wusste nicht, wo ich diese frage posten sollte, entschuldigt daher..
Mich interessiert brennend, wie der ablauf ist, wenn man seinen garantieanspruch geltend machen will. innerhalb von 6 monaten liegt der fall der beweislastumkehr vor, d.h. der händler muss die defekte ware zurücknehmen und ne neue aushändigen. wie geht man aber nach den 6 monaten vor? wendet man sich direkt an den hersteller mit der rechnung der händlers oder muss da ganze dann immer noch über den händler laufen?
kann man sich auch innerhalb. der 6 monate an den hersteller wenden?
mfg
Mich interessiert brennend, wie der ablauf ist, wenn man seinen garantieanspruch geltend machen will. innerhalb von 6 monaten liegt der fall der beweislastumkehr vor, d.h. der händler muss die defekte ware zurücknehmen und ne neue aushändigen. wie geht man aber nach den 6 monaten vor? wendet man sich direkt an den hersteller mit der rechnung der händlers oder muss da ganze dann immer noch über den händler laufen?
kann man sich auch innerhalb. der 6 monate an den hersteller wenden?
mfg