Fragen zum Thema Gewährleistung bei einer CPU (tray / Boxed)

mistkerl

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Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen bezüglich der Abwicklung bei Umtausch einer CPU, egal ob Boxed oder tray.

Erste Frage: Gibt es bei Boxed und tray schon unterschiede? Haben tray CPUs weniger Gewährleistung als eine Boxed?

Frage 2: Ich kaufe eine CPU, baue sie ein, entspricht nicht meinen Erwartungen und ich mache gebrauch vom 14 tägigen Fernabsatzgesetz und schicke die CPU zurück zum Verkäufer. Bekomme ich dann den vollen Kaufpreis rückerstattet? Oder gibt es bei CPUs Sonderregelungen.

Ist so ein Thema was mich schon seit längerem Interessiert, im Internet bekomme ich aber nicht die richtigen Infos dazu. Ich habe mir die AGB sämtlicher Händler durchgelesen, nirgends finde ich einen Hinweis auf andere Abwicklung im Falle einer CPU Rückgabe.

Aber ich denke das es viele Leute gibt die sich 5 CPUs bestellen, die mit dem besten OC Verhalten behalten und den Rest zurückschicken!

Demnach gehe ich also davon aus, das bei Rücksendung einer CPU, egal ob Boxed oder tray, der selbe Ablauf statt findet.

Wäre nett wenn sich dazu mal einer äußern könnte, wenn er Ahnung davon hat. Und bitte keine Anspielungen wie "Bei OCten CPUs bekommst du dein Geld nicht zurück" o.ä. Das ist mir durchaus bewusst, wenn es denn nachvollziehbar wäre, wenn man eine CPU OC hat.

Gruß Jens
 
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Man hat 14Tage (soviel ich weiß) die Ware ohne Grund zurückzuschicken, ja es machen manche mit dem OC-Versuch und schicken dann viele wieder zurück, doch dadurch leiden auch die Shops... also schweinerei ;)
Bei Tray und Boxed CPU´s ist der einzige Unterschied die länge der Garantie.
 
2 Jahre für Trays, 3 Jahre für Boxed...

So weit ich weiss ist das mit dem 14 Tage Rückgaberecht aber nur bei originalverpackten Gegenständen so, oder? Wurde die Verpackung geöffnet und das Gerät verwendet kann der Händler den Wert reduzieren bzw. muss es nicht zurücknehmen, oder irre ich mich?
 
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Wenn man eine Boxed CPU kauft und diese CPU mit einem "nicht Boxed" Kühler verwendet, ist die Garantie weg und ein Umtausch nicht möglich. So hat man mir es auf jeden Fall erklärt.

Ich habe selber mal einen Intel nach einer Woche problemlos umgetauscht. Vielleicht kommt es auf dem Shop an. Ich weiss aus Erfahrung das kleinere Computer Shops solche CPU´s nicht umtauschen.
 
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Es kommt immer auf den Shop an, klar greift das die 3 Jahres Garantie an, wenn man nen Kühler eines Drittanbieters verwendet, aber das ist nun wirklich nicht nachzuvollziehen, deshalb machen sich die Händler auch nicht die Mühe da zu unterscheiden, Boxed CPU hat 3 Jahre, egal welcher Kühler letztendlich verwendet wurde.
 
Hi

ich kann von Mindfactory berichten dort habe ich Ende letzten Jahres nen E2180 bestellt als Boxed.
Ich habe den Cpu aber nicht mit dem Boxed Kühler betrieben. Das war auch an dem Boxed Kühler zusehen(WLP). Dann habe ich ihn zurückgesendet und es wurden mit 15% abgezogen da nun mal die Verpackung beschädigt war. Ich glaube 15% ist mittlerweile auch normal wegen der oben beschriebenen Praktiken.

cu
 
Ich kann es auch nur verstehen, denn die Ware ist ja nicht mehr als "neu" zu verkaufen, da geöffnete Packung.
 
Das ist richtig - das bleibt nicht aus.
 
Frag einfach den Hersteller!! ( Natürlich ist der Händler gemeint! )

-close- ?
 
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D.h. wenn ich eine Boxed CPU während der 14 Tage zurückgeben und diese schon offen ist bekomme ich nicht den vollen Kaufpreis erstattet?

Gruß Jens
 
BudSpencer schrieb:
Er hat nach der Gewährleistung und dem Wiederruf bei Fernabsatzgeschäften gefragt und die hast du nicht beim Hersteller;)

Durch das Fernabsatzgesetz wird dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Zur Fristwahrung ist eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs ausreichend. Dabei ist keine bestimmte Form, in der der Widerruf verfasst werden muss, vorgesehen. Somit ist eine E-Mail ist als Widerspruch ausreichend, wobei die Beweisbarkeit der Absendung zu beachten ist.

Der Verbraucher ist beim Widerruf verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers zurückzusenden. Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen. Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen.

Der Verbraucher muss dem Unternehmer nur dann Schadensersatz leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist, die durch den Verbraucher im Umgang mit der empfangenen Ware vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht, muss der Verbraucher nur für solche Verschlechterungen Schadenersatz leisten, die er er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

ich habe mal das was nichts zum Thema hinzugefügt hat entfernt. der Rest des Posts war als solches sehr gut, schade das ich ihn entfernen musste ;)
 
Ick wollt halt nur wissen ob jemand hier im Forum schon einmal einen offenen Boxed innerhalb der 14 Tage zurückgegeben hat und den vollen Preis rückerstattet bekommen hat!
 
