Mieter/Vermieter Recht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Mr.$m17h

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
23.04.2006
Beiträge
350
Ort
Hannover
Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. einer Haus Vermietung.
Mein Vater und mein Onkel haben 1 Haus geerbt, vermieten dieses aktuell.

Der Mieter hat nun gemeint das mein Vater und mein Onkel die Schlüssel abgeben sollen, das die kein Recht haben weiterhin Schlüssel zu besitzen.
Jedoch ist es ja weiterhin Eigentum von meinem Vater und meinem Onkel, somit haben diese auch ein Anrecht auf den Schlüssel?

Der Vermieter muss ja Zugang haben zum Gebäude im Notfall?
Kennt sich da evtl. jemand von euch aus oder hat eine Informationsseite bzgl. dieses Themas?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Google, erstes Ergebnis.;)
Fragestellung: darf vermieter schlüssel behalten
 
Der Mieter ist meines Wissens im Recht, der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel und darf ebenso wenig die Wohnung betreten.

In dem Fall darf der Mieter sogar die Schlösser seiner Wohnung austauschen.

Notfälle sind da was ganz anderes, da kommt es aber auch nicht unbedingt darauf an die Tür so schonend wie möglich zu öffnen.

Der Vermieter hat allenfalls Besichtigungsrecht. Turnusmäßig darf er die Wohnung betreten um deren Zustand zu überprüfen. Außerdem hat er das Besichtigungsrecht, wenn es um Modernisierung und Sanierung der Wohnung geht.

Hier ein paar Links dazu:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4363A.htm

http://www.hr-online.de/website/rub...k=3642&key=standard_document_35248750&seite=3
 
rechtsfrage, ich dachte sowas gehört geschlossen?
 
http://www.hardwareluxx.de/community/showthread.php?t=357303 :wink:

rechtsfrage, ich dachte sowas gehört geschlossen?

Benutz das nächste mal einfach diesen Button:
report.gif
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh