Garantiefall oder nicht (ATI Tool)

n0fun

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
31.05.2005
Beiträge
356
Hallo
Ich habe ein Problem mit bf2. Ich habe Bildfehler und bei Far Cry stürzt der Rechner ab.
Ich vermute, dass dieses an meiner Grafikkarte liegt (x800pro). Gibt es eine Möglichkeit, meine Karte zu testen ob sie einen Defekt hat. Die Grafikkarte ist jetzt eine Woche alt. Ich hatte sie bei Fun Computer bestellt jetzt weiss ich nicht, ob ich sie zurück senden soll (Garantiefall) oder nicht, weil in den AGBS steht:
„Beachten Sie, dass der Wert von Computerbauteilen durch den Einbau erheblich sinkt. Wir empfehlen die Entscheidung ob Widerrufen werden soll zu treffen bevor die Ware aus der Herstellerverpackung entnommen wird.“
Was soll ich den jetzt machen ?????????

Was ich noch zu meinem Rechner sagen sollte:
3200+ temp 35C
1024mb Ram
DFI Lanparty UT NF4
CATALYST 5.6
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Willst du sie denn ganz zurückgeben, oder nur zum evtl. reparieren? Ich würd sie einschicken als Widerruf, wenn du sie ordentlich behandelt hast und keine Kratzer drauf sind und so, dürfen die dir auch kein Geld abziehen. Denn irgendwie muss man sie ja testen. Und dann nimmst du eine X800XL oder ne 6800GT.

Aber du könntest sie ja nochmal durch den 3DMark05 jagen. Der bringt deine Graka schon an ihre Grenzen. Wenn du da auch Bildfehler hast (schwarze Punkte oder Streifen), wird sie nicht richtig gekühlt.
 
die zuehen dir nur was ab wenn du von deinem 15 tage rückgaberecht ohne grund gebraucht machst
#bei defekt entweder ersatz oder voller kaufpreis
 
"Beachten Sie, dass der Wert von Computerbauteilen durch den Einbau erheblich sinkt. Wir empfehlen die Entscheidung ob Widerrufen werden soll zu treffen bevor die Ware aus der Herstellerverpackung entnommen wird."

Welcher Paragraph steht denn dran ?
Der Händler hat das Recht eine Wertminderung (also das du dann weniger Geld zurückbekommst) zu vollziehen wenn das Gerät gebrauchsspuren aufweist (Kratzer/Verbrauch von Folgemateriallien etc. ),du etwas von dem Gerät entfernt und wieder rangemacht hast (bsw. den Kühler) oder wenn etwas fehlt.

Ansonsten kann er sich im Kreis drehen,mehr Recht hat er nicht.

€dit:
Der Letzte Satz soll wohl einem Angst einflössen ^^
Du musst mal im BGB lesen unter Widerrufsrecht ,hab leider den Link nicht mehr dazu. (ich suche mal)
 
Zuletzt bearbeitet:
MaLi schrieb:
die zuehen dir nur was ab wenn du von deinem 15 tage rückgaberecht ohne grund gebraucht machst
#bei defekt entweder ersatz oder voller kaufpreis

Erst einmal sind es 14 Tage...
Und einem wird nichts abgezogen, wenn man ohne Grund davon gebrauch macht. Das recht hat man ja, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die Ware zurück zu schicken.

Und dann steht bei FUNCOMPUTER, wie auch bei eigentlich allen Onlineshops folgendes:

8. Rückgabebelehrung


Sie können die aus einer Onlinebestellung erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Dies gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (siehe Ausschluss des Rückgaberechts). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei Sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten und Gefahr. Senden Sie die Ware als Standardpaket (nicht unfrei) der deutschen Post AG zurück. Dadurch haben Sie einen Nachweis in den Händen, dass Sie die Ware zurückgesendet haben.

...

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung –wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Beachten Sie, dass der Wert von Computerbauteilen durch den Einbau erheblich sinkt. Wir empfehlen die Entscheidung ob Widerrufen werden soll zu treffen bevor die Ware aus der Herstellerverpackung entnommen wird.

