Ganz neue Masche

Northwood 306

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
07.08.2005
Beiträge
1.776
Ort
Schwandorf
Ich habe meinen Brenner zu Cyberport geschickt, da er defekt war und hab heute diese Mail von Cyberport bekommen:

Sehr geehrter ........,

wir haben für Ihr defektes Gerät (LG GSA-H10N Bulk schwarz), welches Sie an uns zur Reklamation eingeschickt haben, vom Hersteller eine Gutschrift in Höhe von 26.63 EUR (inkl. MwSt) erhalten.

Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit wir das weitere Vorgehen besprechen koennen. Ihnen steht es natürlich auch frei, die Gutschrift ausgezahlt zu bekommen oder einen anderen Alternativartikel in Verrechnung zu wählen.

Sollten Sie sich innerhalb von 5 Werktagen nicht bei uns melden, werden wir Ihnen die Gutschrift automatisch weiterleiten.


Was soll das, ich will einen Brenner und kein Geld mit dem ich mir keinen neuen kaufen kann.
Ist das jetzt so üblich und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Erstens gehts mir hier ums Prinzip, das ich einen Brenner will (gleichwertiges Ersatzgerät) und zweitens findest du sicherlich keinen Brenner der mit Versand 30€ kostet, schon gar nicht 27€.
 
Das kann der Händler machen (u. U.).

Wie alt war das Gerät und was hat es denn gekostet? Gibts den noch?
 
Der Brenner war 9 Monate alt und hat mich 42€+Versand gekostet. Bei Cyberport gibt es ihn nicht mehr. Das ist doch ein Witz, 16€ Minus mach ich da obwohl ich überhaupt nichts dafür kann.
 
... ist aber leider so. Immer Ärgerlich.

Lass dir die Gutschrift auszahlen oder schau dich da nach nem neuen (besseren?!?) Brenner um.
 
nee nee ganz so ist es nicht.......du kannst auf einem gleichwertigen Gerät bestehen!
 
... was der VK ablehnen kann

btw am besten bei sowas den Shop anrufen und mit dem Mitarbeiter was mauscheln. Da geht meistens noch was. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
starkes stück ... also meiner meinung nach kann das es echt nicht sein .. wenn sie dir den brenner nicht besorgen können .. dann wenigstens ein gleichwertiges produkt bzw. den kaufbetrag erstatten .. und nicht nur 2/3 vom kaufpreis .. bisher hab ich in so fällen immer den vollen kaufpreis bekommen .. ich würd mal da anrufen und mal nett fragen ob das ein verfrühter aprilschwerz wäre

mfg xy04
 
Rechtlich macht es einen Unterschied, ob das Ganze über Gewährleistung oder Garantie läuft.
Ich glaube da hat der Händler die Hand aufgehalten, da der Hersteller eher einen gleichwertigen Ersatz anbietet.
(Logitech hat meine MX 1000, die an Akkuschwäche litt, kostenlos gegen eine MX Revolution getauscht)
 
Nein, das geht tatsächlich nicht. Tatsache ist: Du hast einen Brenner für € 42 erstanden und kannst wahlweise einen entsprechenden Ersatzbrenner oder den gesamten Kaufpreis einfordern.
Ich frag nochmal einen Bekannten, der ist Betriebswirt und hat das gerade erst in einer BWL-Schulung gehabt...

Oh, bei der Gelegenheit - frag doch mal bei LG nach, wie die Reklamationen bearbeiten und ob der geschilderte Fall wirklich den Tatsachen entspricht oder nur von Cyberport "erdacht" wurde.
Würde event. doch etwas Druck auf Cyberport ausüben, wenn rauskommt dass die rumspinnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... der Händler kann einen Wertersatz für gezogene Nutzen vom erstattungsbetrag abziehen.

... er hat auch das Recht eine Reparatur oder einen Umtausch des Gerätes abzulehnen - dann bleibt nur noch Erstattung des Betrages abzüglich Wertminderung.

