuling
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- Mitglied seit
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das einzig wirklich gefährliche an softairwaffen ist ja bekanntlich, dass sie den echten waffen-pendants täuschend ähnlich sehen und so im schlimmsten fall sehr gefährliche situationen mit der polizei hervorrufen können.
was ist nun wenn man die softair waffe rot besprüht und z.b. als wasserpistole tarnt.
was würde der richter dann für argumente bringen, wenn es dann zum gericht käme, falls man die waffe "führt", also in der öffentlichkeit mit sich rumträgt, was ohne waffenschein verboten ist?
ich meine, der verteidiger könnte dann doch einfach sagen dass an der softair jetzt nichts mehr auszusetzen wäre, weil darin keine echte waffe mehr erkannt werden kann und das einzige gefährliche daran sei noch mit der softairkugel im auge, falls man damit schiessen sollte, aber da sind andere dinge, die man mit sich in der öffentlichkeit tragen kann, viel gefährlicher. buchstäblich alles könnte ins auge gehen und blind machen. was würde der richter dann sagen?
btw ich besitze keine softair, der oben beschriebene sachverhalt interessiert mich einfach
was ist nun wenn man die softair waffe rot besprüht und z.b. als wasserpistole tarnt.
was würde der richter dann für argumente bringen, wenn es dann zum gericht käme, falls man die waffe "führt", also in der öffentlichkeit mit sich rumträgt, was ohne waffenschein verboten ist?
ich meine, der verteidiger könnte dann doch einfach sagen dass an der softair jetzt nichts mehr auszusetzen wäre, weil darin keine echte waffe mehr erkannt werden kann und das einzige gefährliche daran sei noch mit der softairkugel im auge, falls man damit schiessen sollte, aber da sind andere dinge, die man mit sich in der öffentlichkeit tragen kann, viel gefährlicher. buchstäblich alles könnte ins auge gehen und blind machen. was würde der richter dann sagen?
btw ich besitze keine softair, der oben beschriebene sachverhalt interessiert mich einfach
