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Graka RMA

F117

Semiprofi
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Sorry etwas OT,
wusst aber kein besseres Forum.

Habe mir eine Club3D 4870 1GB bestellt bei hardwareversand.de Nun wollte ich die Karte nur mal testen und wahrscheinlich zurück schicken. Der Karton ist allerdings in Folie eingeschweißt. Drehen die mir nen Strick draus wenn ich das sauber verpackt ohne die Folie zurückschicke? Hat doch bestimmt schon mal jemand hier gestestet ;) ?
 
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Eigentlich nicht, solange du nicht alles sinnlos aufgerissen hast. Der "Testraum" ist dazu da, die Sache zu begutachten, wie es in einem Fachgeschäft möglich gewesen wäre.
Das es natürlich nicht schön ist Hardware nach Lust und Laune zu testen und den Versandhandel dafür gerade stehen zu lassen, sollte ich dennoch erwähnen. Dafür ist das Fernabgesetz nicht gedacht...
 
Wollt ich auch grade sagen. Also ich find sowas eine frechheit was du machst F117. Weiste das entspricht nicht dem was es eigentlich sein sollte. Wennse dir nicht gefallen tut verkauf sie doch wieder, oder schenk sie irgendjemanden aus deinem Bekanntenkreis. Unverständlich sowas :shake:
 
Sorry etwas OT,
wusst aber kein besseres Forum.

Habe mir eine Club3D 4870 1GB bestellt bei hardwareversand.de Nun wollte ich die Karte nur mal testen und wahrscheinlich zurück schicken. Der Karton ist allerdings in Folie eingeschweißt. Drehen die mir nen Strick draus wenn ich das sauber verpackt ohne die Folie zurückschicke? Hat doch bestimmt schon mal jemand hier gestestet ;) ?

naja nen Strick daraus werden sie Dir nicht drehen können, da du im Rahmen des Fernabsatzgesetzes ein 14-tägiges Rückgaberecht hast.

Aber ich versteh nicht warum man sich eine Karte bestellt, die man eigentlich gar nicht haben möchte? So entsteht dem Händler ein, wenn auch nur minimaler, wirtschaflicher Schaden. Aber die Summe machts bekannterweise.:hmm:
 
So schaut das aus. Er hat vllt gesehen das die karte ihm zu lahm ist, und hat sie deswegen wieder zurückgeben wollen. Also ich find sowas echt dreist und gemein, dem Händler gegenüber. Sowas macht man nicht :shake:
 
dass dieses Verhalten höchst asozial ist brauche ich wohl nicht extra zu betonen!

Das 14-tägige Rückgaberecht sieht vor, dass Du die Ware zurück geben darfst, wenn sie noch im Auslieferungszustand ist! - das benutzen einer Grafikkarte gehört nicht dazu!

Wenn der Karton in Folie eingeschweißt ist, dürftest Du nichtmeinmal das Teil auspacken - weil dann isses ja nicht mehr im Auslieferungszustand.

Das Rückgaberecht soll das anschauen im Laden ersetzten, du darfst also nur das machen, was Du auch in einem Laden machen könntest
.

Wenn ein Händler die Ware dennoch zurück nimmt ist das ein Kulanzfall, hab auch schon oft gelesen dass die Händler dann nichtmehr den vollen kaufbetrag erstatten sondern eine entsprechende Wertminderung abziehen! - das wäre in Deinem Fall durchaus gerechtfertigt!
 
Jein.

Es gibt ein Urteil (5 C 350/07 vom 26. November 2007) des AGs Rotenburg-Wuemme, dass sich mit der Frage zu beschaeftigen hatte, ob eine Minderung im Falle der Lieferung einer Retoure im Sinne des "Fernabsatzgesetzes" rechtens sei. Das AG Rotenburg-Wuemme hat das verneint - und nebenbei definiert, was alles durch das "Fernabsatzgesetz" abgedeckt ist.

Konkret ging es um ein Mobiltelefon, dass Daten enthielt, die vom vorherigen Besteller eingegeben wurden (was ohne Entsiegelung der Verpackung naturgemaess nicht moeglich gewesen waere). Das AG vertrat die Auffassung, dass dies noch einer Pruefung entspraeche, wie sie auch im Ladenlokal moeglich gewesen waere, nicht aber einer Ingebrauchnahme - die Eigenschaft "neu" sei deshalb nicht verloren gegangen.

Dass das so nicht auf diesen Fall uebertragbar ist, sollte auch klar sein ...
 
und ich dachte das Thema wäre hier im Forum durch ;)

Suche hätte geholfen :d
 
Wenn ein Händler die Ware dennoch zurück nimmt ist das ein Kulanzfall, hab auch schon oft gelesen dass die Händler dann nichtmehr den vollen kaufbetrag erstatten sondern eine entsprechende Wertminderung abziehen! - das wäre in Deinem Fall durchaus gerechtfertigt!