... teoretisch hätte er die Reklamation erst mal nicht annehmen müssen, da der Käufer nach 6 Monaten nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (Gutachter)

>> das sind alles nur die Rechtlichen Gegebenheiten. Das MUSS kein Händler so handhaben und manche sind halt auch kulant und lassen 5 gerade sein ;) ... sie KÖNNEN er aber machen. Ich will also keinem auf den Schlips treten! Auch gibt es einen Unterschied zwischen Recht haben und recht bekommen. Falls man irgendwas in der Richtung durchsetzen wollte, ginge es sowieso nur über Anwalt und Gericht - da helfen in den wenigsten Fällen böse briefe.
 
Ich werde mir das so auf keinen Fall gefallen lassen, es kann ja nicht sein, dass man fast nur die Hälfte wieder zurückbekommt.
 
... der Händler kann einen Wertersatz für gezogene Nutzen vom erstattungsbetrag abziehen.

... er hat auch das Recht eine Reparatur oder einen Umtausch des Gerätes abzulehnen - dann bleibt nur noch Erstattung des Betrages abzüglich Wertminderung.

... teoretisch hätte er die Reklamation erst mal nicht annehmen müssen, da der Käufer nach 6 Monaten nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (Gutachter)

>> das sind alles nur die Rechtlichen Gegebenheiten. Das MUSS kein Händler so handhaben und manche sind halt auch kulant und lassen 5 gerade sein ;) ... sie KÖNNEN er aber machen. Ich will also keinem auf den Schlips treten! Auch gibt es einen Unterschied zwischen Recht haben und recht bekommen. Falls man irgendwas in der Richtung durchsetzen wollte, ginge es sowieso nur über Anwalt und Gericht - da helfen in den wenigsten Fällen böse briefe.

Richtig, absolut legitimes Vorgehen. Du hättest ihn ja auch schließlich nicht mehr für den vollen Kaufpreis verkaufen können.
 
Also legitim ist das sicherlich nicht, jedoch wohl allgemein üblich und die meisten Nutzer lassen sich drauf ein.

Fakt ist, das der Brenner für 42 Euro gekauft wurde und 9 Monate alt ist. Das heisst, das die Firma Cyberport Ansprechpartner für die Gewährleistung ist, denn auf alle gekauften Artikel gelten 2 Jahre Gewährleistung über den Verkäufer.

Der Hersteller hat erstmal überhaupt rein gar nichts mit der Sache zu tun. Der Verkäufer ist der direkte Ansprechpartner für den Kunden. Was der Verkäufer nun mit dem defekten Artikel macht, diesen selbst repariert oder zum Hersteller einschickt, das sei ihm überlassen. Jedoch kann der Hersteller nicht so einfach eine Gutschrift für das defekte Gerät veranlassen. Das geht nicht. Dieser Gutschrift müsste ja jemand zugestimmt haben, denn es kann nicht sein, das der Hersteller von sich aus bestimmt "Wir zahlen dem Kunden nun mal 26 Euro aus". Da muss vorerstmal eine Zustimmung erfolgen und das darf nicht der Verkäufer machen, sondern die Zustimmung muss - wenn dann überhaupt - der Kunde machen. Dieses ist wohl anscheinend nicht passiert.

Weiterhin sei gesagt: Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Gutschrift für einen Artikel, auch nicht für einen defekten Artikel hinzunehmen.

Der Brenner gehörte eindeutig Dir. Und niemand hat das Recht, ohne Deine Einverständnis den Brenner zu verkaufen bzw. Dir den Restwert des Brenners ohne Deine Einverständnis abzukaufen. Wo kämen wir denn dann hin ?? Die Werkstatt sagte zum Kunden "Wir haben eben Ihr Auto verkauft, das Ersatzteil gab es nicht mehr, hier haben Sie den Restwert"..... Also so einfach ist das nicht.

