[Sammelthread] Immobilien

das ist ja noch nicht der Zahlbetrag. Der Messbetrag wird noch mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert.

Bei uns wird es vermutlich ebenfalls etwas teurer. Aktuell bezahlen wir ~56€ im Quartal. Unser Messbetrag wurde auf ~82€ ermittelt, der Hebesatz beträgt aktuell 350%.

82€ x 350% = 287€ jährlich

Im Quartal werden wir dann wohl knapp 72€ bezahlen müssen (wenn sich der Hebesatz nicht mehr ändert).

EFH 160m² Wohnfläche, 700m² Grundstück in Bayern.
 
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Gibts eigentlich eine "ordentlich" Software für Grundrisse, welche einem auch die Wohnfläche ausrechnet?

Ich habs dann doch mit Fusion360 und dem Taschenrechner gelöst.

Jetzt werde ich das denke ich nachher mal Skaliert ausdrucken und dann mal Papiermöbel schieben, mal sehen ob sich eine andere Raumaufteilung finden lässt. Die Säule im Wohnzimmer nervt leider :/

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Bayern hat ja ne andere Berechnungsmethode, von daher ist der Vergleich da vermutlich schwierig.

Natürlich wird jeder die Hebelsätze anpassen, einige nach oben, einige nach unten.
Den genauen Betrag werden die meisten ja erst 2024 erfahren, aber dann dürfte es für nen Einspruch gegen die festgelegten Messbeträge ja zu spät sein.
Deshalb die Frage ob man da auch was achten muss. Den Boris und meine gemachten Angaben kann ich natürlich recht simpel prüfen, ob die Rechnung an sich und die Faktoren richtig sind ist ja ne andere Sache.

Bis dato sind es hier 131,37 Euro * 390%, aber das ist wie gesagt im Grunde ja belanglos.
 
aber mit welcher Begründung willst du Einspruch einlegen? Jetzt trudeln ja langsam die ersten Bescheide ein, ich würde es einfach in den nächsten Monaten mal verfolgen. Da wird es sicher genug geben die sowas sachkundig prüfen können.

Wenn ich jetzt nicht gerade ein Haus in Stuttgart, Hamburg oder München habe, würde ich es erst mal entspannt sehen.
 
Es gibt so formelle Einsprüche, die man nur erhebt um nichts verjähren zu lassen. Da müsste man echt mal ne rechtliche Expertise zu haben.

Im Endeffekt aber ganz logisch. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen wenn du meinst er ist fehlerhaft. Damit hat die tatsächliche Erhebung durch die Gemeinde nichts zu tun - da könnte man lediglich den Hebesatz anfechten.
Insofern muss man jetzt den Bescheid prüfen.

In Niedersachsen wird der Bodenrichtwert garnicht abgefragt.
Aber die Richtwerte wurden zumindest hier ordentlich angehoben dieses Jahr.

2019 bei Kauf der Immo waren es noch 120€/m² - jetzt sind wir bei 200€.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da reden wir aneinander vorbei. Ich möchte natürlich keinen Einspruch erheben, ich wollte wissen ob ich es sollte um zu verhindern, dass ein Rechenfehler oder eine fehlerhafte Angabe dafür sorgt, dass ich die nächsten 20 Jahre zu viel zahle.
Evtl. gibts ja ein paar Punkte die Seitens der Finanzämter gerne zuungunsten des Bürgers ausgelegt werden auf die man achten sollte.
 
Es gibt noch "fehlerbeseitigende Fortschreibungen".
Wenn da ein Fehler drin sein sollte, wird man den aber sowieso korrigieren können indem man einen neuen Bescheid abgibt.
Der jetzige ist dann halt für das Jahr gültig.
Das FA wird nicht auf Jahre an einem fehlerhaften Bescheid festhalten.

Da die Berechnung einheitlich erfolgt, können Fehler ja vermutlich auch nur in den eigenen Angaben liegen. Das sollte man jetzt auf jeden Fall prüfen wenn der Bescheid da ist.
 
Heute die neue Wohnung übernommen, da war noch ein (bereits gemeldeter) Schaden im Schlafzimmer an einer der Balkontüren. Was mich dann doch erstaunt hat, scheinbar ist das komplette untere Scharnier verbogen und jetzt geht die Tür einfach nicht mehr richtig zu, habe auf der rechten Seite und unten jeweils fast 1cm spalt o_O Das zieht natürlich wie Hechtsuppe. Wie schafft man sowas :fresse:

Hat wer nen Tipp wie ich das provisorisch abdichten kann damit ich da zumindest die kalten 5° Nächte nächste Woche überstehe ohne massiv zum Fenster raus zu heizen? Der Tischler der es repariert kommt erst Freitag nächste Woche und ich zieh am Dienstag ein 🥶

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Heute die neue Wohnung übernommen, da war noch ein (bereits gemeldeter) Schaden im Schlafzimmer an einer der Balkontüren. Was mich dann doch erstaunt hat, scheinbar ist das komplette untere Scharnier verbogen und jetzt geht die Tür einfach nicht mehr richtig zu, habe auf der rechten Seite und unten jeweils fast 1cm spalt o_O Das zieht natürlich wie Hechtsuppe. Wie schafft man sowas :fresse:

Hat wer nen Tipp wie ich das provisorisch abdichten kann damit ich da zumindest die kalten 5° Nächte nächste Woche überstehe ohne massiv zum Fenster raus zu heizen? Der Tischler der es repariert kommt erst Freitag nächste Woche und ich zieh am Dienstag ein 🥶

Anhang anzeigen 797353

Zum Beispiel tesamoll Standard I oder P- Profil, eine Lage auf den Rahmen, eine Lage auf die Tür. Gibt’s im Baumarkt oder Online. Ansonsten mal die anderen Profile abchecken.
 
Tür auf, Kompriband auf die Gummilippe, Tür zu und dann bis der Tischler kommt auch zu lassen
 
Danke für die Tips. Ich mach es jetzt einfach mal davon abhängig ob ich noch wegen was anderem in den Baumarkt muss, dann hol ich mir irgend ein provisorisches Band, ansonsten Handtücher :fresse:
Tür auf, Kompriband auf die Gummilippe, Tür zu und dann bis der Tischler kommt auch zu lassen
Das hört sich wirksam an, aber ich trau mich glaub nicht die Tür aufzumachen, hab Angst dass die Tür nachher gar nicht mehr zugeht oder sich noch mehr aushängt o_O
Wetterbericht für nächste Woche scheint über 10° zu sein, d.h. es wird hoffentlich nicht so schlimm.
 
Jemand ne Idee oder eine Anregung für eine Außendämmung die gleichzeitig fertige Fassade ist und nicht hässlich?

Hab am Altbau außen rund 80mm Platz für eine Hochleistungsdämmung. Würde das auch nur an der Nordseite und im kalten zugigen Tunnel machen wollen.

Haben leider nur eine ganz kurze Traufe (die angesprochenen 80mm sind die Breite des Holzes an dem die verkleidung angebracht ist). Also kann es nicht ohne extrem viel Aufwand dicker werden.
 
Vielleicht wäre Isolierklinker ne Option? Hat unser Nachbar vor ca. 4-5 Jahren machen lassen. Der hatte auch nur sehr wenig Dachüberstand und ist sehr happy damit. Gibt es in verschiedenen Stärken.

So was in der Art: https://federmeister.de/fassaden-wissen/klinkerfassade/isolierklinker/
Falls es Dich näher interessiert, kann ihn fragen, welche genau er hat.
 
oder einfach 60 mm dämmung und verputzen?
 
Lohnt sich 60mm überhaupt?
Bei einem Kosten/Nutzen Verhältnis bzw. der Amortisationsrechnung bleiben die Kosten für die Arbeit ohne Material ungefähr gleich, bei besserer Dämmung würde man mehr erreichen.
Klar, die geringe Traufe ist natürlich ein Problem.
Aber Angebote sollten das ja berücksichtigen und dann kann man schauen was man für welchen Effekt bereit ist zu zahlen.

