Hilfe (Testsystem) gesucht! i9 10900x läuft nach Ausbau und Verkauf nicht beim neuen Besitzer

Ich sag schon jetzt, was der Käufer will, eine rückabwicklung. Mit 50/50 wird er nicht mitmachen.
 
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Du hast kaum eine Chance da sauber rauszukommen wenn der Käufer nicht mitspielt.
das war ein privater Verkauf und der Gefahrenübergang ist die Einlieferung zum Versand. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass die CPU vor Versand (Gefahrenübergang) defekt war.
Da die CPU keinen dokumentierten Transportschaden hat, würde ich mich als Verkäufer zurück lehnen und abwarten was kommt. Der Verkäufer hat die Überprüfung der CPU angeboten, solange das nicht durch den Käufer ermöglicht wurde, hat er ohnehin keine Handhabe. Selbst wenn die CPU nach Rückversand durch Käufer geprüft wurde und defekt ist, fehlt immer noch der Nachweis, dass die CPU vor Gefahrenübergang defekt war, denn auch der Käufer kann sie gehimmelt haben.

so what Spaßvogel? 8-)
 
das war ein privater Verkauf und der Gefahrenübergang ist die Einlieferung zum Versand. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass die CPU vor Versand (Gefahrenübergang) defekt war.
Da die CPU keinen dokumentierten Transportschaden hat, würde ich mich als Verkäufer zurück lehnen und abwarten was kommt. Der Verkäufer hat die Überprüfung der CPU angeboten, solange das nicht durch den Käufer ermöglicht wurde, hat er ohnehin keine Handhabe. Selbst wenn die CPU nach Rückversand durch Käufer geprüft wurde und defekt ist, fehlt immer noch der Nachweis, dass die CPU vor Gefahrenübergang defekt war, denn auch der Käufer kann sie gehimmelt haben.

so what Spaßvogel? 8-)
So isses (y)
 
Dann schreibt er mir, dass er sich ein anderes Board besorgt hat (die V2 vom X299-E Gaming), auf jenem die CPU ebenfalls nicht läuft
Was man ihm glauben kann oder auch nicht. Die Frage ist doch, warum kauft er sich ein neues Board, wenn das alte mit seiner alten CPU doch funktioniert. Geht die CPU am Ende doch und nun hat er zwei Rechner und will die CPUs umsonst bekommen oder wenigstens noch einen Rabatt darauf haben? Es gibt ja nur sein Wort das die CPU nun angeblich nicht mehr läuft und ein Video zu machen wo man das "beweist" ist auch einfach, man kann z.B. die Spannungsversorgung der CPU vom Board abziehen und dann filmen wie der Rechner eben nicht bootet. Solange Du oder jemand dem Du vertraust die CPU nicht selbst prüfen konntest, würde ich da mal gar nichts machen. Es gab doch Leute hier aus dem Forum die sich angeboten haben die CPU zu testen, was er aber wohl nicht wollte, wieso wohl?
 
was wolltest du uns mitteilen, mit deinem Statement "nicht sauber aus der Sache raus zukommen?"
Einfach mal seine vorherigen Infos lesen, er drückt sich meiner Meinung davor eine harte Entscheidung zu treffen.
Daher ist der Post von Sassicaia hoffentlich für ihn die richtige Richtung, auch wenn er sich damit schwer tun würde so zu handeln.
 
Gibs schon was neues?
 
Nun, ja - und dennoch nein.
Ich habe dem Käufer klar kommuniziert, dass ich mich durch seine Anfrage in die Ecke gedrängt fühle und ihm nahegelegt, sich auch in meine Situation hineinzuversetzen. Dann habe ich ihn klar gefragt, was er sich denn als Lösung vorstellt. Hierauf kam bis heute keine Antwort, außer, dass er mir ja eben jetzt schreibt, damit man "eine Lösung für die Misere" findet.

Ich habe beschlossen, ihm da nicht hinterher zu laufen, bevor er nicht selbst etwas vorschlägt. Wahrscheinlich meint @Spaßiger auch genau das mit der "richtigen Richtung" und der harten Entscheidung...

Wirklich wohl fühle ich mich damit nicht, aber außer den Käufer selbst mal etwas in die Verantwortung zu "zwingen" (überspitzt), sehe ich nicht viele Möglichkeiten.
 
Dann muss er so hart es auch klingen mag, auf dem schaden sitzen bleiben.
 
Was war denn die Zahlungsmethode?

Überweisung, Paypal FF -> der kann dir gar nix.
Paypal mit Käuferschutz, Kleinanzeigen Sicher bezahlen -> die entscheiden im Zweifel (Aussage gegen Aussage) immer für den Käufer.
 
der kann dir gar nix.
So einfach ist das nicht, denn bei Arglistiger Täuschung (§ 444 BGB) ist der Haftungsausschluss unwirksam. Also wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt oder wenn eine Eigenschaft zugesichert wurde, die nicht vorhanden ist. Der Haftungsausschluss bezieht sich nämlich nur auf versteckte Mängel, von denen Verkäufer nichts weiß, für die er aber von Gesetzes wegen trotzdem haften müsste, auch wenn ihn keinerlei Verschulden an dem Mangel trifft.

Wenn eine CPU nicht funktioniert, kann man dies kaum als einen versteckten Mangel bezeichnen, von denen Verkäufer nichts weiß und damit dürfte es für den Käufer eben nach Arglistiger Täuschung aussehen, sollte die CPU wirklich nicht funktionieren. Das Problem ist dann halt die Beweisbarkeit, da hier ja dann Aussage gegen Aussage steht und außerdem dürfte der Streitwert im Zweifel so gering sein, dass sich weitere Aktionen für beide Seiten kaum lohnen dürften, aber dies kann man vorher auch nie sagen.

Das Fazit ist aber eben, dass man keinen 100%ig sicheren Privatverkauf machen kann, wenn man die Ware verschickt, sondern nur, wenn man sie persönlich übergeben und sie direkt bei der Übergabe geprüft werden kann. Sonst geht man als Verkäufer immer das Risiko ein, an einen böswilligen Käufer zu geraten oder auch nur an einen dummen, der die Sache selbst kaputt gemacht hat (bei einer CPU z.B. durch elektrostatische Entladung) und als Käufer eben an einen Verkäufer der ihm bekannte Mängel arglistig verschweigt.
 
Das mit der Täuschung ist eine rein spekulative Behauptung. Eine defekte CPU beweist noch keine Täuschung. Es kann zig Ursachen dafür geben. Rechtlich relevant ist, was bewiesen werden kann, nicht was gesagt wird oder ein Holt hier wieder mit einer halben Bibel an Text versucht herzuleiten.
Aussage gegen Aussage heißt nicht „Unentschieden“ sondern der Kläger (idR der Käufer) muss beweisen, was er behauptet, sonst hat er Pech.
Bei Privatverkäufen ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits beim Versand bestand. Ohne Beweis wird es für den Käufer schwer, rechtlich etwas durchzusetzen.
Dürfte hier schwierig bis unmöglich sein.

Genau aus den Gründen bist du als Käufer eben komplett angeschmiert, wenn eben keine Zahlungsmethode mit Käuferschutz genommen wurde.
 
Eine defekte CPU beweist noch keine Täuschung. Es kann zig Ursachen dafür geben.
Was anderes habe ich auch nicht behauptet, Aber es beweist aber auch nicht das Gegenteil und damit kann der Verkäufer sich eben nicht in Sicherheit wiegen, dass der Käufer nichts tun könne, denn er kann sehr wohl und den Ärger will man dann auch nicht haben. Verklagt zu werden ist kein Spaß, auch wenn die Erfolgschancen des Kläger nicht sehr hoch sind.
 
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