und ich dachte gestern noch als ich ne 970 auf Kleinanzeigen für 450€ gesehen habe so dumm kann doch keiner sein.
Meinst du nur die Karte? Die kostet doch neu schon weniger oO?
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und ich dachte gestern noch als ich ne 970 auf Kleinanzeigen für 450€ gesehen habe so dumm kann doch keiner sein.
Wenn das Geld per (Online-)Überweisung raus ist und dem Konto des Empfängers bereits gutgeschrieben wurde, dann kann man nix mehr zurückbuchen lassen! So etwas geht grundsätzlich nur bei Lastschriften.Alashondra schrieb:Man muss etwas bei der anderen Bank angeben, das ist aber auch alles. Man kann auch offen sagen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt - auch da wird einfach die Überweisung zurückgeholt (sofern möglich).
Du scheinst da nicht richtig informiert zu sein ... Lastschriften können - innerhalb der vorgegebenen gesetzl. Fristen - IMMER zurückgebucht werden. Als Geschäftsmann kenn ich mich da schon aus, kannste mir glauben.Alashondra schrieb:Und grundsätzlich geht das bei Lastschriften auch nicht - es gibt da auch unterschiedliche Verfahren ... aber erklär du mir mal weiter meinen Jobder Kunde weiß ja immer alles ...
Du scheinst da nicht richtig informiert zu sein ... Lastschriften können - innerhalb der vorgegebenen gesetzl. Fristen - IMMER zurückgebucht werden. Als Geschäftsmann kenn ich mich da schon aus, kannste mir glauben.
EDIT - Hier die gesetzl. Fristen im Lastschriftverfahren:
8 Wochen ab Fälligkeitsdatum: Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen, Gründe müssen nicht angegeben werden. Nur für Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift.
13 Monate ab Fälligkeitsdatum: So lange kann der Zahlungspflichtige die Rückgabe verlangen mit der Begründung, es habe kein SEPA-Lastschriftmandat/keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Der Gläubiger muss diese Autorisierung zur Durchführung der Lastschrift dann vorlegen.