PS: wir haben 2019 mit der neuen Gasbrennwertheizung nur die Zwischensparrendämmung im Dach neu gemacht, war damals ein guter BreakevenPoint ...
 
oder einfach 60 mm dämmung und verputzen?
Wäre ja das normale Vorgehen, aber ich würde das alles selbst machen wollen - und Verputzen kann ich absolut nicht. Die Leibungen die ich beim Umbau im Haus verputzt habe sehen scheußlich aus.

Deshalb die Frage nach einer simplen Lösung - ankleben oder anschrauben und fertig.
Wollte ursprünglich, weil die Fassade sich schon ausgeblasen ist, einfach Rhombus vorgeknallt. Aber Lärche kann ja keiner bezahlen aktuell, und sibirische Lärche gibt's ja nicht mehr.
 
naja, wenn ich in dem link sehe was diese klinker kosten, das ist auch nicht mehr wirklich günstig.

als alternative gibt es noch diverse varianten aus metall.
 
Ich hab nichts gegen so eine Plattenoptik. Im ursprünglichen Entwurf für den Anbau waren Trespa-Platten in Ral7016 vorgesehen.
Dachte halt es gäbe sowas vll. im Verbund mit einer Dämmung. Solche Kunststoffdinger die aussehen wie Klinker sind irgendwie schon wieder too much (und auch teuer).
Vermutlich würde nur Trespa auch schon was bringen mit Luftschicht dahinter. Die dämmt ja auch.
 
Ist halt nicht viel Platz. Theoretisch ja.

Dachte es gäbe halt evtl ein gutes Verbundsystem.

Andere Frage: unsere Schiebetür hat am starren Teil eine schwarze Kunststoffrinne innen in der sich Tauwasser und Wasser von dem Schiebeelement sammel wenn das nass war und geöffnet wird.
Diese Rinne hat einen Ablauf, und außen am Fenster ist sich so ein Ablauf, da ist aber keine Öffnung nach draußen.
Das Wasser sammelt sich unter der Schiene.
Das ist doch nicht richtig oder?
 
heute ein neuer zeitungsartikel über mein bauvorhaben, halbe seite :fresse:
anwälte eingeschaltet ist der beste satz :fresse:

Hintergrund: "Gemeinde will Einfamilienhäuser und keine Einzelhäuser mit mehreren Wohneinheiten." Aber so habe ich das Grundstück nicht gekauft.
„Bei Ausweisung des Baugebietes war es Absicht der Gemeinde bezahlbares Wohnen für die Anwohner zu ermöglichen. Der bis dato gültige Bebauungsplan widerspricht der ursprünglichen Absicht." :fresse:

Das Argument kannst du für 1, 2 oder 100 Wohneinheiten bringen, es hat gar keinen zusammenhang mit der Absicht der Gemeinde...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte schon einmal fragen, wie dein Projekt läuft. Also noch immer der Streit mit der Gemeinde.
Inzwischen sind die Zinsen auch auf einen ganz anderen Niveau, was das Ganze auch nicht wirklich attraktiver macht.
 
Ich muss nach der Gemeinderatssitzung dieser Woche noch mit meinem Anwalt quatschen. Bürgermeisterin meinte die Gemeinde hat 0,0% Schaden zu tragen. Mein Anwalt hat aber seit Ende Juni schon wegen dem möglichen Schadensersatz Briefe geschrieben. Jetzt muss ich ihn nochmal Fragen wer jetzt Recht hat, wir oder die Gemeinde.

Ich sehe 3 Angriffspunkte:
1) blanko Veränderungssperre in der Form ungültig seit März. Zudem Falschinformationen seitens Gemeinde.
2) zukünftiger neuer Bebauungsplan wird mich am ursprünglichen Bauvorhaben hindern. Es gibt allerdings schon ein Haus mit 2 Wohneinheiten im Baugebiet, daher habe ich das Recht auf Gleichheit.
3) baufristen wegen fehlerhaften einheimischen Modell nicht gültig. Also kann ich auch eine Wiese stehen lassen. Aber da frage ich auch lieber noch nach den Erfolgschancen.

So läuft es aktuell und generell ist es für alle häuslebauer interessant, ob man sich so verarschen lassen muss. Ich mach dann noch einen Screenshot vom plan
 
Zuletzt bearbeitet:
wollte keine link dazu posten :fresse:
Kein Rechtsschutz. Bis März war ich nur in der Angebotsphase, da ich keine Baugenehmigung hatte. Und dann kam die Sperre.

Hier aus dem Plan, das Häuschen:
Haus.jpg

E.jpg

E1.jpg


Man sieht, es steht auch noch extra "2 WE" im Bebauungsplan. "Einfamilienhaus" kann eigentlich nur eine Familie bewohnen, aber dann schreiben sie 2 WE....

Ich hoffe mein Anwalt sagt die Gemeinde redet Müll und dann möchte ich so schnell wie möglich die Gerichte bemühen. Man kann bei Niederlage mit 7.000€ Gerichtskosten rechnen je Verfahren.

Ich möchte wirklich sagen, das wird für alle Bauherren interessant. Man kauft sich ein Grundstück und dann sagt die neue Bürgermeisterin "Mir gefällt das Bauvorhaben nicht" obwohl es so im Bebauungsplan steht.

Inzwischen sind die Zinsen auch auf einen ganz anderen Niveau, was das Ganze auch nicht wirklich attraktiver macht.
ja, richtig ekelhaft. zinskosten monatlich so zusätzlich um 1.400€ gestiegen. ich bekomme dafür also bei meinem gehalt bei keiner bank einen kredit. zinskosten wären laut meinem anwalt schadensersatzfähig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Puh, es gäbe eine Bauherrenrechtschutz, kann aber nicht sagen ob die sich direkt auf den Bau bezieht oder schon hier greifen würde.

Dann gibt es Rechtschutzversicherungen für Verwaltungsrecht, wo wir uns ja bewegen würden.

Beide Versicherungen decken die Kosten aber fast ausschließlich erst ab Gericht und nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten und günstig sind die auch nicht ...
 
man bräuchte eine rechtsschutz für normenkontrollklagen oder sowas. aber ich spekuliere darauf, dass ich gute erfolgschancen habe und die gemeinde alle kosten tragen muss.
 
Das wird dir keiner Versichern, also nicht meines Wissens nach, viel zu teuer und nicht kalkulierbar ...
So was geht vielleicht mit Vereinen und Verbänden, Haus und Grund würde mir da in deinem Fall einfallen.
 
man bräuchte eine rechtsschutz für normenkontrollklagen oder sowas. aber ich spekuliere darauf, dass ich gute erfolgschancen habe und die gemeinde alle kosten tragen muss.
Warum gleich Normenkontrollklage?

Die Gemeinde wird vermutlich so argumentieren, dass man im Bebauungsplan Fehler hatte und die nun korrigieren will.
Heißt: Veränderungssperre, neuer Aufstellungsbeschluss vom zuständigen Gremium und dann neues B-Plan-Verfahren.

Machen wir hier auch ab und zu, wenn in alten B-Plänen irgendwelche Bauherren über die Stränge schlagen. Gerade in älteren Plänen gibt es da oft Probleme, und ein 3-stöckiges 10 WE MFH passt meist nicht in eine normale Wohnsiedlung zwischen EInzelhäuser mit maximal 2 WE.
Probiert man dann natürlich trotzdem, und wenns planerisch erstmal OK ist, hat man auch ein Recht auf Genehmigung.
Einziges Mittel für die Gemeinde ist dann die Aufstellung oder Neuaufstellung des Bebauungsplanes.
 
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