Garantie heisst, das garantiert wird, das das Gerät für 2 Jahre seinen Dienst tut... ebenso sieht es mit der Gewährleistung aus, diese läuft jedoch über den Verkäufer. Was ich schon sagte, es ist egal, was der Verkäufer damit macht, aber es ist Dein erster Ansprechpartner und er muss die Sache klären oder dafür gerade stehen, jedoch nicht Dir die 26 Euro überweisen und gut ist......

Du hast definitiv das Recht auf Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges oder besseres Modell - natürlich mit Weiterführung der verbleibenden 15 Monate Garantie und/oder Gewährleistung.

Weiterhin kannst Du natürlich als erstes mal den defekten Brenner zurückfordern, denn diesen darf der Hersteller nicht einfach so verschrottet haben. Nur weil der Hersteller keine Lust hat, 1 Stunde an dem Brenner zu schrauben und ein Ersatzteil für 20 Cent einzubauen, heisst das nicht, das Du Dich mit dem Restwert zufrieden geben musst.

Ich an Deiner Stelle würde auf meinem Recht auf Reparatur bzw. Austausch bestehen, alleine schon deshalb, weil sich genügend Leute mit der Auszahlung des Restwertes zufrieden geben und dieses einfach nicht korrekt ist.
 
@king of K...
@Jo

Sagt mal wo kommt ihr denn her???

In keinster Weise würde ich mich auf solch einen Deal einlassen!!
Ersatzgerät oder vollständigen ersatz der Kohle.

Der andere Weg ist direkt zum Hersteller schicken.

Legitimes vorgehen das ich nicht lache..man Leute gibt es da freud sich ein jeder Kistenschieber,,,
 
Also ich hatte auch einen LG Brenner von Alternate gekauft, nach 1 Jahr hat er keine CDs mehr gelesen, dann hab ich LG angerufen und die sagten ich soll das zu denen hinschicken. Hab ich gemacht und nach 2 Wochen bekam ich ein neuen Brenner der 2 Modelle neuer ist :-)
Also das mit der Gutschrift find ich scheiße dann
 
Also legitim ist das sicherlich nicht, jedoch wohl allgemein üblich und die meisten Nutzer lassen sich drauf ein.

Fakt ist, das der Brenner für 42 Euro gekauft wurde und 9 Monate alt ist. Das heisst, das die Firma Cyberport Ansprechpartner für die Gewährleistung ist, denn auf alle gekauften Artikel gelten 2 Jahre Gewährleistung über den Verkäufer.

Cyberport hätte auch sagen können
'Sie haben des Gerät durch unsachgemäße Nutzung beschädigt' (o.ä. halt)
und Northwood ständ jetzt dumm dar, müsste er doch das Gegenteil beweisen.
 
Cyberport kann das so einfach nicht machen..... das müsste Cyberport dann wiederum erstmal belegen.......
 
Eben nicht. Nach 6 Monaten musst du als Kunde belegen dass du selber nicht schuld bist am Defekt. Die meisten Verkäufer sind so kulant und fordern das nicht, könnten sie aber.

Warum sollte der Hersteller jetzt auch nach 9 Monaten den vollen Kaufpreis erstatten? 9 Monate Nutzungszeit ohne einen Cent zu bezahlen, toll für die Wirtschaft, dann würde es bald nur noch wenige Händler geben ;)

Er könnte seinen defekten Brenner auch mit Sicherheit zurückbekommen...
 
Ich gehe davon aus, daß die Garantieabwicklung (Garantie durch und nach den Bedingungen des Herstellers) auch wenn sie über den Händler abgewickelt wird, für den Kunden kostenfrei erfolgen muß.
Garantie ist ein Produktmerkmal, das die Kaufentscheidung beeinflußt.

9 Monate Nutzungszeit ohne einen Cent zu bezahlen, toll für die Wirtschaft, dann würde es bald nur noch wenige Händler geben
Es geht hier darum, daß dem Kunden einwandfreie Ware geliefert wird, die nicht nach ein paar Monaten auseinander fällt (siehe Gewährleistung).
Wenn die Händler wirklich so schlechte Qualität verkaufen, dann verdienen sie auch pleite zu gehen.

