Rechnung von Privat an Privat?

Merkor

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
06.11.2001
Beiträge
1.421
Ist es möglich, für mich als Privatperson eine Rechnung an eine andere Privatperson auszustellen, so dass für den Käufer das steuerliche Absetzen der Rechnung möglich wird?

Das würde natürlich ohne Ausweisung der MwSt (sonst müsste ich sie an das Finanzamt abführen) und unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen geschehen.

Was muss so eine Rechnung beinhalten?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ohne Ausweisung der MwSt willst du etwas absetzen? Das widerspricht sich ja schon in deinem Text :fresse:
 
l1qu1d schrieb:
Ohne Ausweisung der MwSt willst du etwas absetzen? Das widerspricht sich ja schon in deinem Text :fresse:

Was hat "von der Steuer absetzen eines Privatmannes" mit MwSt zu tun? Richtig! Nichts.

Vielleicht antworten nur Leute, die schon mal was von der Steuer abgesetzt haben. Super, danke!
 
Was möchtest du denn als Privatperson absetzen?
 
l1qu1d schrieb:
Was möchtest du denn als Privatperson absetzen?

Ich kann bspw. als Lehrer mein Arbeitsgerät steuerlich geltend machen. Wenn ich also einen Rechner kaufe, kann ich ihn über 3 Jahre gemäß meines Steuersatzes absetzen. Und da hat die MwSt nichts mit zu tun. Ich brauche lediglich eine Rechnung. Wenn ein Rechner also 1000€ kostet, bekomme ich bei einem Steuersatz von 33% 333€ über die Jahre zurück...
 
aber muss nicht auf einer rechnung, welche für die absetzung nötig ist, ne gewerbenummer draufstehen ?
und sowas haben privatpersonen nicht...
 
Habe mal für dich ein wenig gegoogled...


Wie Sie mit Ihrem Computer die größte Steuerersparnis erzielen
Aufwendungen für einen Computer können neuerdings mit dem beruflichen Nutzungsanteil abgesetzt werden. Nach Auffassung der OFD Karlsruhe können Lehrer diesen Anteil mit mindestens 50%, Informatiklehrer sogar mit 80% bemessen. Damit Sie deswegen nicht wie auf dem Basar feilschen müssen, sollten Sie Ihre Möglichkeiten genau kennen.


Zum Thema: Kann man als Privatperson eine Rechnung ausstellen: Natürlich! Rechnungen kannst du jedem schreiben für den du eine Leistung erbracht hast. Du bekommst als Privatperson ja auch Rechnungen.

Die Steuernummer gibts beim Finanzamt wo du einen Fragebogen bekommst was genau du machen willst. Wenn du da allerdings was falsches einträgst musst du dein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Wenn du das Richtige einträgst kommst du als Freiberufler durch und sparst dir das Geld und den Stress.

Hier noch ein paar Infos dazu: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatz_mehrwert/rechnung_steuernummer/
 
Da das eine einmalige Sache ist, kann es nicht sein, dass ich dafür extra eine Steuernummer beantragen muss.

BTW: Das mit dem Lehrer war ein Beispiel und trifft nicht auf mich zu.
 
Das geht nur bei Beträgen unter 100 EUR ohne Nummer...

Zum Lehrer: Dann formuliere es demnächst anders, hat ja keinerlei Bezug zu dir oder deiner Situation. Du musst es schon als Arbeitsgerät verwenden um überhaupt Chancen auf eine Sonderausgabe zu erhalten.
 
uns wurde beigebracht das früher mwst und der begriff abgeschafft wurde und durch ust ersetzt:hmm:
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh