Was passiert mit meinem Bonus?
Der Bonus war der Grund für weitere Verbraucherbeschwerden über BEV. Der Anbieter weigere sich, versprochene Boni, vorwiegend den so genannten Neukundenbonus, auszuzahlen, berichten Verbraucher. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass BEV verschiedene Boni anbietet, deren Auszahlungsvoraussetzungen den AGB nicht zu entnehmen sind. Der Sofortbonus, der 60 Tage nach Belieferungsbeginn anfällt, wird aller Voraussicht nach nun nicht mehr von der BEV gezahlt werden. Er kann aber ebenfalls für eine Aufrechnung genutzt werden (s.o., unter Guthaben).
Beim Neukundenbonus ist folgendes zu beachten: Die Voraussetzungen des Neukundenbonus ("XX% (Jahresumsatz)") sind eher unklar gehalten, was dann, laut Verbraucherbeschwerden, offenbar zu Auszahlungsproblemen führt. Auch nach dem Insolvenzantrag müssen Boni unserer Ansicht nach in der Schlussrechnung berücksichtigt werden.
Energieversorger BEV ist insolvent - was das für Kunden bedeutet | Verbraucherzentrale.de