In diesem Fall geht es eher darum, daß ein onlinehändler seine Marge verbessern will auf Kosten der Rechte des Kunden.
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20040403/
 
Mir ist schon klar, das nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Aber der Händler kann nicht so einfach behaupten, das der Kunde schuld ist. Der Händler muss dazu einen Grund haben und den Grund dann gegenüber dem Kunden anzeigen. Daraufhin muss dann der Kunde das Gegenteil beweisen.....

Es geht hier nicht um die Auszahlung des vollen Kaufpreises, es geht jedoch darum, das der Brenner 9 Monate alt ist und nunmal defekt ist. Da der Kunde an dem Defekt keine Schuld hat (der Hersteller hat dieses ja mit seinem Verhalten bewiesen) hat er auch Recht auf ein Austauschgerät. Es muss kein Neugerät sein, es kann auch ein repariertes Gerät sein, es muss jedoch gleichwertig oder besser sein, als das alte, defekte Gerät.

Man muss sich definitiv nicht mit einer Auszahlung des Restwerts zufriedengeben. Erst recht nicht, wenn man dem als Kunde nicht zustimmt, wo kämen wir denn dann hin ??
 
Er muss ja auch nicht zustimmen. Ist aber klar das es für den Verkäufer wahrscheinlich die beste Lösung ist, daher bietet er erstmal keine andere an. Auf Nachfrage (per Telefon), wird sich bestimmt noch was machen lassen...
 
Es geht hier nicht um die Auszahlung des vollen Kaufpreises, es geht jedoch darum, das der Brenner 9 Monate alt ist und nunmal defekt ist. Da der Kunde an dem Defekt keine Schuld hat (der Hersteller hat dieses ja mit seinem Verhalten bewiesen) hat er auch Recht auf ein Austauschgerät. Es muss kein Neugerät sein, es kann auch ein repariertes Gerät sein, es muss jedoch gleichwertig oder besser sein, als das alte, defekte Gerät.

Man muss sich definitiv nicht mit einer Auszahlung des Restwerts zufriedengeben. Erst recht nicht, wenn man dem als Kunde nicht zustimmt, wo kämen wir denn dann hin ??

:bigok:
mehr gibt es dazu kaum noch zu sagen

mfg xy04
 
Auch wenn dafür mal 50€ gezahlt worden sind, der Hersteller aber Reparatur und Austausch ablehnt, so habt Ihr maximal nur Anrecht auf den derzeitigen Marktpreis.
 
Also legitim ist das sicherlich nicht, jedoch wohl allgemein üblich und die meisten Nutzer lassen sich drauf ein.

Das ist das Recht des Verkäufers

Fakt ist, das der Brenner für 42 Euro gekauft wurde und 9 Monate alt ist. Das heisst, das die Firma Cyberport Ansprechpartner für die Gewährleistung ist, denn auf alle gekauften Artikel gelten 2 Jahre Gewährleistung über den Verkäufer.

richtig ... gewährleistung. Da ist Cyberport der Ansprechpartner ... die wiederum gehen zum Hersteller weil der denen Gegenüber in der Gewährleistung steht.

Der Hersteller hat erstmal überhaupt rein gar nichts mit der Sache zu tun. Der Verkäufer ist der direkte Ansprechpartner für den Kunden. Was der Verkäufer nun mit dem defekten Artikel macht, diesen selbst repariert oder zum Hersteller einschickt, das sei ihm überlassen. Jedoch kann der Hersteller nicht so einfach eine Gutschrift für das defekte Gerät veranlassen. Das geht nicht. Dieser Gutschrift müsste ja jemand zugestimmt haben, denn es kann nicht sein, das der Hersteller von sich aus bestimmt "Wir zahlen dem Kunden nun mal 26 Euro aus". Da muss vorerstmal eine Zustimmung erfolgen und das darf nicht der Verkäufer machen, sondern die Zustimmung muss - wenn dann überhaupt - der Kunde machen. Dieses ist wohl anscheinend nicht passiert.

... du kannst höchstens dein defektes Gerät zurückhaben.

Weiterhin sei gesagt: Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Gutschrift für einen Artikel, auch nicht für einen defekten Artikel hinzunehmen.

... s.o.

Der Brenner gehörte eindeutig Dir. Und niemand hat das Recht, ohne Deine Einverständnis den Brenner zu verkaufen bzw. Dir den Restwert des Brenners ohne Deine Einverständnis abzukaufen. Wo kämen wir denn dann hin ?? Die Werkstatt sagte zum Kunden "Wir haben eben Ihr Auto verkauft, das Ersatzteil gab es nicht mehr, hier haben Sie den Restwert"..... Also so einfach ist das nicht.

... man kann den defekten Brenner natürlich zurückverlangen und an die Wand Hängen

Garantie heisst, das garantiert wird, das das Gerät für 2 Jahre seinen Dienst tut... ebenso sieht es mit der Gewährleistung aus, diese läuft jedoch über den Verkäufer. Was ich schon sagte, es ist egal, was der Verkäufer damit macht, aber es ist Dein erster Ansprechpartner und er muss die Sache klären oder dafür gerade stehen, jedoch nicht Dir die 26 Euro überweisen und gut ist......

... wir reden hier nicht von Garantie sondern von Gewährleistung. Bei einer gegebenen Garantie sieht die Sache Anders aus. Garantien werden von Herstellern gegeben. Die Ansprüche daraus kann man aus den jeweiligen Garantiebestimmungen ablesen. Aber darum gehts ja hier nicht.

Du hast definitiv das Recht auf Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges oder besseres Modell - natürlich mit Weiterführung der verbleibenden 15 Monate Garantie und/oder Gewährleistung.

Er hat das Recht auf Reperatur oder Umtausch JA ... der Händler kann das aber ablehnen! Steht im BGB.

Weiterhin kannst Du natürlich als erstes mal den defekten Brenner zurückfordern, denn diesen darf der Hersteller nicht einfach so verschrottet haben. Nur weil der Hersteller keine Lust hat, 1 Stunde an dem Brenner zu schrauben und ein Ersatzteil für 20 Cent einzubauen, heisst das nicht, das Du Dich mit dem Restwert zufrieden geben musst.

... man kann es.

Ich an Deiner Stelle würde auf meinem Recht auf Reparatur bzw. Austausch bestehen, alleine schon deshalb, weil sich genügend Leute mit der Auszahlung des Restwertes zufrieden geben und dieses einfach nicht korrekt ist.

... es ist nunmal korrekt und legitim!


Was die Beweislastumkehr angeht, könnte Cyberport erstmal alles ablehnen, da der Kunde BEWEISEN muss dass der Defekt schon bei Lieferung bestand. Der Händler muss nach 6 Monaten nichts nachweisen oder Belegen ... da ist der Kunde in der Pflicht.

Der Wertersatz für gezogene Nutzen kann von Produkt zu Produkt variieren. Da gibt es keine Vorschriften für. i.d.r. wird nach der Regellaufzeit und der tatsächlichen Laufzeit berechnet.

Wie gesagt, am besten da anrufen und was aushandeln.

Wenn Bedarf besteht, such ich auch gerne die Paragraphen des BGB raus.

bei einem Fahrzeug ist es doch auch so, dass - sobald man es zulässt - der Wert um 10-15% fällt. Ich pers. finde es logisch, dass man für ein gebrauchtes Gerät nicht mehr den Neupreis erhällt (ausser vlt. aug e*ay ;) )
 
Anrufen.
Vielleicht waere es gut einen Zeugen dabei zu habe, der mithoert.
 
Alternate hat bei mir das selbe gemacht.
Habe meine 6600GT eingeschickt und eine
Gutschrift dafür bekommen. Weniger als die
Hälfte des Kaufpreises. Nun wird wohl das
Geld von überall hergeholt, wo es nur geht.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh