Garantie nach Lüfterabbau?

^phiL

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Hi,

Wenn ich von einem PC-Fachmann (z.B. einem PC-Laden) den Grafikkartenlüfter entfernen, andere WLP auftragen und anschließend den Lüfter wieder drauf machen lasse, ist dann die Garantie verfallen? Muss ich einen Nachweis erbringen können, dass der Umbau von einem Fachmann durchgeführt wurde?

MfG
^phiL
 
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Es gibt sowas wie eine Quittung...so wurde es jedenfalls bei uns gemacht.
 
ich schätze das ist so eine grauzone, irgendwann muss der lüfter nun einmal runter (Reinigung, neue WLP, etc.), aber eigentlich ist die garantie danach verfallen, nur ums so zu sagen, nachweisen muss er es dir auch erst mal...
aber warum willst du denn die WLP erneuern?
ne normale WLP sollte schon ihre 2jahre durchhalten und dann ist garantie/gewährleistung sowieso verfallen (bei den meisten grafikkarten zumindest)

mfg [EyeLesS]
 
Naja, mein Hauptinteresse liegt eigentlich dabei, ob die die Karte auch annehmen, wenn die sehen, dass der Originalkühler mal ab war... :fresse: Und wenn nicht, ob dann die "Quittung" über alle "Maßnahmen" vom Fachmann die Garantie aufrecht erhält.

MfG
^phiL
 
also, mal eine kleine info in der rechtslage: solange nicht auf der verpackung/im handbuch/ auf der grafikkarte in deutsch steht das der wechsel des kühlkörpers/der WLP zum garantie verlust führt seid ihr im recht... das hat mir die liebe frau vom Point of view kundendienst erzählt...
aber: falls was beim wechsel schief gegangen ist, seid ihr natürlich selbst die ars*** ge****** denn die hersteller können ganz leicht prüfen wie der graka über jordan gegangen ist....
 
DaStrika schrieb:
also, mal eine kleine info in der rechtslage: solange nicht auf der verpackung/im handbuch/ auf der grafikkarte in deutsch steht das der wechsel des kühlkörpers/der WLP zum garantie verlust führt seid ihr im recht... das hat mir die liebe frau vom Point of view kundendienst erzählt...
aber: falls was beim wechsel schief gegangen ist, seid ihr natürlich selbst die ars*** ge****** denn die hersteller können ganz leicht prüfen wie der graka über jordan gegangen ist....

jo das stimmt so: im Handbuch muß auf deutsch stehen, daß es nicht erlaubt ist den Kühler zu wechseln
hinzu kommt aber noch, daß der Tauschkühler explizit für das Grafikkartenmodell gemacht sein muß. Universalkühler, die keine Angabe zur Kompatibilität zu bestimmten Karten haben, sind davon also ausgenommen.
meine X1900xtx ist mit dem EK Waterblock, der nur für x1800/x1900 gemacht ist also abgedeckt, wie es zB. mit einem Zalman VF900 aussieht, weiß ich nicht, da er einerseits eine genaue Kompalitätsliste hat, aber andererseits auf etliche Modelle paßt und dadurch als "Universal" angesehen werden könnte

Asus zB. läßt den Tausch unter den vorgenannten Bedingungen sogar ausdrücklich zu (gibt hier im board eine Email vom asus support), weswegen ich mir eine Asus Karte gekauft habe
 
Und wenn man kein handbuch dabei hatte, weil es eine retail Karte war?
 
meistens sagt der support auch, bei welchen modellen der hersteller weiter support bietet... ABER!: wenn bei montieren etwas schiefgeht und ihr die karte beschädigt - dann verfällt die garantie!
 
Bei mir gabs Noch nie Probleme mit umtausch hatte soger mal aut einer ATI karte nen Silencer montiert weil ich dachte kühler platt dabei wars die karte selber. naja vergessen abzuschauraben bin damit dann zum Händler und der hat nix gesagt kam Blos mit einem ORIGINAL kühler zurück ! die schweine.
 
Also ich dachte so lange man was von einem "Fachmann" umbauen läßt und eine Rechnung hat, dann gibt es keine Probleme mit der Garantie. Auch wenn auf der Verpackung steht Kühler darf nicht abgenommen. So lange es kein Privatperson ist, weil wenn der Profi sch*** baut dann muß er dafür grade stehen!!
 