Du hast also das Recht, die Ware, aus welchem Grund auch immer, innerhalb von 14 Tagen einfach zurück zu geben.
Und wenn die normal behandelt wurde, wird dir auch niemand mit Wertverlust kommen.

Also, entweder schickst du sie einfach zurück und verlangst dein Geld zurück oder du meldest einen defekt und verlangst eine neue.
Was dir lieber ist, musst du entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir empfehlen die Entscheidung ob Widerrufen werden soll zu treffen bevor die Ware aus der Herstellerverpackung entnommen wird.

Solche Sätze in den AGBs regen mich immer total auf. Weil die Schweine die Packungen selber immer schon aufmachen. Ich hab noch nie wirklich neue Ware bekommen, immer waren die Schachteln schon auf. Und wenn man nachfragt heißt es "wir schauen nur nach ob alles da ist". So ein Blödsinn! Die Hälfte von dem Zeug ist schon gebraucht mal abgesehen von Sachen die ganz neu auf dem Markt sind, wie jetzt die GTX.
Nur einmal, als ich die X800XT PE von HomeofHardware gekauft hatte, war alles wirklich brandneu. PC Hardware hat nämlich genau wie Neuwagen so einen besonderen Geruch, wenn man die Schachtel zum ersten mal aufmacht, ich liebe das. Außerdem sieht man am Handbuch und an den CD Hüllen immer genau, ob die Karte schon mal verkauft wurde.

Ums kurz zu machen: Die Shops können allesamt zur Hölle fahren mit ihren AGBs! So, das musste mal raus! :D
 
Ich werde jetzt wohl morgen meine Karte zurücksenden da, sie im Originalzustand ist. Welche Karte würdet Ihr mir empfehlen? Eine x800xt (299€) oder eine 6800GT (276€).
Ich habe kein sli Board
 
n0fun schrieb:
Ich werde jetzt wohl morgen meine Karte zurücksenden da, sie im Originalzustand ist. Welche Karte würdet Ihr mir empfehlen? Eine x800xt (299€) oder eine 6800GT (276€).
Ich habe kein sli Board

X800XT
 
Danke an alle für die guten infos
 
Ne 6800Ultra, die es auch für 299 Tacken gibt! :)

Aber von den beiden Karten da würd ich auch die X800XT nehmen.
 
Gurkengräber schrieb:
Ums kurz zu machen: Die Shops können allesamt zur Hölle fahren mit ihren AGBs! So, das musste mal raus! :D

Gesetze stehen über die Händler AGBs,die können noch soviel schreiben. (also was Widerruf usw. angeht)
Das Problem ist das die Leute dann das für wahr nehmen.
 
So ich habe 3-mal 3DMark05 laufen lassen und 2-mal ist der Rechner einfach ausgegangen.
Was nun??
 
Zuletzt bearbeitet:
n0fun schrieb:
So ich habe 3-mal 3DMark05 laufen lassen und 2-mal ist der Rechner einfach ausgegangen
also dein is wohl deine graka wirklich im arsch oder dein nt... aber wenn sie nur eine woche alt ist und nicht gscheit geht, würd ichs als kaputt zurückschicken, dann wirste schon ne neue bekommen!
 
ich habe ein be quiet nt mit 450 Watt
 
ich hatte einmal das ATI tool laufen da ist ja wohl nix passiert oder?
die tamp war max 70C
 
Was willst du den dafür haben?
Ist das eine PCI-e Karte
__________________________

Ich hatte einmal das ATI tool laufen da ist ja wohl nix passiert oder?
die tamp war max 70C
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte die selbe problem mit mein 6800LE(ging nach weniger sekunden in 3D aus)-ich würde es als Kaputt melden und dann ein anderer Karte als umtausch nehmen!
 
Wie ist das jetzt mit der Garantie ich hatte ja das ATI Tool an?
 
Boar, nu halt doch mal die Füße still Kamerad. Wegen irgendwelcher Software geht keine Garantie flöten, zumindest nicht so, dass man dir da irgendwas nachweisen kann. Strenggenommen ist die Garantie schon futsch, wenn man übertaktet. :rolleyes:
 
Ich bin noch Schüler und verdiene noch kein eigenes Geld. Darum bekomme ich auch Kalte Füße^^.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh