Mich führt der Weg ins Forum, da ich wegen solchem Kinkerlitz kein Gericht bemühen werde. Außerdem war der erste Gedanke hier wissen zu wollen, ob das üblich ist, dass 2 verschiedene Riegel kommen.
Zudem seit ihr es ja gewesen, die sofort mit irgendwelchen juristischen Halbwarheiten ankamen. Ich wollte nur, dass man mir 2 gleichwertige Riegel gibt, mir hätte sogar der Tausch des einen falschen gelangt. Aber nein, man kommt mir mit nem 14 Tage RGR, das in dem Fall einfach unerheblich ist.
Natürlich ist es die sauberste Lösung das Zeug innerhalb 14 Tagen zurückzugeben, da ich dann alle Möglichkeiten habe.
Zudem kann ein Anruf schon ein Nachweis sein, nämlich genau dann, wenn ich auf Lautsprecher schalte und ein Zeuge das Gespräch mithört.
firmen bzw. nicht privatkäufer haben allg. kein rückgaberecht. lediglich die gewährleistungsgarantie.
Das habe ich nicht behauptet. Bei einem offensichtlichen Mangel, sofern das Geschäft unter Kaufleuten stattfindet, hat der Mangel binnen 14 Tagen angezeigt zu werden, andernfalls gilt Schweigen als Zustimmung. Der Mangel wird in Kauf genommen und gebilligt.
Du verwechselst immmer noch das Rücktritts- bzw. Rückgaberecht gem. §355 BGB vor kurzem noch FAG, mit dem Sachmängelrecht. Die Sachmängelhaftung gilt unabhängig von dem 14-tägigen RGR.
Allein dadurch, dass ihr mit den 10 Tagen bei offensichtlichem Mangel, die 14 Tage des §355 BGB untergrabt widersprecht ihr euch doch selbst. Sollte ich nach 10 Tagen den Mangel nicht gemeldet haben, dann kann ich mich am elften immer noch auf das Rücktrittrecht berufen. Also ist die Klausel doch wenig sinnvoll. Die meisten Firmen habe im übrigen 4 Wochen in den AGBs verankert.
muss ein mangel an der ware ebenfalls rechtzeitig innerhalb weniger tage gemeldet werden
Das stimmt so einfach nicht. Wenige Tage würde eine unerwartet kurze Frist darstellen. Sage mir doch worauf du das stützt.