Deatheagle84 schrieb:
Also ich dachte so lange man was von einem "Fachmann" umbauen läßt und eine Rechnung hat, dann gibt es keine Probleme mit der Garantie. Auch wenn auf der Verpackung steht Kühler darf nicht abgenommen. So lange es kein Privatperson ist, weil wenn der Profi sch*** baut dann muß er dafür grade stehen!!

Jap genau.
Wir haben bei Lüftertausch immer Quittung mitgegeben in der draufstand welcher Lüfter bei welcher Karte getauscht wurde + Seriennummer. Wenn dann die Karte später nachweislich durch den Lüfterwechsel gestorben ist, gab es einen Austausch.
 
also dürfte es wohl keine Probleme mit der Garantie geben...was bezahlt man eigentlich so für einen Umtausch beim Fachmann?
 
Wieso mehr? Wenn man mehr verlangen würde würden die Kunden das dann selber machen um Geld zu sparen. Und da der Lüftertausch ja leicht ist geht auch nichts kaputt...
 
also ich fand den tausch bei meiner 6800 net so leicht...die WLP auf dem Chip war so fest...hab mir fast in die hose gemacht
 
Deatheagle84 schrieb:
also ich fand den tausch bei meiner 6800 net so leicht...die WLP auf dem Chip war so fest...hab mir fast in die hose gemacht

Wir haben sonen Lösungsmittel von Arctiic Cooling glaub ich...damit geht das immer kinderleicht weg. 1-2 Minuten einziehen und mit einem wisch hat man alles runter!
 
Weiß zufällig jemand, wie es mit Karten von XFX aussieht? Ich würde den Lüfter halt gerne selber tauschen, das einzige, was mich davon im Moment noch abhält, ist zum einen, dass ich die Garantie nicht verlieren möchte und zum anderen, dass die Karte noch nicht hier ist :fresse: Ich würde die WLP wohl mit Reinigungsalkohol aus der Apotheke lösen. Ich habe im Moment ja noch unten stehende Karte und da muss ich auch sagen, dass die WLP ganz schön hartnäckig aussieht. Die scheint durch das Anpressen ein Stück zur Seite rausgedrückt worden zu sein und ist fast 3mm dick und sieht so ein bisschen wie irgendso ein Füllmittel aus einer Spritztube aus, dass nach einer Zeit hart wird :d Aber sie ist schön kühl ^^

MfG
^phiL
 
Hi
Es kann eventuell sein, dass der Hersteller der Grafikkarte den Lüfterumbau akzeptiert. Ich bezweifele aber, ob das so geht! Es muss kein Hinweis in der Bedeinungsanleitung stehen, dass nach dem Lüfterumbau die Garantie erlischt und sie kann trotzdem erlöschen. Sowas heißt eigentlich "der Eingriff von den Dritten" während der Garatiezeit, egal, ob er qualifiziert ist oder nicht und damit ist die Garantie weg. Und sowas steht meistens in AGB's oder Garantiebestimmungen.
Sonst kommt, zum Beispiel, jemand auf die Idee irgendein Bauelement umzulöten oder was anderes zu ändern und der Hersteller muss alles in die Bedienungsanleitung reinschreiben, was nicht gemach werden darf?!
 
Das war EVGA. Bringt uns aber nichts, weil das nur für die USA etc. gilt und nicht in Deutschland. Warum auch immer :(.

Ist doch egal, lasst es halt drauf ankommen und fertig :)
 
Die Garantie ist definitiv weg!
Wenn dir die Karte zu warm wird oder der Kühler kaputt ist musst du die Karte einschicken und nichts anderes!
 
Ohhh FUC...

Ich hab gestern meine Grafikkarte zurückgeschickt, weil die pfeift. Ich hab aber vergessen das Original Bios wieder aufzuspielen, weil ich die Lüftergeschwindigkeit von 50 auf 35 und von 100 auf 65 im Bios runtergesetzt hab

mhhh, vielleicht merken Sie es ja nicht :-[
 
Zuletzt bearbeitet:
Man hat Trotz Lüfter Austausch bzw umbau noch Garantie es sei denn das die Graka durch eben diesen Schaden genommen hat .Wer es genau wissen will Fragt beim Hersteller und nicht denn Shop wo er sie gekauft hat.Die sind die einzigen die immer sagen das man keine Garantie mehr hat wenn man ihn Tauscht das stimmt aber nicht.Club3D ,XFX,Leadtek,Sapphire und viele andere werden euch sagen das es dadurch keine Probleme mit der Garantie gibt.
 
Da ist keine Garantie weg etc....
Es muß in der Garantieerklärungen (Handbuch) stehen.
Hab mal aus Spass PNY danach gesfragt und die haben sich sehr schwammig ausgedrückt. Nach dem Motto: Bau den Originale wieder drauf und sende sie dann zur RMA.
Die würden sich ja selbst ins Bein schießen, wenn die sich nicht wenigstens kulant zeigen. Die wissen genau, dass die eigenen Kühler von der Lautstärke ne Zumutung sind.
 
Sieht es auch PowerColor so?
Ich finde, es ist nur eine DAU Absicherungsmaßnahme.
Wenn einer den Kühler mit Gewalt oder groben Werkzeugen
entfernt oder beim Wiederbefestigen mit Sekundenkleber am
GPU anklebt oä. wird wohl alles schon vorgekommen sein.
Oder Kühler entfernt und OHNE betrieben, weils laut war usw :lol:

Bei Hardwarekennern gibt es kein Risiko, da ist es ein genauso
unsinniger Verbot, wie es früher mit Gehäuseversiegelung war.
Damals verfiel die Garantie, wenn der Siegel beschädigt war.
Diese Klausel ist heute rechtlich NICHTIG.
Ich bezweifle, daß bei RMA im Speziallabor die chemische
Zusammensetzung der WLP mit der Originalen teuer geprüft wird
(die möglicherweise je nach Lieferant / Woche variiert)
Vor allem dann nicht, wenn keinerlei mechan. Spuren vorliegen,
und zB eine von Tausenden 7900 mal wieder den Massentod stirbt :lol:

Imo reicht es zu merken: weiße oder graue WLP und WIEVIEL etwa :)
Und es müßte SCHON explizit irgendwo stehen, wo der Kunde (auch DAU)
es ganz klar auf DT. lesen kann als WarnHinweis.
So muß in USA für WorstCase Idioten jeder mögliche Warnhinweis stehen
Bsp: Plastikverpackungen dürfen Babys nicht essen, der McD Kaffe ist HEIß etc :lol:
OHNE den Hinweis kann der DAU sich vor Gericht DUMMstellen :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
tarabas schrieb:
Ohhh FUC...

Ich hab gestern meine Grafikkarte zurückgeschickt, weil die pfeift. Ich hab aber vergessen das Original Bios wieder aufzuspielen, weil ich die Lüftergeschwindigkeit von 50 auf 35 und von 100 auf 65 im Bios runtergesetzt hab

mhhh, vielleicht merken Sie es ja nicht :-[

Hey da müsste ich Glück haben bei Xpertvison/Palit steht überhaupt nichts, gar nichts. Nicht auf der Homepage, noch auf dem Karton, noch im Handbuch :)
 
Wahrscheinlich ist es nur ein verbreitetes GERÜCHT gegen DAUs
und "erfahrene Bastler" mit Säge, Feile und Bohrmaschine :)
Jeder kennt die DAU Bilder von zurechtgesägten AGP Karten,
damit sie in PCI Slot passen und so weiter :eek:
Ich finde, damit es rechtlich bindend ist, MUß es schon für den
Kunden SCHRIFTLICH vorliegen. Aber DAUs wissens nicht.

Diese Gerüchte freuen bestimmt DrittKühlerHersteller wie Zalmann :(
Btw, wenns so wäre, dann müßte Zalm*n Im Handbauch DICK
vor dem Umbau warnen auf den Garantieverlust hinweisen,
damit er von DAUs im Fall der Garantieverweigerung nicht
in Regreß genommen wird. ("Wie, Herr *Zahlmann*?;)
Da stand doch nirgends, daß durch den Einbau Ihres
Kühlers die Garantie verloren geht. Aber macht nichts:
hier die Rechnung iH von 300 Euro, die dürfen Sie nun zahlen")
 
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