Garantieabwicklung/Reparatur Tipps (Notebook)

i7er

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Hallo liebe Community und Asus-Insider,

mein Asus Notebook muss leider in die Reparatur (urplötzlich ausgegangen und Brandgeruch wahrgenommen, also Garantiefall). Was ich so gehört habe bekommt man die Geräte oft mit Kratzern etc. zurück. Ich passe sehr gut auf meine Geräte auf, daher meine Frage: Der Displaydeckel (Alu-Look) ist ziemlich empfindlich gegenüber Kratzern bzw. Absplittern - bringt es etwas, wenn ich ihn komplett mit Klebeband beklebe (und zB „Zum Schutz vor Kratzern“ draufschreibe), oder würde das in der Reparatur ohnehin sofort wieder heruntergerissen werden?

LG i7er
 
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Das kann dir wohl niemand zufriedenstellen beantworten. Mach ein paar Bilder vom Notebook aber bitte im Gegenlicht, damit die Oberfläche gut zu erkennen ist und wende dich an den Service oder Händler.
 
Sowas habe ich mir schon gedacht, trotzdem danke.

Noch eine Frage zur Garantie: Abgesehen von dem Totalausfall des Notebooks (von dem ich ausgehe dass er in die Garantie fällt) hatte ich schon vor ein paar Monaten ein kleineres Problem, was es mir aber nicht wert war, es deswegen in die Reparatur zu geben.

Die LAN-Buchse des Notebooks ist ausklappbar. Leider funktioniert A) der Federmechanismus nicht mehr, obwohl keine unsachgemäße Benützung vorlag. Außerdem ist B) ein LAN-Pin leicht verbogen, offenbar, weil der Stecker in der ausklappbaren Buchse zu viel Spiel hat (möglicherweise liegt das an dem nicht optimal funktionierendem Federmechanismus).

Fällt A) oder B) oder beides unter die Garantie?

Wenn ich das auf den RMA-Antrag (den ich ja sowieso wegen des Totalausfalls machen muss) dazuschreibe, und es fällt aber nicht in die Garantie, können dann zusätzliche Kosten entstehen?
 
Zunächst ist wichtig zu unterscheiden zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (2 Jahre). In den ersten sechs Monaten nach Kauf geht der Gesetzgeber von einem schon versteckten Mangel aus, wenn das Gerät eben einen zeigt. Danach liegt die Beweislast beim Kunden, das der Mangel schon beim Kauf vorlag. Gewährleistung ist nur gegenüber dem Händler anzumelden.

Der Hersteller kann eine freiwillige Garantie anbieten. Die Betonung liegt tatsächlich auf freiwillig, denn er entscheidet, inwieweit es sich um einen Garantiefall handelt.

Ich würde sicherlich alles mit auf dem RMA Antrag schreiben und dann abwarten, wie der Hersteller sich dazu äußert.
 
Bei Asus? Sorry, spar schon einmal auf ein neues Gerät.
 
Leider sind das auch meine Erfahrungen, von Dritten berichtet, die mit Asus zu tun hatten. In den vergangenen 14 Jahren lagen sicherlich an die 70-80 Notebooks auf meinem Tisch, mit irgendwelchen Mängeln. Ca 80% davon Asus, die einige Wochen aus der Garantie waren.
 
Der Hersteller kann eine freiwillige Garantie anbieten. Die Betonung liegt tatsächlich auf freiwillig, denn er entscheidet, inwieweit es sich um einen Garantiefall handelt.

Letzteres stimmt so natürlich nicht, denn der Garantiegeber muss sich natürlich auch im Streitfall an seinen Garantiebestimmungen messen lassen.
 
Öhm, ja, messen lassen sicherlich. Doch der Hersteller entscheidet selbst inwieweit es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.
 
Hmmm, danke, dann werde ich mal alles draufschreiben.

Sitzen die LAN-Pins eigentlich unmittelbar auf der Platine, also muss das ganze Mainboard getauscht werden wenn ein Pin beschädigt ist?
 
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