[Kaufberatung] Nie wieder Sapphire!!!

HerrAnders

Semiprofi
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so und ich muss mir jetzt mal luft machen.

Habe ja meine 2. 3870er Karte von Sapphire zu HOH bzw. Sapphire als RMA geschickt.
Jetzt nach über 4 Wochen teilt mir HOH mit,das die Karte nicht repariert werden kann,
und Sapphire auch keine andere Karte hat um sie mir zu tauschen.

Und überweisen mir eine (Restzeit Gutschrift) zurück.
Hallo gehts noch die Karte ist nach einem 3/4 Jahr defekt,
ohne eigenes Verschulden innerhalb der Garantie und die ziehen mir eine Nutzungsgebühr ab!

Habe dann HOH angeschrieben was das soll,
die schieben es auf den Hersteller (Sapphire).
Habe dann Sapphire angeschrieben,
die schieben es auf HOH laut den Verträgen die sie mit HOH haben,

Sapphire meinte ich könne mir die selbe Garfikkarte wieder kaufen mit der Rückzahlung von HOH,
haben mir einen Geizhals Link gegeben wo die Karte im günstigsten Fall 120,-€ + 7,95€ kostet.

Jetzt mal eine kleine Rechnung,

Sapphire HD3870 toxic gekauft bei HOH für 133,90€ + 7,95€ Versand + 6,40€ Versand RMA = 147,85€

Rückerstattung von HOH 103,14€

Günstigstes Angebot von Sapphire über Geizhals 120,-€ + 7,95€ Versand = 127,95€


147,85€ - 103,14€ + 127,95€ = 172,63€


Also ich soll jetzt obwohl es ein Garantiefall ist 172,63€ ausgeben,
für eine Karte die ich vor einem Jahr für 133,- neu gekauft habe?!?!

Das ist echt eine frechheit!!!

Ich werde mir mit sicherheit kein Sapphire Produkt mehr kaufen!
 
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naja, ich verstehe deine aufregung nicht ganz, die vorgehensweise ist aber durchaus legitim da die karte ja bis zum defekt einwandfrei funktioniert hat, darum können sie dir schon eine nutzungsgebühr berechnen auch wenn man von diversen anderen shops hört dass man austausch karten angeboten bekommt, aber wenn du dir die gebraucht preise der karte ansiehst bist du mit 100€ doch ziemlich gut bedient. wenn du jetzt schlappe 20€ drauf legst bekommst du ne viel schnellere 4850 http://geizhals.at/deutschland/a366809.html oder du kaufst ne gebrauchte karte und zahlst gar nix drauf
 
für 103€ kannst du dir eine 9800GT leisten, die mehr power hat.

@lord86
für 125€ würde ich eine 9800 GTX+ nehmen.
 
wäre auch ne alternative, leistungstechnisch sieht es wohl so ähnlich aus 9800GT =< 4850 < 9800GTX+, der unterschied zwischen 9800gt und 4850 ist nicht sehr groß
 
ist hier doch egal was du nehmen würdest, es geht um die Sache an sich.

Verstehs auch nicht so ganz, klar ist es schöner, wenn man den ganzen Betrag zurück bekommt, aber die Regel ist es nicht.

Letzten Endes ist es sogar besser für dich, dass du nicht nochmal eine 3870 bekommen hast, für das Geld könntest du auch 1:1 eben eine 9800GT oder 4830 kaufen (wie es dir beliebt), wo du mehr davon hast.

Edit:

eher so:

4830 <= 9800GT < 4850 <= 9800GTX+, je nach setting und spiel. Tendenziell ist es aber eher so.

--> http://www.computerbase.de/artikel/...830/22/#abschnitt_performancerating_qualitaet

(leider sind die Tests da schon älter und mit alten Treibern, aber da hat sich auf beiden Seiten was getan)
 
Zuletzt bearbeitet:
eh Leute könnt nicht lesen er brauch eine zweite hd3870 da er ein Crossfire Verbund hat.
 
kann er machen wenns ihm so gefällt.
ich seh für mich den sinn dieses threads aber auch darin ihm vll bessere wege zu zeigen.
ansonsten muss er es ja wirklich so machen wie er aufgelistet hat und ne neue kaufen. wobei die karten an sich schon veraltet sind und nicht mehr viel reissen.
ich würd die zweite funktionierende karte verkaufen, mich der teilgutschrift von HoH erfreuen und schlichtweg ein single gpu system mit einer 4850 aufbauen, welche durchaus mehr leistet als die 2 37xx karten. eine davon gibts lieferbar ab 162,20.
oder wie grad über mir geschrieben eine 4870.. ab ca 220,- euro
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber an der Sache ist die Restwertgutschrift legitim.Denn er hat die Karte ja ein 3/4 Jahr benutzt.Und da er nur 140NP hatte,ist er mit den 100 Euro gut bedient.VV Computer hatte mir vor Jahren bei einer ähnlich alten Karte mit einem NP von 210 Euro nach einem 3/4 Jahr 90 Euro zurückerstattet.
 
kann er machen wenns ihm so gefällt.
ich seh für mich den sinn dieses threads aber auch darin im vll bessere wege zu zeigen.
ansonsten muss er es ja wirklich so machen wie er aufgelistet hat und ne neue kaufen. wobei die karten an sich schon veraltet sind und nicht mehr viel reissen.
ich würd die zweite funktionierende karte verkaufen, mich der teilgutschrift von HoH erfreuen und schlichtweg ein single gpu system mit einer 4850 aufbauen, welche durchaus mehr leistet als die 2 37xx karten. eine davon gibts lieferbar ab 162,20.
oder wie grad über mir geschrieben eine 4870.. ab ca 220,- euro
Dito würde ich auch so vorschlagen :)
Ne 4850 gibt es ab 119 Euro
http://preisvergleich.hardwareluxx.de/?cat=gra16_512;asuch=4850&sort=p

4870 ab 154 Euro
http://preisvergleich.hardwareluxx.de/?cat=gra16_512;asuch=4870&sort=p
 
Zuletzt bearbeitet:
ups.. ich hab alte links verfolgt sorry. war vmtl. ein auslaufmodell.
na dann ists ja noch eindeutiger oder.
 
Also im Grunde sind 100 Euro schon ok als Restwert ABER: er hat nicht nur Gewährleistung er hat sogar noch Garantie. Da kann es nicht sein dass er lapidar mit "Karte hammer nimmer, kauf dir ne Neue" abgespeist wird. Das ist seitens Sapphire ne Frechheit. HoH kann da wenig machen sie bieten 100 Euro und das ist ok. Aber Sapphire kann seiner Garantie- bzw Gewährleistungspflicht nicht nachkommen also müssen sie für Ersatz sorgen. Wenn sie ne "alte" Karte nicht reparieren können oder wollen dann müssen sie ihm gleichwertigen Ersatz schicken. Er hat ein Recht darauf seine Karte repariert oder ersetzt zu bekommen! Würde da Sapphire nochmal kontaktieren.

Den Rechenbeispielen stimme ich übrigens zu. 2te verkaufen und mit dem Erlös und den 100 Euro ne schöne neue kaufen!
 
Warum ist dieser Thread als "Kaufberatung" gekennzeichnet ... ?

Die Gewaehrleistung sichert dem Verbraucher zu, dass die Sache frei von Sach- und Rechtsmaengeln ist. Die Gewaehrleistung ist fuer den Zeitraum von laengstens 24 Monaten ausschliesslich gegen den direkten Vertragspartner, typischerweise den Verkaeufer, zu beanspruchen. Kleine, aber feine Einschraenkung: ab dem siebten Monat muss der Verbraucher beweisen, dass der geruegte Mangel schon im Zeitpunkt des Gefahrueberganges (Kauf / Versand) bestand. Nur in den ersten sechs Monaten wird das Gegenteil angenommen und ist der Verkaeufer beweisbelastet.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, die in diesem Fall von SAPPHIRE gewaehrt wird.

Was heisst das nun konkret?

1. Mangels hellseherischer Faehigkeiten haettest Du dem Haendler unzweideutig mitteilen muessen, ob du Ansprueche aus Gewaehrleistung oder Garantie geltend machst. Ansonsten kann dieser davon ausgehen, dass die Gewaehrleistung beansprucht wird, was er scheinbar ja auch getan hat.

2. Dass der Umstand, dass Du nicht -z. B. per Gutachten- beweisen musstest, dass der ursaechliche Fehler von Anfang an bestand, bereits Kulanz des Haendlers war. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Karte(n) ja uebertaktet war(en), nicht ganz unbedeutend, finde ich?

3. Dass Der Haendler im Rahmen der Nacherfuellung, wenn die Nachbesserung nicht moeglich ist (keine Reparatur durch Hersteller und auch kein Austausch moeglich), rueckabwickeln (vom Vertrag zuruecktreten) kann. In diesem Fall sieht das BGB vor, dass ein gezogener Nutzen zurueckzugewaehren ist. Das hat nichts mit Wertersatz zu tun (die Sache ist ja defekt und damit objektiv ohnehin wertlos) - vielmehr sollen die Vertragsparteien so gestellt werden, wie sie gestanden haetten, haette es den Vertrag nicht gegeben. Wuerdest Du nun den ungeminderten Kaufpreis erstattet bekommen, haettest Du ein 3/4 Jahr lang eine Grafikkarte zum Nulltarif gehabt - und das kann wohl kaum richtig sein?

Weshalb meiner Meinung nach das Vorgehen des Haendlers auch voellig in Ordnung ist.
 
Örghs das hört sich aber nicht gut an.
Habe auch grad eine 3870 vom Neffen in der RMA bei Sapphire, nur "leider" (oder gut wie mans nimmt) ohne Händlerabwicklung, da e-bug pleite ist und ich direkt an Sapphire schicken muss/sollte.

Glaube über 100Euro tät ich mich auch ärgern, wenn sie keine 3870 mehr haben und nicht reparieren können, dann erwarte ich zumindest einen gleichwertigen Grafikkartenersatz. Bei mir dauerts aber noch ein wenig eh ich berichten kann, was ich bekomme... die Karte kommt Montag erst bei Sapphire an. :)
 
Alles richtig was du schreibst, sag ja auch das die Reaktion von HoH ok ist aber das kann doch nicht sein, dass ich keine Ansprüche hab wenn mir nach nem Jahr oder vorher INNERHALB der Garantie die Karte abfackelt? Dass der Hersteller hier nicht haftbar gemacht werden kann und die Verantwortung auf den Vertragspartner abschiebt kann nicht sein. Was ist denn dann garantie überhaupt wert wenn sie die Lebensdauer der jeweiligen HW überschreitet (weils ja die 3xxx Serie nicht mehr gibt)

Gilt das Schicken an den Shop automatisch als Gewährleistung und nicht als Garantiefall? Was wäre passiert hätte er die Karte direkt an Sapphire geschickt? Gar nix weils die Karte ja nicht mehr gibt?
Und was taugt dann die "freiwillige Zusatzleistung seitens Sapphire"? Ja wohl überhaupt nichts! Wenn der Hersteller Garantie gibt muss er damit rechnen "ältere" Produkte nicht mehr austauschen zu können. Dann muss er eben gleichwertigen Ersatz besorgen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja , so ist dass aber mit der Gewährleistung nicht gedacht - ne Nutzungsgebühr doch nur wenn man innerhalb Widerruf zurückschickt.

Eine Abwandlung des Kaufvertrages mit einer Bestimmung des Verkäufers "Wandeln" zu können wie er will ist sicherlich möglich lt. seinen AGBs, aber Geld zurück und damit Kaufvertrag im Prinzip zu stornieren sicherlich nicht. Das Objekt selber, nämlich die Grafikkarte kann er Wandeln.

Das heißt jetzt was sicherlich nicht richtig ist, der Kunde bekommt sein Geld zurück minus Nutzung ( welches hier der Verkäufer bestimmt) und muß einen neuen Kaufvertrag abschließen um eine gleichartige Graka zu bekommen. Das ist völliger Quatsch - Wandlung nur wenn die Nachbesserung fehlschlägt, aber nicht in Geld sondern dieses nur bei Schadenersatz, ansonsten und unabhängig von der Gewährleistung, Erfüllung des Kaufvertrages mit allen folgen und das hat er jetzt nicht weil er keine Graka hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Sapphire schickte mir das:

Unser dt. Vertriebsoffice führt in Fällen wo der Händler sich weigert/nicht
mehr existiert kulanterweise den Umtausch durch, allerdings dauert es in
diesem Falle länger, da die umzutauschenden Karten immer erst in unserem
Werk in Hongkong angefordert werden müssen. Alleine bis zum Eintreffen der
angeforderten Karte(n) vergehen im Schnitt 8-10 Wochen (je nach
Verfügbarkeit der Karte auch deutlich kürzere Wartezeiten möglich!).


:) also gar nix machen, weil es die Karte "nicht" mehr gibt, glaub ich nun aber auch net... naja muss ich mich überraschen lassen. :)
 
Also Sapphire schickte mir das:

Unser dt. Vertriebsoffice führt in Fällen wo der Händler sich weigert/nicht
mehr existiert kulanterweise den Umtausch durch, allerdings dauert es in
diesem Falle länger, da die umzutauschenden Karten immer erst in unserem
Werk in Hongkong angefordert werden müssen. Alleine bis zum Eintreffen der
angeforderten Karte(n) vergehen im Schnitt 8-10 Wochen (je nach
Verfügbarkeit der Karte auch deutlich kürzere Wartezeiten möglich!).


:) also gar nix machen, weil es die Karte "nicht" mehr gibt, glaub ich nun aber auch net... naja muss ich mich überraschen lassen. :)

Da warteste etz 2 Monate dann kommt (auch nur auf deine Anfrage) auch zurück dass sie die Karte nicht mehr tauschen können...was das dann in deinem Fall bedeutet (E-Bug) kannste ja dann posten...
 
Ich finde das der Betrag mehr als gut ist für die karte. Hättest du die im MP verkauft würdest du nie 103€ bekommen. Ne gebrauchte 3870 bekommst doch ab 60€, freu dich über die 43€ und die 3870.
Du sagst du musst draufzahlen, aber bedenkst dabei nicht das deine Karte gebraucht war und du mit einer neuen Rechnet. Und ein 3/4 Jahr ist für HW ne halbe Ewigkeit.
Finde das ist das Beste was dir passieren konnte ;)
Was sein kann, ist das du auf einen gleichwertigen Austausch bei hoh.de bestehen kannst(sapphire ist nicht dein Vertragspartner sondern hoh! vergess das dabei nicht).
Soll sich hoh um einen Ersatz kümmern
 
@rolle1112: Sorry, aber das ist Unsinn.

Wenn Reparatur und Tausch gegen identisches Produkt nicht moeglich sind, ist das Recht auf Nachbesserung nicht verwirklichbar. Bliebe noch Minderung (die aber nur sinnvoll ist, wenn die Sache mit Einschraenkungen nutzbar bliebe - also etwa, wenn nur noch einer von zwei DVI-Ausgaengen funktionieren wuerde) oder eben Ruecktritt vom Vertrag.

Und es geht nicht um eine Nutzungspauschale, sondern um die Rueckgewaehr gezogener Vorteile. Der Kaeufer hatte immerhin sieben Monate eine Grafikkarte zur freien Verfuegung.
 
Warum ist dieser Thread als "Kaufberatung" gekennzeichnet ... ?

Die Gewaehrleistung sichert dem Verbraucher zu, dass die Sache frei von Sach- und Rechtsmaengeln ist. Die Gewaehrleistung ist fuer den Zeitraum von laengstens 24 Monaten ausschliesslich gegen den direkten Vertragspartner, typischerweise den Verkaeufer, zu beanspruchen. Kleine, aber feine Einschraenkung: ab dem siebten Monat muss der Verbraucher beweisen, dass der geruegte Mangel schon im Zeitpunkt des Gefahrueberganges (Kauf / Versand) bestand. Nur in den ersten sechs Monaten wird das Gegenteil angenommen und ist der Verkaeufer beweisbelastet.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, die in diesem Fall von SAPPHIRE gewaehrt wird.

