Habe günstigen Deal auf Kleinanzeigen gefunden was nu? Brauche Ratschläge

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Ja nur die Karte :d das war ja das geniale an der Geschichte "Neue MSI GTX 970 OC in OVP" hieß die Anzeige :d
 
Richtig ... gibts neu ab 220€.

Bzgl. Überweisung:
Aus Versicherungstechnischen Gründen ist es empfehlenswert (der Bank) zu sagen, dass die Überweisung aufgrund eines technischen Problems durchgeführt wurde (muss nicht erklärt werden).

mfg,
Markus
 
markus88 - bitte verbreite nicht solche Unwahrheiten - ich arbeite bei einer Bank und der Grund interessiert generell nicht! Man muss etwas bei der anderen Bank angeben, das ist aber auch alles. Man kann auch offen sagen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt - auch da wird einfach die Überweisung zurückgeholt (sofern möglich).

Versichert ist da auch nichts. Du kannst nicht behaupten du hattest nen Fehler im Onlinebanking und die Bank auf Schadenersatz verklagen ...
 
Alashondra schrieb:
Man muss etwas bei der anderen Bank angeben, das ist aber auch alles. Man kann auch offen sagen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt - auch da wird einfach die Überweisung zurückgeholt (sofern möglich).
Wenn das Geld per (Online-)Überweisung raus ist und dem Konto des Empfängers bereits gutgeschrieben wurde, dann kann man nix mehr zurückbuchen lassen! So etwas geht grundsätzlich nur bei Lastschriften.
 
Ja? Nichts anderes habe ich behauptet? Und grundsätzlich geht das bei Lastschriften auch nicht - es gibt da auch unterschiedliche Verfahren ... aber erklär du mir mal weiter meinen Job ;) der Kunde weiß ja immer alles ...
 
Alashondra schrieb:
Und grundsätzlich geht das bei Lastschriften auch nicht - es gibt da auch unterschiedliche Verfahren ... aber erklär du mir mal weiter meinen Job ;) der Kunde weiß ja immer alles ...
Du scheinst da nicht richtig informiert zu sein ... Lastschriften können - innerhalb der vorgegebenen gesetzl. Fristen - IMMER zurückgebucht werden. Als Geschäftsmann kenn ich mich da schon aus, kannste mir glauben.


EDIT - Hier die gesetzl. Fristen im Lastschriftverfahren:

8 Wochen ab Fälligkeitsdatum: Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen, Gründe müssen nicht angegeben werden. Nur für Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift.

13 Monate ab Fälligkeitsdatum: So lange kann der Zahlungspflichtige die Rückgabe verlangen mit der Begründung, es habe kein SEPA-Lastschriftmandat/keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Der Gläubiger muss diese Autorisierung zur Durchführung der Lastschrift dann vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also (sorry) für mich kommts wie n Troll Thread rüber, erst das Wasser auf den heißen Stein gießen und dann "hmm.. jaa.. nee.. ich muss dann ja aufstehen und zur Bank gehen" oder am Anfang schon: Hobby-Hardware-Enthusiast - wenn dem so wäre, würde man denke ich nicht mit geschlossenen Augen durch die Welt laufen.. :rolleyes:
Und Whatsapp nachrichten kann dir jeder mit ner kostenlosen aufladbaren Simkarte schicken und ich kann dir auch jetzt sagen: Morgen schenk ich dir mein Auto. ^^

Wenn das wirklich war ist, tuts mir leid!
Würde ja alles tun ums wieder zu bekommen und würde dann letztlich hier auch informieren, wie es ausgegangen ist, ich glaube nicht, dass man 6 Stunden mit ner Bank diskutiert, wenns "schneller Ratschlag" sein soll und hier als TE sich dann nicht mehr blicken lässt.. :fresse2:
 
Du scheinst da nicht richtig informiert zu sein ... Lastschriften können - innerhalb der vorgegebenen gesetzl. Fristen - IMMER zurückgebucht werden. Als Geschäftsmann kenn ich mich da schon aus, kannste mir glauben.


EDIT - Hier die gesetzl. Fristen im Lastschriftverfahren:

8 Wochen ab Fälligkeitsdatum: Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen, Gründe müssen nicht angegeben werden. Nur für Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift.

13 Monate ab Fälligkeitsdatum: So lange kann der Zahlungspflichtige die Rückgabe verlangen mit der Begründung, es habe kein SEPA-Lastschriftmandat/keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Der Gläubiger muss diese Autorisierung zur Durchführung der Lastschrift dann vorlegen.

Geschäftsmann? Das ist nicht lache - du würdest doch keine 2 Wochen überleben. Willst mir also auch meinen Job erklären? Dann mach es verdammt nochmal richtig bevor du hier so eine scheiße erzählst! Langsam platzt mir da auch echt der Kragen ... alles Bankbetriebswirte hier was?

Du hast hier wunderbar für Privatpersonen das Verfahren der ehemaligen Einzugsermächtigung (jetzt Core1) wiedergegeben und kennst als "Geschäftsmann" nicht den Abbuchungsauftrag (jetzt B2B oder Firmenlastschrift)? Das ich nicht lache - es ging um die Aussage generell jede Lastschrift kann zurückgebucht werden und das ist Bullshit. Eine B2B kannst du nicht zurückgeben sondern kannst wenn überhaupt nur dem Auftrag widersprechen und das bevor die Zahlung verbucht ist und selbst dann kriegst du Probleme also lieber erstmal schlau machen bevor man scheiße labert ne?


btt: Da der Ersteller ja nun plötzlich tot ist und nichts mehr sagt gehe ich auch mal von Troll aus :d
 
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