:stupid: das neue Gesetz ist übrigens für den Po... :wall:
Sachen ohne Grund zurückschicken und der Händler darf die dann wieder als neu verkaufen, super danke... :hmm:

Beispiel: TFT, oh nen Pixelfehler, nee danke den will ich net, kein Grund und Reture, kein Grund ganz einfach weil bei günstigeren Monitoren Pixelfehler drin sein dürfen und man anders keinen getauscht bekäme.
Zack TFT wieder in Verkauf, nächster Kunde ärgert sich wieder und iwann hat der Händler nur noch TFTs im Lager die Pixelfehler haben :wall:
 
Es dürfen übrigens auch bei teuren Monitoren Pixelfehler enthalten sein. Es gibt Vorlagen dafür, ab wann ein Pixelfehler wirkliche Fehler sind und bis wann es noch "OK" ist. Bei teuren Monitoren ist es lediglich so, das die meisten Hersteller als Zugeständnis zum Kunden, jegliche Pixelfehler als Fehler anerkennen.
Pixelfehler ansich sind aber auch eine Besonderheit, da sie nicht als Fehler in einem gewissen Umfang gelten. Das ist wie bei Tachos in Automobilen, die auch einen Toleranzbereich haben, um wieviel Prozent sie vom tatsächlichen Wert abweichen dürfen bzw um wieviel Prozent sie ja sogar abweichen müssen. Nur spielt hierbei der optische Eindruck eine nicht ganz so große Rolle...
 
Oh Leute kommt mal runter. Ihr stellt mich hier als Asozialen hin :( Hatte mir 2Varianten der 4870 bestellt und will eine behalten. Dann erklärt mir doch bitte mal, wofür das Gesetz sonst gut ist wenn nicht für so einen Fall!!
Ok ich habe vielleicht nicht alle Details erwähnt, aber dass ich gleich so massiv Prügel beziehen würde hätte ich nicht gedacht. Ich will ja niemandem damit schaden, sondern nur von meinem Recht gebrauch machen. Der Händler wird das schon mit einkalkulieren.
 
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Oh Leute kommt mal runter. Ihr stellt mich hier als Assozialen hin :( Hatte mir 2Varianten der 4870 bestellt und will eine behalten. Dann erklärt mir doch bitte mal, wofür das Gesetz sont gut ist wenn nicht für so einen Fall!!
Ok ich habe vielleicht nicht alle Details erwähnt, aber dass ich gleich so massiv Prügel beziehen würde hätte ich nicht gedacht. Ich will ja niemandem damit schaden, sondern nur von meinem Recht gebrauch machen. Der Händler wird das schon mit einkalkulieren.

das ist schon ok - würde Dir allerdings raten in Zukunft einfach Tests, zum dem Produkt das du kaufen möchtest, auf den einschlägigen Hardwareseiten zu lesen. So kannst du Dir und dem Händler ne Menge Aufwand ersparen ;)
 
Ich lese sehr viele tests. Wollte trotzdem in der Praxis testen, ob ich eine ref. Karte die die Hitze aus dem Gehäuse befördert bevorzuge oder eine mit alternativer Kühlung.
 
Oh Leute kommt mal runter. Ihr stellt mich hier als Asozialen hin :( Hatte mir 2Varianten der 4870 bestellt und will eine behalten. Dann erklärt mir doch bitte mal, wofür das Gesetz sonst gut ist wenn nicht für so einen Fall!!
Ok ich habe vielleicht nicht alle Details erwähnt, aber dass ich gleich so massiv Prügel beziehen würde hätte ich nicht gedacht. Ich will ja niemandem damit schaden, sondern nur von meinem Recht gebrauch machen. Der Händler wird das schon mit einkalkulieren.

Das mit dem Gesetz wurde dir schon erklärt.
Und du schadest damit jemandem.
Und das was du machst, ist nicht dein Recht.
 
wie auch immer, sich ware bestellen mit der absicht diese zu testen und diese dann nach gebrauch zurueckzuschicken, mag zwar rechtlich ok sein, aber moralisch ist es ganz weit unten


die welt ist scheisse, leben wir damit ôô
 
Ich lese sehr viele tests. Wollte trotzdem in der Praxis testen, ob ich eine ref. Karte die die Hitze aus dem Gehäuse befördert bevorzuge oder eine mit alternativer Kühlung.

Schön,das der nächste dann eine gebrauchte Karte bekommt.Danke!
Hoffentlich ziehen sie dir die Nutzung ab,meist sind das 20,30 Euro :)
 
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