Hallo liebe Luxxer,
ich hab anfang März 2007 einen Sansa E250 bei mp3-player.de bestellt.
Dieser hat mittlerweile einen Wackelkontakt am Kopfhörereingang (Ich hab die kaputte Lötstelle gesehen und "notrepariert" durch ein Stück papier, dass etwas druck ausübt und durch festeres anziehen der schraube) - so ist das Problem nicht ganz so drastisch wie noch vor einiger Zeit.
Ich hab mich mit SanDisk in Kontakt gesetzt, allerdings ist die Herstellergarantie abgelaufen (1 Jahr).
Deshalb hab ich mp3-player.de Kontaktiert, um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Diese haben mir allerdings - meiner Meinung nach sehr Unfreundliche - E-Mail zurück gesendet:
Muss ich das denn Nachweisen? Meiner Meinung nach nein, da der Defekt nicht durch mich bzw durch mein Umgang mit dem Player entstanden sein kann.
Was tun? Eine böse E-Mail zurück, einfach hinschicken oder kann ich da nichts machen? Mein Vater ist der Meinung, die müssen ihn zurück nehmen (Austauschen, reparieren oä.)
Naja, immerhin kann ich diesen Shop nun getrost auf meine "Blacklist", zusammen mit E-Bug & Co. setzen.
ich hab anfang März 2007 einen Sansa E250 bei mp3-player.de bestellt.
Dieser hat mittlerweile einen Wackelkontakt am Kopfhörereingang (Ich hab die kaputte Lötstelle gesehen und "notrepariert" durch ein Stück papier, dass etwas druck ausübt und durch festeres anziehen der schraube) - so ist das Problem nicht ganz so drastisch wie noch vor einiger Zeit.
Ich hab mich mit SanDisk in Kontakt gesetzt, allerdings ist die Herstellergarantie abgelaufen (1 Jahr).
Deshalb hab ich mp3-player.de Kontaktiert, um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Diese haben mir allerdings - meiner Meinung nach sehr Unfreundliche - E-Mail zurück gesendet:
Hallo,
Sie kennen Gewährleistung? Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.
Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie nur dann, wenn Sie uns jetzt Beweisen können,
dass der Fehler des Gerätes schon innerhalb des ersten halben Jahres vorhanden war und
jetzt erst zum tragen gekommen ist.
Das kann man in der Regel nur beweisen, wenn das Gerät schonmal wegen dem Fehler in der
Garantiezeit eingeschickt war oder Sie ein Gutachten erstellen lassen.
Können Sie das Nachweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Muss ich das denn Nachweisen? Meiner Meinung nach nein, da der Defekt nicht durch mich bzw durch mein Umgang mit dem Player entstanden sein kann.
Was tun? Eine böse E-Mail zurück, einfach hinschicken oder kann ich da nichts machen? Mein Vater ist der Meinung, die müssen ihn zurück nehmen (Austauschen, reparieren oä.)
Naja, immerhin kann ich diesen Shop nun getrost auf meine "Blacklist", zusammen mit E-Bug & Co. setzen.


Aber da ich jemand bin, der immerhin etwas Ahnung von soetwas hat und auch weiß, wie man nichts kaputt macht, seh ich darin auch kein großes Problem, wobei meine Garantie (nicht aber die Gewährleistung, so weit ich weiß) erlischt (die war ja bereits weg). Desweiteren Brauch man nur 8 Schrauben zu lösen und mann kann das gesamte Gerät ohne einen einzigen Kratzer auseinander- und wieder zusammen bauen.

