--> § 14
Beurteilungsbereich „Klausuren“
(1) In der Jahrgangsstufe 11 sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen
je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem
naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu
schreiben. Die Schülerin oder der Schüler kann weitere Grundkursfächer
als Fächer mit Klausuren wählen.
(2) In den Jahrgangsstufen 12/I, 12/II und 13/I sind in den zwei Leis-tungskursfächern
und in mindestens zwei von der Schülerin oder dem Schüler
gewählten Grundkursfächern je zwei Klausuren zu schreiben. Unter den
Fächern mit Klausuren müssen die Abiturfächer, Deutsch, Mathematik,
eine Fremdsprache, in jedem Fall die in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzenden
Fremdsprachen, und das gemäß § 11 Abs. 5 gewählte Pflichtfach sein.
In der Jahrgangsstufe 13/II ist im ersten bis dritten Abiturfach und in den in
der Jahrgangsstufe 11 neu begonnenen Fremdsprachen je eine Klausur
zu schreiben.
(3) In der Jahrgangsstufe 12 wird nach Festlegung durch die Schule eine
Klausur durch eine Facharbeit ersetzt.
(4) In einer Woche dürfen für die einzelne Schülerin oder den einzelnen
Schüler in der Regel nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. Die
Klausuren sind in der Regel vorher anzukündigen. An einem Tag darf in
der Regel nur eine Klausur geschrieben werden. Für die Klausuren gelten
im Übrigen die Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht in der gymnasialen
Oberstufe. Die Aufgabenstellung muss auf die Anforderungen in der
Abiturprüfung vorbereiten.
(5) Die Klausuren werden nach Benotung und Besprechung mit den
Schülerinnen und Schülern diesen mit nach Hause gegeben, damit die Eltern
Kenntnis nehmen können; sie sind auf Verlangen spätestens nach einer
Woche an die Schule zurückzugeben.
Entnommen aus:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf