Kindergeld während des Studiums?

sapphire_fan

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Ich schreibe höscht Wahrscheinlich im falschen Unterforum, also bitte verschieben.
Also der Threadtitel verrät schon alles. Ich möchte euch mal fragen ob man während der Studium- Zeit auch Kindergeld bekommt. Ich bin momentan quasi arbeitslos und ich frage mich gerade ob man KGeld und während Übergangszeiten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kriegt, oder muss ich ALG II beantragen während der Wartezeit?
 
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In der Übergangszeit musst du dich arbeitslos melden, bzw. korrekter ja "arbeitsuchend".
Während dem Studium gibts auch Kindergeld, dazu muss jedes Semester die Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden (frag mich jetz aber bitte nicht wo, ich geb die immer nur meiner Mutter mit :d)

Kindergeld gibts aber nur bis zu nem bestimmten Alter. Ende des 26. Lebensjahres+bund/zivi-zeit sofern man Jahrgang 1982 oder später ist.
Und der Anspruch besteht nur, solang das Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Bei Bafög zählt hier afaik nur der Zuschussanteil. Die Grenze liegt soweit ich weiß bei 7680 euro im Jahr.

Schau aber vor allem zu den Grenzen lieber nochmal selbst nach ;)

edit: die Altersgrenze etwas präzisiert ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, man kann weiter kindergeld bekommen (bis 25). es hängt allerdings von der höhe deines eigenen einkommens ab und darf die eingangssteuersatzsumme von circa 7600€ nicht überschreiten. dabei muss berücksichtigt werden, dass die lohnnebenkosten aufgrund eines gerichtsurteils (google!) abgezogen werden können. sofern du also nicht mehr als circa 10000€ verdienst, solltest du auch weiter kindergeld beziehen können.
 
In der Übergangszeit musst du dich arbeitslos melden, bzw. korrekter ja "arbeitsuchend".


Falsch!
was du meinst heißt Ausbildungssuchend.
Ist ein kleiner aber feiner Unterschied, der mich mehrere Stunden auf dem Amt gekostet hat :fresse:


und das musst du auch nicht, sondern du kannst. Du musst es nur machen wenn du Kindergeld beziehen willst.

Und die Imma-Bescheinigung wird an die Familienkasse geschickt.


Anmerkung:
Du wirst wahrscheinlich zu einer Beratung ins Arbeitsamt/ Arbeitsagentur *oder wie sie sich heute auch nennen mögen* gebeten, in der dir der Berater für Ausbildungen eine Ausbildung anlachen will.
Sag gleich von Anfang an. Ich will studieren und begründe extra warum du keine Ausbildung machen willst.
Bestehe aber von Anfang darauf, dass dir das Schreiben welches du gestempelt und unterschrieben haben willst fürs Kindergeld gleich am Anfang gemacht wird. Wenn du Pech hast wollen sie erst das Gespräch führen.

Und die verstehen die Sätze "Ich will keine Ausbildung machen" "Ich will studieren" sehr sehr schlecht. Keine Ahnung wieso.... aber sie hören nur das was sie wollen :fresse:
und wie ich schon schrieb kann das folgende Gespräch lange dauern :fresse:


lg Akba :drool:
 
no prob! wenn du kein eigenes einkommen hast oder eines das unter dem freibetrag liegt, unter 27 wohnst und noch bei deinen eltern wohnst steht dem kindergeld nix im weg!

WICHTIG: WENN DU ARBEITSLOS BIST, MELDE DICH AUCH ARBEITSLOS, DADURCH ENSTEHEN DIR NUR VORTEILE Z.B. WIRD DER ZEITRAUM BEI DER RENTE BERÜCKSICHTIGT!AUSBILDUNGSSUCHEND REICHT NICHT! ICH WEIß ES 100%IG!
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] und noch bei deinen eltern wohnst steht dem kindergeld nix im weg!

Ich hab irgendwo gelesen, dass dies bei leiblichen Kinder nicht der Fall sein muss. Was stimmt denn nun? Und war da nicht noch irgendetwas, dass der Kindergeldanspruch entfiele, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen? Begründet wurde dies doch damit, dass das Kindergeld zur Stütze des Unterhalts gedacht ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das noch stimmt.
 