Was heisst das nun konkret?

1. Mangels hellseherischer Faehigkeiten haettest Du dem Haendler unzweideutig mitteilen muessen, ob du Ansprueche aus Gewaehrleistung oder Garantie geltend machst. Ansonsten kann dieser davon ausgehen, dass die Gewaehrleistung beansprucht wird, was er scheinbar ja auch getan hat.

2. Dass der Umstand, dass Du nicht -z. B. per Gutachten- beweisen musstest, dass der ursaechliche Fehler von Anfang an bestand, bereits Kulanz des Haendlers war. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Karte(n) ja uebertaktet war(en), nicht ganz unbedeutend, finde ich?

3. Dass Der Haendler im Rahmen der Nacherfuellung, wenn die Nachbesserung nicht moeglich ist (keine Reparatur durch Hersteller und auch kein Austausch moeglich), rueckabwickeln (vom Vertrag zuruecktreten) kann. In diesem Fall sieht das BGB vor, dass ein gezogener Nutzen zurueckzugewaehren ist. Das hat nichts mit Wertersatz zu tun (die Sache ist ja defekt und damit objektiv ohnehin wertlos) - vielmehr sollen die Vertragsparteien so gestellt werden, wie sie gestanden haetten, haette es den Vertrag nicht gegeben. Wuerdest Du nun den ungeminderten Kaufpreis erstattet bekommen, haettest Du ein 3/4 Jahr lang eine Grafikkarte zum Nulltarif gehabt - und das kann wohl kaum richtig sein?

Weshalb meiner Meinung nach das Vorgehen des Haendlers auch voellig in Ordnung ist.

grds ist das mit einem sog. "wertersatz" nach bgb richtig. vgl. aber dieses urteil des eugh: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-b...usuel=&domaine=&mots=rücktritt+bgb&resmax=100

ergebnis: das deutsche recht ist europarechtswidrig, d.h. die entsprechende regelung muss geändert werden. grund: der händler hatte seine chance eine nacherfüllung durchzuführen. schafft er das nicht, ist nach fristsetzung bzw deren entbehrlichkeit ein rücktritt durch den käufer möglich. dies scheint vorliegend abgelaufen zu sein. ein wertersatz ist damit in aller regel nicht rechtmäßig.
richtig ist weiterhin, dass ab dem 7.monat die beweislastumkehr des § 476 bgb nicht mehr greift, d.h. der kunde eine bereits im zeitpunkt des kaufs vorhandene mangelhaftigkeit beweisen müsste.
ABER: hier scheint der verkäufer die mangelhaftigkeit anerkannt zu haben, sonst hätte er nix gemacht. auf eine rein kulanztechnische abwicklung hat er auch nicht hingewiesen. folglich sollte man als kunde sein recht weiterhin verfolgen. das ist zumindest meine erfahrung und war bisher immer erfolgreich.


@rolle1112: die alte "wandelung" gibts nicht mehr, jetzt rücktritt.

sry für das klugscheissen, aber es geistern so viele halbweisheiten was den verbrauchsgüterkauf angeht auch hier im forum herum, ich konnte nich anders.
duvo
 
Eine Wandlung vom Händler in eine Leistungsmäßig gleichwertige Karte ist möglich - aber wie es aussieht will der Händler es nicht weil er bekloppte Vertiebsvereinbarungen mit Sapphire hat. Er bleibt nämlich auf seinen Kosten sitzen und wälzt das jeztz auf den Kunden ab.

Auslaufmodell, war es das schon vor einem Jahr??? Und wenn hat der Händler das Risiko später im Garantie bzw. Gewährleistungsfall mit einer amderen Graka nachzubessern bzw. zu Wandeln. Hat er damals daruf hingewiesen das es ein Auslaufmodell ist und sie Dir billiger angeboten ?

Wenn heute ne gleichartige (Leistung) Graka 119 Euro kostet und Deine damals 133 Euro
sollte Dir der Händler zusätzlich zur Graka für 119 die Differenz auszahlen ansonsten hat er sich bereichert.
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@rolle1112: die alte "wandelung" gibts nicht mehr, jetzt rücktritt.

sry für das klugscheissen, aber es geistern so viele halbweisheiten was den verbrauchsgüterkauf angeht auch hier im forum herum, ich konnte nich anders.
duvo

Du hast Recht, er kann dann den gesamten Kaufpreis zurückfordern !