Wie gesagt, frag einfach den Händler wo Du bestellen möchtest. Es gibt da afaik keine gesetzliche Regelung, wieviel Wertverlust der Händler Dir berrechnen darf.
 
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Ich kenne auch keine gesetzliche Grundlage, die eine eindeutige Berechnung des Wertverlustes ermöglichen würde.

Ich kenne nur folgenden Fall aus Ö: Da ist ein Käufer eines Bildschirmes im Wert von € 2.100,- den Bildschirm nach einer Betriebsdauer von 43 Stunden unter Berufung auf das Fernabsatzgeschäft zurückgetreten. Das Gericht hat in diesem Fall eine Wertminderung von € 330 angenommen.

Der Händler kann dir für den Wertverlust etwas berechnen, ob er das tut, liegt in seinem Ermessen, dh. du müsstest Glück haben, wenn er ihn einfach so zurück nimmt. Gerade bei einer CPU kann ich es mir gut vorstellen, dass er eher auf den Ersatz des Wertverlustes besteht, als zB bei einem USB-Stick.

Bei einer Boxed-CPU besteht das Set meist aus CPU, und dem Kühler mit der voraufgetragenen Wärmeleitpaste. Wer soll das Teil dann für den nächsten Gebrauch reinigen? Der Verkäufer? Der neue Käufer? Was ist mit der Wärmeleitpaste, die vor dem nächsten Einbau ersetzt werden muss? Bekommt der neue Käufer eine Tube Wärmeleitpaste gratis dazu oder muss er sie sich die selbst kaufen?
 
Das ist hier die Frage. Aber du glaubst doch wohl nicht das den einer reinigt. Wenn ich die CPU umtauschen würde, würde der Verkäufer diese sicher zurück zu Intel schicken, Intel nimmt die CPU, der Rest landet im Müll!!!

Die werden sich kaum die Mühe machen und den Kühler reinigen. Ich kenns aus meinem Betrieb ja auch nur so :)
 
Dann hat sich die Frage doch eigentlich nun geklärt oder?
 
Was willst du eigentlich :d. Halt dich doch raus wenn du nur dumme Ratschläge gibst.
 
Wo ist mein Ratschlag denn bitte schön dumm? Es spielt doch absolut keine Rolle, wer hier schon Boxed CPUs zurückgeschickt hat und wer nicht, da es IMMER auf den jeweiligen Händler ankommt, und darauf wie er es handhabt.

Daher ist die einzige Möglichkeit eine zuverlässige Aussage zu bekommen, den Händler wo Du bestellen möchtest selber zu fragen. Und damit hat sich das Thema meiner Meinung nach erledigt!

Oder möchtest Du noch irgendetwas wissen?
 
wie sieht es eigentlich bei ner boxed cpu hat bei der man den boxed kühler nicht benutz hat wenn man sie zurück gebt hat man dann aspruch auf den ganzen kaufwert?
 
Moin,
Der Händler darf nichts abziehen, wenn die Prüfung wie in einem Ladengeschäft erfolgt ist.
Die OVP öffnen ist in den meisten Fällen kein Problem, außer bei Lebensmitteln und Hygiene Artikeln.

Nun zeig mir mal ein Laden, wo du die CPU einbauen kannst zum testen.

Wie einige das FAG ausdehnen und ausnutzen ist echt zum k.... :(
 
Ich wollte das ja nur mal wissen. Ich habe schon sehr oft Gebrauch vom FAG gemacht, bislang haben alle Händler immer den vollen Preis erstattet. Wenn es ein solche Gesetz gibt, warum sollte man es dann nicht nutzen? Es dient schließlich dem Schutz des Käufers. Wer jedoch Schindluder damit betreibt und sich einfach mal 5 CPUs kommen lässt und 4 zurückschickt ist schon dreisst.

Gruß Jens
 
Wenn die Händler den vollen Preis erstatten, so machen die das dann im Sinne der Kundenzufriedenheit.
Das FAG wird dennoch zu viel genutzt. Somit bekommt man per Versand schon häufig "angetestete" Ware.
Gedacht war diese Regelung zum Kundenschutz und nicht um andere Kunden und den Händler zu schädigen ( und somit indirekt die Preise hochzutreiben )
 
Ich könnte wetten, zurückgeschickte boxed CPUs werden dann einfach als tray weiter verkauft...
 
Soll jetzt nicht klugscheisserisch klingen, aber das hier so oft angesprochene Fernabsatzgesetz "gibt" es schon seit 2002 nicht mehr, da es seit 2002 im BGB integriert ist :coolblue:
Im übrigen darf der Händler bei der Rücksendung innerhalb der 14-tägigen Frist nur einen Abzug für die Ingebrauchnahme einer Sache machen, wenn der Kunde darauf aufmerksam gemacht wurde. Ist dies nicht der Fall, ist auch kein Abzug zulässig.

Gruß,
Chefrocker
 
Das steht für gewöhnlich immer in den AGBs, denen man bei der Bestellung für gewöhnlich zustimmen muss. Wenn man diese dann nicht gelesen hat, eigene Dummheit.
 
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