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also muss ich mich als arbeitslos melden und ALG II abkassieren oder wie?
edit: nur in der Übergangszeit versteht sich
 
Arbeitslos melden auf jeden fall, alg2 kannst du zwar beantragen aber du kriegst garantiert keins! Um Alg 2 zu beziehen muss bedürftigkeit vorliegen...
d.h. dass du ohne keine lebensgrundlage hättest! aber deine eltern stehen ja für dich ein!
 
zwischen ABI und Studium bist du Arbeitslos.

ALG1 kriegst du nicht da du nicht einzahlt hast.
ALG2 kriegst du wenn du unter Bedürftigkeit fällt.

Spar dir den ALG2 Bescheid zuviel Aufwand für nix.
Geh lieber arbeiten oder mach ein Praktikum was du dir im Studium anrechnen lassen kannst
 
also ich hab schon ma in der Schulzeit über zich ecken gehört dass sich die schüler oder ein paar alg geholt haben und so locker 400 im monat hatten. Das kann doch nicht mit rechten dingen zu gehen
 
also ich hab schon ma in der Schulzeit über zich ecken gehört dass sich die schüler oder ein paar alg geholt haben und so locker 400 im monat hatten. Das kann doch nicht mit rechten dingen zu gehen
...Gerüchte allenthalben - Stichwort: Sozialbetrug & Co.

Deshalb mein Tipp: vertraut nicht blind auf das Schulhofgelaber, sondern macht euch besser selbst bei den zuständigen Behörden, Stellen und Einrichtungen sachkundig. Auskünfte gibts kostenlos. Ein Telefonanruf vorab, um festzustellen, welche Unterlagen beigebracht werden müssen, dürfte in der heutigen Zeit kein Problem darstellen, gelle?! :)

Links zum Thema:
Kindergeld zwischen Abitur und Studium

Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung wird in der Regel Kindergeld gezahlt und zwar bis zum 27. Lebensjahr des Kindes. Die Kindergeldzahlung endet mit dem Abschlussexamen bzw. dem Zeitpunkt, an dem das Prüfungsergebnis der Prüfung offiziell mitgeteilt wird, auch wenn das Kind weiter immatrikuliert bleibt. Ein Praktikum zählt zum Studium, vor allem dann, wenn es in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist. Ebenfalls wird Kindergeld für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen Abitur und Studienbeginn gezahlt. Das gilt auch, wenn über die Bewerbung des Kindes noch nicht entschieden ist. Pausen vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, Ersatzdienst, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr gelten ebenfalls als Übergangszeiten, wenn sie nicht länger als vier Monate dauern.
--> Quelle: Informationen bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit
Üblicherweise beantragen und erhalten die Eltern das Kindergeld. Leisten diese jedoch keinen Unterhalt, obwohl sie dies müssten, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen ("Abzweigung").
Ob das Kind noch bei den Eltern wohnt, spielt keine Rolle für das Kindergeld.
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedeN unverheirateteN StudierendeN (allgemeiner gesprochen: AuszubildendeN) bis zum 25./26./27. Geburtstag (geboren 1983 oder später/geboren 1982/geboren 1981 oder davor), plus Zeiten des Kriegs-/Ersatzdienstes.
Kindergeld wird nur gewährt, wenn das jeweilige Kind nicht zuviel verdient (im Kalenderjahr sofern das ganze Jahr Kindergeldanspruch bestand: 7680 Euro, meist sogar mehr - siehe hier). BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG als zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%).
Die Höhe des Kindergelds beträgt 154 € je Kind, für das vierte und jedes weitere Kind gibt es 179 €.
Auch während Übergangszeiten (z.B. zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) kann es Kindergeld geben. Allerdings darf dieser Zeitraum vier Monate nicht überschreiten.
--> Quelle :)
 
Falsch!
was du meinst heißt Ausbildungssuchend.
Ist ein kleiner aber feiner Unterschied, der mich mehrere Stunden auf dem Amt gekostet hat :fresse:

Ich hab mich ARBEITsuchend gemeldet zwischen Zivi und Studium, nicht ausbildungsuchend. Sofern sich hier nicht seit der Arbeitsmarktreform etwas geändert hat also nicht falsch.
Fürs Amt solltes ja eigentlich auch egal sein, als was man sich meldet (weiß ich allerdings nicht, war schon länger nimmer da ^^), man muss denen ja nicht auf die Nase binden, dass man sich nur wegen Kindergeld meldet (darauf reagieren einige Bearbeiter nicht sonderlich erfreut und pisacken einen entsprechend). Insgesamt sollte man, nachdem man noch keinerlei ausbildung hat bei arbeitssuchend weniger angebote kriegen, und die willst du ja im endeffekt eh nicht. (Vorsicht, ist reine Spekulation meinerseits ;))

Achja, je nachdem auf was für einen Bearbeiter man trifft kann der Besuch recht schnell und unkompliziert gehen oder aber leider auch stundenlang kreuz und quer durchs Amt gehen
 
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Steht doch da. Ruf vorher an und frag ;)
Mhh, ich glaub ich bin blind^^ ich seh da nichts.
Anrufen muss ich mal schaun ob ich das morgen schaffe meine Mutter wollte mich eigendlich mitnehmen und mich dort absetzt wenn sie zur Arbeit fährt. :shot:

Noch eine Frage meine Ma meint sie müsse ihrem Arbeitgeber etwas vorlegen, ist das dann die Arbeitslosen Bescheinigung? Sonst war es immer eine Schulbescheinigung.
 
ich sag mal so, wenn du Eltern hast, die mit dir noch ein Wort reden is das alles kein Problem ...
diese Bürokratie bei den Familienkassen.. es gibt sowas wie Abzweigungsantrag ..Mei alder ich sag dir , wenn dei Eltern mit dir nichts mehr zu tun haben wollen.. und dann ohne Unterschrift derer so ein Antrag durchgehen zu lassen
Ich hab 6 Monate mit der Familienkasse debattiert, das endlich freizuschalten (gab natürlich auf 6 Monate rückwirkend die Nachzahlung) ..aber echt ..ständig alle Formulare an die Alte geschickt, wo es ständig in den Reißwolf kam.. und jetzt Anfang des Jahres sollte ich Einkommensnachweis erbringen .. denkst davon wusste ich was ? .. hab erst davon erfahren, als mir die Zahlung eingestellt wurde.. Gleich erstmal Stress gemacht bei der FamKa .. dann von dem Nachweis erfahren, gleich die falschen Formulare gesandt bekommen, gleich nohcmal so ne Azubi zur Schnecke gemacht.. dann die richtigen bekommen, wieder gefightet (seit April/Mai) und jetzt erst nen Bescheid bekommen "Ende Juli stellen wir die Zahlung ein" .. ich bin mal gespannt ob ich die Monate rückwirkend ausgezahlt bekomme .. :shot:

Ehrlich, wenn hier "Täglich grüßt das Murmeltier" wäre und mich 1 Jahr zurückversetzt, ich würd die Frau anzeigen und verklagen .. bevor ich mir nochmal so ein Stress antu ... (sorry bei dem Thema kommt mir echt die Galle hoch)


Ansonsten ist es so wie hier schon gesagt wurde...
 
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:fresse:

Wollte nur kurz berichten. Bin zum Amt hin, hat sich rausgestellt das sie umgezogen sind das Alte gebäude wo sie früher waren und hier nur noch "Hartz4 Amt" ist, "Empfangs-,Informationdame" war richtig nett!
Beim richtigen Arbeitsamt war die Empfangsdame zum :rolleyes: ne schnute gezogen wie sonst was und die Mundwinkel am Boden. Sie hat kurz ein paar fragen gestellt hat mir dann einen Zettel von der Fam.-kasse in die Hand gedrückt und rausgeschickt. Aber in einem unhöflichen Ton :-[
So nun versuch ich gard mit der Fam.-kasse zu telefonieren entweder besetzt oder es geht keiner ran :(
 
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