Der Rücktritt ist aber das Problem, weil er dann die Karte genutzt hat, deswegen hätte ich mich darauf nicht eingelassen sondern auf Erfüllung geklagt weilsie möglich ist (durch andere Graka)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe da nur einen Schlussantrag im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vom 18. Februar 2009, der mit den Worten endet, sie (die Anwaeltin) sei "der Auffassung, dass eine nationale gesetzliche Regelung (...), die besagt, dass der Verkaeufer (...) Wertersatz fuer die Nutzung des gelieferten Verbrauchsguts verlangen kann, (...) nicht (...) in den Regelungsspielraum der Mitgliedstaaten faellt." ... ?

EDIT:

"Wandlung in eine leistungsmaessig gleichwertige Karte" ... was denn nun - Wandlung oder Tausch? Eine "leistungsmaessig gleiche Karte" verlangen zu koennen ist in etwa so, als koennte der Verbraucher von VW verlangen, ihm einen ASTRA zu beschaffen, nur weil gerade kein GOLF als Ersatz auf dem Hof steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 103€ sind doch gut verstehe die Aufregung nicht :confused: hätte er eine "neue" HD3870 bekommen, die nur 60€ Wert hat, wäre das doch schlechter.

Die andere HD3870 noch verkaufen und eine 4870er nehmen und sich über mehr Leistung ohne die CF Probleme freuen.
 
Ich denke es geht auch gar nicht drum ob das jetzt "gut" oder "schlecht" ist!

Sapphire hat wie rolle1112 schreibt die Gefahr durch die Garantie übernommen. Und die ist nunmal zu erfüllen. Daher ist es doch unerheblich wer Vertragspartner ist. Sapphire müsste dann eben HoH eine Ersatzkarte schicken die HoH weitergibt. Das passiert aber nicht und HoH versucht klar erstmal Kosten auf den Kunden abtzuwälzen. Das Problem liegt hier eindeitug beim Hersteller der seinen Garantiepflichten nicht nachkommt. Dann darf er keine Garantie geben wenn er zu blöd ist nach einem Jahr ein "Auslaufmodell" zu ersetzten/reparieren!
 
Ich sehe da nur einen Schlussantrag im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vom 18. Februar 2009, der mit den Worten endet, sie (die Anwaeltin) sei "der Auffassung, dass eine nationale gesetzliche Regelung (...), die besagt, dass der Verkaeufer (...) Wertersatz fuer die Nutzung des gelieferten Verbrauchsguts verlangen kann, (...) nicht (...) in den Regelungsspielraum der Mitgliedstaaten faellt." ... ?

EDIT:

"Wandlung in eine leistungsmaessig gleichwertige Karte" ... was denn nun - Wandlung oder Tausch? Eine "leistungsmaessig gleiche Karte" verlangen zu koennen ist in etwa so, als koennte der Verbraucher von VW verlangen, ihm einen ASTRA zu beschaffen, nur weil gerade kein GOLF als Ersatz auf dem Hof steht.

Genau VW, überleg Dir mal wie die Deine o.g. Auslegung zum Kauf dann ankommen würden !

Kaufe VW - VW Kaputt - VW kann will nicht Nachbesseren - VW erstattet mir ne Differenz aus Kaufpreis und meiner Nutzung, dann kann ich gleich nen Leasing eingehen weil kein echter Kauf mehr stattgefunden hatt.
 
Eben! So ein Mist funktioniert eben nur bei Hardware so hervorragend. Hier werden Pflichten immer schön von einem auf den andern geschoben...
 
So sieht es aus, ich kann nur sagen das alternate mir nach zwei Jahren ein defektes Enermax Liberty getauscht hat und das nagelneu. Auch wenn es andere Probs mit dem Händler gibt bzw andere haben. In dem fall wo das Recht nicht weiterhilft sollte man versuchen zu verhandeln mit hoh.
 
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