Garantiefall nach 6 Monaten

Vanom

Semiprofi
Thread Starter
Mitglied seit
24.09.2004
Beiträge
1.238
wusste nicht, wo ich diese frage posten sollte, entschuldigt daher..

Mich interessiert brennend, wie der ablauf ist, wenn man seinen garantieanspruch geltend machen will. innerhalb von 6 monaten liegt der fall der beweislastumkehr vor, d.h. der händler muss die defekte ware zurücknehmen und ne neue aushändigen. wie geht man aber nach den 6 monaten vor? wendet man sich direkt an den hersteller mit der rechnung der händlers oder muss da ganze dann immer noch über den händler laufen?
kann man sich auch innerhalb. der 6 monate an den hersteller wenden?

mfg
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
hat noch keiner einen garantieanspruch geltend gemacht? kann doch nicht sein..
 
Vanom schrieb:
innerhalb von 6 monaten liegt der fall der beweislastumkehr vor, d.h. der händler muss die defekte ware zurücknehmen und ne neue aushändigen

Das - stimmt so nicht. Richtig ist, dass in den ersten 6 Monaten der insgesamt 2jaehrigen Gewaehrleistungsfrist der Haendler beweisbelastet ist; er muss also nachweisen dass ein Mangel nicht schon zum zum Zeitpunkt des Gefahrenuebergangs (Versand an den Kunden oder Abholung im Geschaeft) bestanden hat. Falsch ist aber, dass er unverzueglich ein Ersatzgeraet aushaendigen muss. Massgeblich ist in diesem Fall, was in den AGBs des Haendlers steht: viele Haendler behalten sich (mehrere) Reparaturversuche (Nachbesserung) und fuer den Fall dass diese fehlschlagen nach eigener Wahl die Minderung (Erstattung eines Teils des Kaufpreises) oder Wandlung (Ruecknahme gegen Erstattung des Kaufpreises) vor. Diesen Gestaltungsfreiraum billigt der Gesetzgeber -in gewissen Grenzen- einem Haendler auch ausdruecklich zu.

Vanom schrieb:
wie geht man aber nach den 6 monaten vor? wendet man sich direkt an den hersteller mit der rechnung der händlers oder muss da ganze dann immer noch über den händler laufen?

Sind die ersten 6 Monate verstrichen, aendert sich daran eigentlich wenig - nur muss der Kunde jetzt nachweisen, dass ein Sachmangel schon immer bestanden hat und erst jetzt zur Reklamation gefuehrt hat ... was u. U. schwierig werden koennte, weil insbesondere kleine "Kistenschieber" sich gerne querstellen und den Fehler beim Kunden suchen (nicht selten uebrigens zu Recht). Prinzipiell ist aber auch nach den ersten 6 Monaten der Haendler der erste Ansprechpartner - schliesslich ist der ja auch Dein Vertragspartner, nicht der Hersteller.

Vanom schrieb:

Vorsicht: Garantie und Gewaehrleistung werden gerne verwechselt. Gewaehrleistung ist, was der Haendler im Fehlerfall erbringen muss, Garantie dagegen ist, wozu der Hersteller sich selbst verpflichtet (etwa die 5jaehrige Garantie einer Festplatte etc).

Was genau ist denn kaputt, wo hast Du es gekauft und was hat der Verkaeufer bislang gesagt?

fragt

JePe
 
erstmal danke für die antwort. ne samsung sata 80 gb platte, die ich bei nilstech gekauft hab, hat den geist aufgegeben. da jetzt nach dem kauf 4 monate vergangen sind, wollte ich mal wissen, wie schnell ich mit ersatz rechnen darf. hab die mail heute erst abgeschickt..

prizipiell hat mich eben interessiert, wie man im garantiefall (also nach den ersten sechs monaten vorzugehen hat).

mfg
 
Vanom schrieb:
garantiefall (also nach den ersten sechs monaten vorzugehen hat)

:rolleyes: Nicht Garantie ... Gewaehrleistung (ich weiss, ich bin ein Klugscheisser).

Bei nilstech.de steht:

Gewaehrleistung

Die Gewaehrleistungsfrist betraegt 24 Monate, soweit sich durch nachfolgende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Schaeden, die durch unsachgemaesse oder vertragswidrige Massnahmen des Kaeufers oder durch Dritte bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung verursacht werden sind von jedweder Gewaehrleistung ausgeschlossen. Dabei sind insbesondere die Angaben des Herstellers massgebend. (...) Ueber die gesetzliche Gewaehrleistung hinausgehende Herstellergarantien koennen durch den Verkaeufer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz abgewickelt werden.

nilstech.de hat es hier versaeumt zu definieren, wie ein Gewaehrleistungsfall ausgestaltet wird (Nachbesserung, Minderung oder Wandlung) - was theoretisch Deine Position staerkt (Du koenntest den sofortigen Austausch verlangen, i. d. R. wird sich der Verkaeufer darauf einlassen, um die Wandlung abzuwenden). Praktisch billigt die gaengige Rechtsprechung dem Verkaeufer aber "angemessene" Fristen hierfuer zu. Sollte der Haendler die Festplatte zur Ueberpruefung / Reparatur einsenden wollen, solltest Du ihm hierfuer (schriftlich) eine solche Frist fuer die abschliessende Erledigung setzen.

Gruesse vom

JePe
 
soweit ich verstanden habe, beträgt die gewährleistungszeit doch 6 monate oder nicht (allgemein, nicht speziell nilstech)?. der anspruch, den man danach hat, ist das dann garantie? denn wenn nicht, was nützt es, wenn ein hersteller auf ein teil garantie gibt?

was passiert überhaupt, wenn es den shop plötzlich nicht mehr gibt? kann man sich dann an den hersteller wenden oder ist man gearscht?
 
Wie gesagt - die Gewaehrleistungsfrist betraegt 24 Monate und hat nichts mit einer eventuellen darueber hinausgehenden Garantiezusage durch den Hersteller zu tun. In den ersten 6 Monaten der Gewaehrleistungsfrist muss der Haendler den Nachweis erbringen, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei war, danach musst Du in den verbleibenden 1 1/2 Jahren das Gegenteil beweisen.

Gibt es den Haendler nicht mehr - hast Du grundsaetzlich Pech gehabt, weil Du den Kaufvertrag mit dem Haendler geschlossen hast, nicht mit dem Hersteller. Gewoehnlich werden Hersteller alleine schon aus Imagegruenden aber kulant sein ...

Gruesse vom

JePe
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh